644/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Barbara Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines Opferhilfegesetzes zur rechtlichen, sozialen und finanziellen
Unterstützung von Gewaltopfern

Am 15. März 2001 wurde auf EU-Ebene ein Rahmenbeschluss des Rates über "die Stellung
des Opfers im Strafverfahren" verabschiedet, dessen Bestimmungen - bis auf einige
Ausnahmen - bis zum 22. März 2002 in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein
müssen.

In Österreich sind allerdings etliche der in diesem Rahmenbeschluss vorgesehenen
Maßnahmen bisher nicht umgesetzt. Nachdem Sie vor kurzem angekündigt haben, in
Umsetzung des Beschlusses ein eigenes Opferhilfegesetz ausarbeiten lassen zu wollen, soll
dieser Entschließungsantrag vor allem sicherstellen, dass zentrale Forderungen im
Zusammenhang mit Opferschutz in das geplante Gesetz aufgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,  dem Nationalrat bis Juli  2002  einen
Gesetzesvorschlag für ein Opferhilfegesetz vorzulegen.
Dieser hat insbesondere vorzusehen:

-    eine Opferdefinition entsprechend dem EU-Rahmenbeschluss vom 15.3.2001

-    das Recht auf kostenlose Prozessbegleitung und Unterstützung von Opfern während des
gesamten Strafverfahrens durch eine Opferschutzeinrichtung

-    ein Vertretungsrecht für Opferschutzeinrichtungen in Strafverfahren

das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand für alle Gewaltopfer in Strafverfahren

-    das Recht auf Informationen über jedes Stadium des Verfahrens

eine nur einmalige Einvernahme von Gewaltopfern möglichst bald nach der Tat in einer
opfergerechten Umgebung durch geschulte, bei weiblichen Opfern weibliche Fachkräfte
eine finanzielle Absicherung der bestehenden Opferschutzeinrichtungen

-    die      verpflichtende      Zusammenarbeit      der      Staatsanwaltschaften      mit      den
Opferschutzeinrichtungen

laufende Weiterbildungsmaßnahmen betreffend Opferschutz für Staatsanwältlnnen und
Richterinnen

laufende   Statistiken   über   Verlauf  und   Ausgang   von   Strafverfahren/diversionellen
Verfahren bei Gewalt an Frauen/Gewalt in der Familie

-    Erforschung der Situation von Gewaltopfern in strafrechtlichen/diversionellen Verfahren;
Evaluierung, wie weit deren Schutz gewährleistet ist.

formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.