648/A XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Magª. Prammer und Mag. Walter Posch

und GenossInnen

betreffend die Reforminitiative für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Am 2. März 2001 stellte der Bundesminister für Inneres der internationalen Öffentlichkeit ein
Reformprojekt für die dauerhafte Zukunftssicherung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und
für die Angleichung an international übliche Standards für KZ-Gedenkstätten vor.

Im Endbericht der Reforminitiative wurden eine Reihe von Vorhaben, verbunden mit einem
detaillierten Zeitplan, präsentiert:

•    Vergabe von zahlreichen wissenschaftlichen Projekten, um die pädagogische Vermittlung
an die rund 200.000 Besucher pro Jahr auch adäquat durchführen zu können.

•    Einbindung der regionalen Initiativen und lokalen Verantwortungsträger (Gemeinden und
Länder) in die KZ-Gedenkstätte und verstärkte Kooperationen.

•    Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte durch Ausgliederung aus dem
Bundesministerium für Inneres und Umwandlung in eine Bundesanstalt. Diese
Organisationsreform sollte der KZ-Gedenkstätte inhaltlich volle Autonomie bei
gleichzeitiger, gesetzlich verankerter, Finanzierungsgarantie der Republik zusichern. Der
Zeitplan im Endbericht spricht von einem Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner 2002.

•    Der Endbericht spricht ebenfalls von einer institutionalisierten Einbindung aller
engagierten Gruppen (Überlebende, Wissenschafter und Lokalvertreter) in die KZ-
Gedenkstätte in Form eines Beirates.

Seit mehr als einem Jahr ist von diesen Vorhaben nichts mehr zu hören, vor allem die
Organisationsreform und das dafür notwendige Gesetz lassen auf sich warten.


Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 4. Mai 2002 eine
Regierungsvorlage - den Vorschlägen des Endberichtes der Reforminitiative KZ-Gedenkstätte
Mauthausen folgend - zu übermitteln. Mit dieser Regierungsvorlage sollen die Agenden der
KZ-Gedenkstätte Mauthausen gesetzlich verankert und die KZ-Gedenkstätte inhaltlich
autonom und finanziell abgesichert werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten
vorgeschlagen.