643/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike
Lunacek, Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes
Das
Kernstück der österreichischen, staatlichen Exportförderung sind
die Garantien
für Exporte und Auslandsinvestitionen sowie deren günstige
Finanzierung. Die
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) betreut diese Haftungen banktechnisch
(Beurteilung und Abwicklung) als öffentliche Exportkredit-Agentur
Österreichs. In
dieser Funktion agiert die
OeKB als Beauftragte des Bundes im Sinne der
Ausfuhrförderungsgesetzes
1981. Die OeKB übernimmt die Haftung für
wirtschaftliche und politische Risiken eines Exportgeschäftes im Namen der
Republik
und auf Rechnung des Bundes.
Trotz der
aufgezeigten Bedeutung der Ausfuhrförderung und der OeKB für die
österreichische Wirtschaft gibt es kaum öffentliche Berichte
über deren Tätigkeiten
und Ergebnisse. In manchen
Fällen unterstützt die OeKB mit öffentlichen Mitteln -
aber de facto ohne öffentliche Kontrolle - Projekte mit katastrophalen
sozialen und
ökologischen Folgen. Obwohl im Haftungsfall öffentliche Mittel zum
Einsatz kommen,
erfolgt die Haftungsübernahme ohne verbindliche Umwelt- und
Sozialstandards und
fast unter völliger Geheimhaltung. Die geförderten Projekte und das
Geld, das so in
die Entwicklungsländer fließt, kann dadurch den Zielen und
Prinzipien der
österreichischen
Entwicklungspolitik entgegenstehen. Die bisherige österreichische
Exportförderung wurde u.a. auch vom österreichischen Rechnungshof und
dem
Entwicklungshilfe-Ausschuss der OECD kritisiert.
Die
österreichische Exportförderung muss daher dringend reformiert
werden. Ein
aktueller Fall ist derzeit das Ilisu-Staudamm-Projekt in der Türkei, das
katastrophale
Umweltwirkungen hat und für dessen Bau 78.000 Menschen umgesiedelt werden
müssen. An diesem international umstrittenen Großprojekt ist eine
österreichische
Beteiligung mit Ausfuhrförderungsunterstützung geplant.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird
ersucht, eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes
auszuarbeiten und dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen, welches
vorsieht,
1.
dass die im § 5 (6) Ausfuhrförderungsgesetz vorgegebene
Geheimhaltungspflicht
gelockert wird und Informationen über Projekte, die ökologisch und
sozial als
sensibel eingestuft werden, der Öffentlichkeit, den Umwelt-, Entwicklungs-
und
Menschenrechts-NGOs sowie dem Parlament noch während der Prüfphase
zur
Verfügung gestellt werden
2. dass
eine nachhaltige Entwicklung der geförderten Projekte als eines der Ziele
der österreichischen Ausfuhrförderung festgeschrieben und für
Projekte in
Entwicklungsländern eine
entwicklungspolitische Begutachtung
(Entwicklungsverträglichkeitsprüfung) durchgeführt wird
3. dass
in Anlehnung an die Weltbank, des OECD Development Assistence
Committee (DAC) und der World Commission on Dams klare Umwelt-, Sozial-
und Menschenrechtsstandards bei der Beurteilung von Projekten eingeführt
werden, wobei die Standards auch eine taxative Liste von nicht förderbaren
Projekten einschließen sollen (darunter zu verstehen sind u.a. Atomkraft,
Waffenexporte, Infrastruktur- und
Extraktionsprojekte in tropischen Urwäldern,
Staudämme mit schweren Folgen für Umwelt und Anwohner, Projekte, die
die
Umsiedlung von mehr als 5000 Personen
erfordern, Projekte mit Einfluss auf
Stätten des kulturellen Welterbes)
4. dass
die Einhaltung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-Standards mit
einem Verfahren garantiert wird, das folgende Stufen umfassen sollte:
-
Ausfüllen eines Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragebogens durch von
alle
an einem Projekt beteiligten Unternehmen
Überprüfung dieser Angaben durch die OeKB unter
Einbeziehung unabhängiger
Gutachter
im Falle von Auswirkungen auf
Menschenrechte, Umwelt, Soziale Situation
Bekanntmachung der Projekte auf der OeKB-Web Site
Prüfverfahren mit Parteistellung für
Betroffene, angelehnt an "Weltbank"-, DAC-
und "World Commission on Dams"-Kritierien
5. dass
die Berichtspflicht im Ausfuhrförderungsverfahren gegenüber dem
Parlament und der Öffentlichkeit qualitativ verbessert wird.
Ferner wird die Bundesregierung
ersucht, bei der Entwicklung von neuen Umwelt-,
Sozial- und Menschenrechtskriterien die entsprechenden Nichtregierungs-
organisationen und das Parlament mit einzubinden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.