641/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde
betreffend Kürzung der Dauer des Zivildienstes
Zivildienstleistende müssen seit 1996 12
Monate Zivildienst ableisten. Diese
Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil
Zivildiener
genauso wie Wehrdiener einen wichtigen Beitrag für die Republik
Österreich leisten,
jedoch vier Monate länger dienen müssen. Damit werden Zivildiener
für ihre
Einstellung, nicht Dienst mit der Waffe leisten zu wollen, bestraft. Aus diesem
Grund
muss die Dauer des Zivildienstes an jene des Wehrdienstes angeglichen werden.
Eine Kürzung des Zivildienstes auf 8 Monate würde
auch den Vorteil mit sich
bringen, dass der derzeitige Überschuss an Zivildienstpflichtigen schnell
abgebaut
werden kann. Den rund 14.000 in der Warteschleife befindlichen jungen
Österreichern kann nicht zugemutet werden, jahrelang auf eine Zuteilung zu
einer
Zivildienststelle zu warten. Wenn der
Zivildienst weiter die gleiche Dauer beibehalten
sollte, ist auf absehbare Zeit nicht mit einem
Abbau dieses Überschusses zu
rechnen, weil derzeit jährlich so viele
Zivildienstpflichtige nachrücken, wie zugeteilt
werden können. Schließlich würden sich mit einer
Verkürzung des Zivildienstes die
Kosten pro Zivildiener ebenfalls verringern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium für Inneres wird aufgefordert,
dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes wird auf acht Monate verkürzt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss
für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.