673/A XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten Glawischnig, Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung des
Ökosteuerkonzepts der Bundesregierung,
Arbeit schaffen - Umwelt
entlasten
Es ist unbestritten, dass
es in Österreich in den nächsten Jahren zu keiner Erhöhung der
Steuer- und Abgabenquote kommen soll. Die Lohnnebenkosten in Österreich
sind äußerst
hoch. Das führt in der Regel zu erhöhter Arbeitslosigkeit und
bedeutet einen wirtschaftlichen
Standortnachteil, der die Ansiedlung internationaler Unternehmen in
Österreich behindert
und die heimische Unternehmen (vor allem Klein- und Mittelbetriebe) massiv
benachteiligt.
Die im Rahmen internationaler
Konventionen festgelegten Klimaschutz- und Umweltziele,
wie etwa die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, zu denen sich
Österreich
verpflichtet hat, müssen insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden
Weltgipfel für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im August/September 2002, mit Nachdruck
verfolgt werden.
In diesem Sinne hat der
Ministerrat am 30.4.2002 „Die österreichische Strategie zur
Nachhaltigen Entwicklung" beschlossen. In
dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist „die
Inangriffnahme einer schrittweisen Umsetzung einer sozial ausgewogenen
ökologischen
Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2005"
festgeschrieben.
Das Grundprinzip einer
ökologischen Steuerreform ist einfach. Es geht nicht um eine
Steuererhöhung, sondern um eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor
Arbeit auf den
Faktor Energie- und Ressourcenverbrauch. Die ökologische Steuerreform
bringt Vorteile auf
verschiedenen Ebenen. Sinkende Lohnnebenkosten können neue
Arbeitsplätze schaffen,
die Lenkungseffekte einer ökologischen Umsteuerung führen zur
Verringerung des Energie-
und Ressourcenverbrauchs: Das bedeutet eine Schonung der Umwelt und
begünstigt die
Erreichung von konkreten Umweltzielen, wie etwa dem Kioto-Klimaschutzziel.
Eine Studie des WIFO aus
dem Jahr 1995 errechnete die Beschäftigungseffekte einer
ökosozialen Steuerreform für Österreich mit bis zu 34.000 neuen
Stellen.
Auf Seite 34 der vom Ministerrat
am 30.4.2002 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie heißt
unter der Überschrift „Leitziel 8 - Korrekte Preise für
Ressourcen und Energie" wörtlich:
„Leitziel 8 - Korrekte Preise für Ressourcen und Energie
Durch Preissignale Anreize für nachhaltiges Verhalten schaffen
Hintergrund / Problemstellung
Im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung sollten die Preise die Kosten
von Ressourcen und Energie
entsprechend
darstellen. (...)
Ziel
Nachhaltigkeit erfordert eine Internalisierung der ökologischen
und sozialen Kosten. Leitziel der
Strategie
ist daher die Inangriffnahme einer schrittweisen Umsetzung einer sozial
ausgewogenen
ökologischen Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre
2005.
Dabei ist auch auf den europäischen Kontext, auf
Verteilungsaspekte und auf das Gleichgewicht
ökologischer,
ökonomischer und sozialer Ziele zu achten.
Ansatzpunkte
(...) Der längerfristig konzipierte und schrittweise Umbau des
Steuersystems in Richtung
Nachhaltigkeit
ist ein wichtiger ordnungspolitischer Hebel, um dem Markt die richtigen Signale
zu
geben.
Dazu gehört die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für erneuerbare Energieträger
durch
Abgaben
auf Energieträger entsprechend dem Grad der Umweltbelastung
(Weiterentwicklung des
bestehenden
Systems der Energieabgaben und der Abgaben im Verkehrsbereich). Der dadurch
erreichbare
Preisanreiz und eine gewisse Kalkulationssicherheit sind wichtige Impulse
für notwendige
Investitionen
zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Erreichung
der Verpflichtungen
gemäß
dem Kyoto-Protokoll, mehr Sicherheit in der Energieversorgung Österreichs
bzw. Europas,
Investitions-
und Beschäftigungseffekte in vielen Regionen sowie die Verbesserung der
Leistungsbilanz
bringen bei verantwortungsvoller Umsetzung ein Bündel von
umweltpolitischen und
volkswirtschaftlichen
Vorteilen.
Ein anderer wichtiger Aspekt in der Ökologisierung des Steuersystems
besteht darin, die hohe
Steuerlast
auf dem „Faktor Arbeit" zu Lasten der Besteuerung von Ressourcen zu
verringern. Im
Bereich
der fiskalpolitischen Instrumente ist der Einsatz von Umweltabgaben mit einer
Senkung der
Lohnnebenkosten
oder anderer Abgaben zu koppeln. Dabei ist auf Verteilungsaspekte zu achten, um
ökologische,
ökonomische und soziale Ziele gleichzeitig zu verfolgen. Neben einer
sozial und
ökonomisch
ausgewogenen, ökologisch orientierten Steuerreform können auch
Pfandsysteme sowie
die Einrechnung der Entsorgungskosten bei Außerbetriebnahme eines
Gerätes oder Produktes in den
Kaufpreis
entscheidende Beiträge leisten. Der Einsatz neuer ökonomischer
Instrumente, wie z.B.
Umwelthaftungsrecht,
Handel mit Emissionslizenzen ist im Hinblick auf Steuerungswirkung,
Effektivität
und Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen. (...)
Der Verkehrsbereich stellt aufgrund der dramatischen Steigerungsraten
des Verkehrsaufkommens
und den
daraus resultierenden Umweltbelastungen ein prioritäres Handlungsfeld der
österreichischen
Nachhaltigkeitsstrategie dar. Beim Einsatz ökonomischer Instrumente werden
eine Variabilisierung der
Kosten
und eine Internalisierung externer Kosten angestrebt (z.B.
Straßenbenutzungsgebühren,
Parkgebühren,
Ökopunktesystem). Anzustreben ist eine stärkere Differenzierung der
Normverbrauchsabgabe
sowie die schrittweise Einführung einer LKW-Maut auf hochrangigen
Strassen.
In Betracht kommt hierbei auch eine schrittweise Anpassung und Reform der
Mineralölsteuer;
dabei ist auf das benachbarte Ausland Bedacht zu nehmen. (...)
(Zitat Ende)
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ihren eigenen
Ministerratsbeschluss vom
30.4.2002 über eine „Österreichische Strategie für eine
Nachhaltige Entwicklung" und
insbesondere das darin festgehaltene Ziel „einer schrittweisen Umsetzung
einer sozial
ausgewogenen ökologischen Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis
zum Jahre 2005"
umzusetzen.
In
formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrages sowie die
Abhaltung
einer
Debatte gem §74a (1) iVm §93 (2) GOG verlangt.