641/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


betreffend Kürzung der Dauer des Zivildienstes

Zivildienstleistende müssen seit 1996 12 Monate Zivildienst ableisten. Diese
Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil Zivildiener
genauso wie Wehrdiener einen wichtigen Beitrag für die Republik Österreich leisten,
jedoch vier Monate länger dienen müssen. Damit werden Zivildiener für ihre
Einstellung, nicht Dienst mit der Waffe leisten zu wollen, bestraft. Aus diesem Grund
muss die Dauer des Zivildienstes an jene des Wehrdienstes angeglichen werden.

Eine Kürzung des Zivildienstes auf 8 Monate würde auch den Vorteil mit sich
bringen, dass der derzeitige Überschuss an Zivildienstpflichtigen schnell abgebaut
werden kann. Den rund 14.000 in der Warteschleife befindlichen jungen
Österreichern kann nicht zugemutet werden, jahrelang auf eine Zuteilung zu einer
Zivildienststelle zu warten. Wenn der Zivildienst weiter die gleiche Dauer beibehalten
sollte, ist auf absehbare Zeit nicht mit einem Abbau dieses Überschusses zu
rechnen, weil derzeit jährlich so viele Zivildienstpflichtige nachrücken, wie zugeteilt
werden können. Schließlich würden sich mit einer Verkürzung des Zivildienstes die
Kosten pro Zivildiener ebenfalls verringern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Inneres wird aufgefordert, dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes wird auf acht Monate verkürzt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.