654/AE XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


der Abgeordneten Dietachmayr

und GenossInnen

betreffend Kilometergeld und Pkw-Index

In  einer „Gemeinsamen Erklärung" protestierten AK,  WKÖ,  ARBÖ, ÖAMTC und die

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gegen die Erklärung der Statistik Austria zum PKW-Index,

dass dieser nur sehr eingeschränkt verwendbar sei. Es sei beispiellos, so die Auftraggeber des

Index, „dass ein Dienstleister sein eigenen Produkt in unsachlicher Weise herabsetzt".

Der   Pkw-Index   bildete   bisher   die   Grundlage   für   eine   Erhöhung   des   amtlichen

Kilometergeldes.

Da ein solcher Index für viele analytische Zwecke wettvolle Inhalte liefert, haben die AK, die
WKÖ, die Autofahrerclubs und die Gewerkschaft die Statistik Austria beauftragt, einen an die
Tradition vor dem Jahr 2000 anknüpfenden, entsprechend vergleichbaren Index zu erstellen.
Die Auftraggeber wollten damit eine Grundlage von einer unabhängigen und fachlich
unanfechtbaren Institution errechnen lassen. Es ist beispiellos, dass ein Dienstleister ein von
ihm geliefertes Produkt in einer unsachlichen Weise herabsetzt.

Die tatsächlichen Kfz-Kosten werden durch die bisherige Kilometergeldpauschale nicht mehr
abgedeckt. Es besteht daher rascher Handlungsbedarf, damit den Kraftfahrern die
überdurchschnittlich gestiegenen Kfz-Kosten künftig tatsächlich ersetzt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.   Die Bundesregierung wird ersucht, das Kilometergeld für

•    Personenwagen von EUR 0,356 (ATS 4,90) auf EUR 0,392 (ATS 5,40),

•    Motorräder > 250 ccm von EUR 0,201 (ATS 2,76) auf EUR 0,226 (ATS 3,11),

•    Motorräder < 250 ccm von EUR 0,113 (ATS 1,56) auf EUR 0,126 (ATS 1,73)
zu erhöhen.

2.   Die  Bundesregierung  wird  ersucht,  den  Autokosten -  Index  berechnen  und
erforderlichenfalls auch die dazu notwendigen Studien erstellen zu lassen.

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß