644/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Barbara Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend
Schaffung eines Opferhilfegesetzes zur rechtlichen, sozialen und finanziellen
Unterstützung von Gewaltopfern
Am 15. März 2001 wurde auf EU-Ebene ein Rahmenbeschluss des Rates
über "die Stellung
des Opfers im
Strafverfahren" verabschiedet, dessen Bestimmungen - bis auf einige
Ausnahmen - bis zum 22. März 2002 in den einzelnen Mitgliedsstaaten
umgesetzt sein
müssen.
In Österreich sind allerdings etliche der in diesem
Rahmenbeschluss vorgesehenen
Maßnahmen bisher nicht
umgesetzt. Nachdem Sie vor kurzem angekündigt haben, in
Umsetzung des Beschlusses ein eigenes
Opferhilfegesetz ausarbeiten lassen zu wollen, soll
dieser Entschließungsantrag vor allem sicherstellen, dass zentrale
Forderungen im
Zusammenhang mit Opferschutz in das
geplante Gesetz aufgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis Juli 2002 einen
Gesetzesvorschlag für ein
Opferhilfegesetz vorzulegen.
Dieser hat insbesondere vorzusehen:
- eine Opferdefinition entsprechend dem EU-Rahmenbeschluss vom 15.3.2001
- das Recht auf kostenlose Prozessbegleitung und
Unterstützung von Opfern während des
gesamten
Strafverfahrens durch eine Opferschutzeinrichtung
- ein Vertretungsrecht für Opferschutzeinrichtungen in Strafverfahren
das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand für alle Gewaltopfer in Strafverfahren
- das Recht auf Informationen über jedes Stadium des Verfahrens
eine
nur einmalige Einvernahme von Gewaltopfern möglichst bald nach der Tat in
einer
opfergerechten
Umgebung durch geschulte, bei weiblichen Opfern weibliche Fachkräfte
eine finanzielle Absicherung der bestehenden Opferschutzeinrichtungen
- die
verpflichtende
Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaften mit
den
Opferschutzeinrichtungen
laufende
Weiterbildungsmaßnahmen betreffend Opferschutz für
Staatsanwältlnnen und
Richterinnen
laufende
Statistiken über Verlauf und
Ausgang von Strafverfahren/diversionellen
Verfahren
bei Gewalt an Frauen/Gewalt in der Familie
- Erforschung der Situation von Gewaltopfern in
strafrechtlichen/diversionellen Verfahren;
Evaluierung,
wie weit deren Schutz gewährleistet ist.
formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.