654/AE XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dietachmayr
und GenossInnen
betreffend Kilometergeld und Pkw-Index
In einer „Gemeinsamen Erklärung" protestierten AK, WKÖ, ARBÖ, ÖAMTC und die
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gegen die Erklärung der Statistik Austria zum PKW-Index,
dass dieser nur sehr eingeschränkt verwendbar sei. Es sei beispiellos, so die Auftraggeber des
Index, „dass ein Dienstleister sein eigenen Produkt in unsachlicher Weise herabsetzt".
Der Pkw-Index bildete bisher die Grundlage für eine Erhöhung des amtlichen
Kilometergeldes.
Da ein solcher Index für viele analytische Zwecke wettvolle Inhalte
liefert, haben die AK, die
WKÖ,
die Autofahrerclubs und die Gewerkschaft die Statistik Austria beauftragt,
einen an die
Tradition vor dem Jahr 2000 anknüpfenden, entsprechend vergleichbaren
Index zu erstellen.
Die Auftraggeber wollten
damit eine Grundlage von einer unabhängigen und fachlich
unanfechtbaren Institution errechnen
lassen. Es ist beispiellos, dass ein Dienstleister ein von
ihm geliefertes Produkt in einer
unsachlichen Weise herabsetzt.
Die tatsächlichen Kfz-Kosten werden durch die bisherige
Kilometergeldpauschale nicht mehr
abgedeckt. Es besteht daher rascher Handlungsbedarf, damit den Kraftfahrern die
überdurchschnittlich
gestiegenen Kfz-Kosten künftig tatsächlich ersetzt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, das Kilometergeld für
• Personenwagen von EUR 0,356 (ATS 4,90) auf EUR 0,392 (ATS 5,40),
• Motorräder > 250 ccm von EUR 0,201 (ATS 2,76) auf EUR 0,226 (ATS 3,11),
• Motorräder
< 250 ccm von EUR 0,113 (ATS 1,56) auf EUR 0,126 (ATS 1,73)
zu erhöhen.
2. Die
Bundesregierung wird ersucht, den Autokosten -
Index berechnen und
erforderlichenfalls auch die dazu
notwendigen Studien erstellen zu lassen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß