648/A XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Magª. Prammer und Mag. Walter Posch
und GenossInnen
betreffend die Reforminitiative für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Am 2. März 2001 stellte der Bundesminister für Inneres der internationalen
Öffentlichkeit ein
Reformprojekt
für die dauerhafte Zukunftssicherung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
und
für
die Angleichung an international übliche Standards für
KZ-Gedenkstätten vor.
Im Endbericht der
Reforminitiative wurden eine Reihe von Vorhaben, verbunden mit einem
detaillierten
Zeitplan, präsentiert:
• Vergabe von
zahlreichen wissenschaftlichen Projekten, um die pädagogische Vermittlung
an die
rund 200.000 Besucher pro Jahr auch adäquat durchführen zu
können.
• Einbindung der regionalen
Initiativen und lokalen Verantwortungsträger (Gemeinden und
Länder)
in die KZ-Gedenkstätte und verstärkte Kooperationen.
•
Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte durch Ausgliederung aus dem
Bundesministerium
für Inneres und Umwandlung in eine Bundesanstalt. Diese
Organisationsreform
sollte der KZ-Gedenkstätte inhaltlich volle Autonomie bei
gleichzeitiger,
gesetzlich verankerter, Finanzierungsgarantie der Republik zusichern. Der
Zeitplan
im Endbericht spricht von einem Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner
2002.
• Der Endbericht spricht
ebenfalls von einer institutionalisierten Einbindung aller
engagierten
Gruppen (Überlebende, Wissenschafter und Lokalvertreter) in die KZ-
Gedenkstätte
in Form eines Beirates.
Seit mehr als einem Jahr ist
von diesen Vorhaben nichts mehr zu hören, vor allem die
Organisationsreform und das dafür
notwendige Gesetz lassen auf sich warten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 4. Mai 2002 eine
Regierungsvorlage - den Vorschlägen
des Endberichtes der Reforminitiative KZ-Gedenkstätte
Mauthausen folgend - zu
übermitteln. Mit dieser Regierungsvorlage sollen die Agenden der
KZ-Gedenkstätte Mauthausen gesetzlich verankert und die
KZ-Gedenkstätte inhaltlich
autonom und finanziell abgesichert
werden.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.