673/A XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung des Ökosteuerkonzepts der Bundesregierung,
Arbeit schaffen - Umwelt entlasten

Es ist unbestritten, dass es in Österreich in den nächsten Jahren zu keiner Erhöhung der
Steuer- und Abgabenquote kommen soll. Die Lohnnebenkosten in Österreich sind äußerst
hoch. Das führt in der Regel zu erhöhter Arbeitslosigkeit und bedeutet einen wirtschaftlichen
Standortnachteil, der die Ansiedlung internationaler Unternehmen in Österreich behindert
und die heimische Unternehmen (vor allem Klein- und Mittelbetriebe) massiv benachteiligt.

Die im Rahmen internationaler Konventionen festgelegten Klimaschutz- und Umweltziele,
wie etwa die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, zu denen sich Österreich
verpflichtet hat, müssen insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Weltgipfel für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im August/September 2002, mit Nachdruck
verfolgt werden.

In diesem Sinne hat der Ministerrat am 30.4.2002 „Die österreichische Strategie zur
Nachhaltigen Entwicklung" beschlossen. In dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist „die
Inangriffnahme einer schrittweisen Umsetzung einer sozial ausgewogenen ökologischen
Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2005" festgeschrieben.

Das Grundprinzip einer ökologischen Steuerreform ist einfach. Es geht nicht um eine
Steuererhöhung, sondern um eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den
Faktor Energie- und Ressourcenverbrauch. Die ökologische Steuerreform bringt Vorteile auf
verschiedenen Ebenen. Sinkende Lohnnebenkosten können neue Arbeitsplätze schaffen,
die Lenkungseffekte einer ökologischen Umsteuerung führen zur Verringerung des Energie-
und Ressourcenverbrauchs: Das bedeutet eine Schonung der Umwelt und begünstigt die
Erreichung von konkreten Umweltzielen, wie etwa dem Kioto-Klimaschutzziel.

Eine Studie des WIFO aus dem Jahr 1995 errechnete die Beschäftigungseffekte einer
ökosozialen Steuerreform für Österreich mit bis zu 34.000 neuen Stellen.


Auf Seite 34 der vom Ministerrat am 30.4.2002 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie heißt
unter der Überschrift „Leitziel 8 - Korrekte Preise für Ressourcen und Energie" wörtlich:

„Leitziel 8 - Korrekte Preise für Ressourcen und Energie

Durch Preissignale Anreize für nachhaltiges Verhalten schaffen

Hintergrund / Problemstellung

Im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung sollten die Preise die Kosten von Ressourcen und Energie
entsprechend darstellen. (...)

Ziel

Nachhaltigkeit erfordert eine Internalisierung der ökologischen und sozialen Kosten. Leitziel der
Strategie ist daher die Inangriffnahme einer schrittweisen Umsetzung einer sozial
ausgewogenen ökologischen Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2005.

Dabei ist auch auf den europäischen Kontext, auf Verteilungsaspekte und auf das Gleichgewicht
ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele zu achten.

Ansatzpunkte

(...) Der längerfristig konzipierte und schrittweise Umbau des Steuersystems in Richtung
Nachhaltigkeit ist ein wichtiger ordnungspolitischer Hebel, um dem Markt die richtigen Signale zu
geben. Dazu gehört die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für erneuerbare Energieträger durch
Abgaben auf Energieträger entsprechend dem Grad der Umweltbelastung (Weiterentwicklung des
bestehenden Systems der Energieabgaben und der Abgaben im Verkehrsbereich). Der dadurch
erreichbare Preisanreiz und eine gewisse Kalkulationssicherheit sind wichtige Impulse für notwendige
Investitionen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Erreichung der Verpflichtungen
gemäß dem Kyoto-Protokoll, mehr Sicherheit in der Energieversorgung Österreichs bzw. Europas,
Investitions- und Beschäftigungseffekte in vielen Regionen sowie die Verbesserung der
Leistungsbilanz bringen bei verantwortungsvoller Umsetzung ein Bündel von umweltpolitischen und
volkswirtschaftlichen Vorteilen.

Ein anderer wichtiger Aspekt in der Ökologisierung des Steuersystems besteht darin, die hohe
Steuerlast auf dem „Faktor Arbeit" zu Lasten der Besteuerung von Ressourcen zu verringern. Im
Bereich der fiskalpolitischen Instrumente ist der Einsatz von Umweltabgaben mit einer Senkung der
Lohnnebenkosten oder anderer Abgaben zu koppeln. Dabei ist auf Verteilungsaspekte zu achten, um
ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichzeitig zu verfolgen. Neben einer sozial und
ökonomisch ausgewogenen, ökologisch orientierten Steuerreform können auch Pfandsysteme sowie
die Einrechnung der Entsorgungskosten bei Außerbetriebnahme eines Gerätes oder Produktes in den
Kaufpreis entscheidende Beiträge leisten. Der Einsatz neuer ökonomischer Instrumente, wie z.B.
Umwelthaftungsrecht, Handel mit Emissionslizenzen ist im Hinblick auf Steuerungswirkung, Effektivität
und Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen. (...)

Der Verkehrsbereich stellt aufgrund der dramatischen Steigerungsraten des Verkehrsaufkommens
und den daraus resultierenden Umweltbelastungen ein prioritäres Handlungsfeld der österreichischen
Nachhaltigkeitsstrategie dar. Beim Einsatz ökonomischer Instrumente werden eine Variabilisierung der
Kosten und eine Internalisierung externer Kosten angestrebt (z.B. Straßenbenutzungsgebühren,
Parkgebühren, Ökopunktesystem). Anzustreben ist eine stärkere Differenzierung der
Normverbrauchsabgabe sowie die schrittweise Einführung einer LKW-Maut auf hochrangigen
Strassen. In Betracht kommt hierbei auch eine schrittweise Anpassung und Reform der
Mineralölsteuer; dabei ist auf das benachbarte Ausland Bedacht zu nehmen. (...)

(Zitat Ende)


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ihren eigenen Ministerratsbeschluss vom
30.4.2002 über eine „Österreichische Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung" und
insbesondere das darin festgehaltene Ziel „einer schrittweisen Umsetzung einer sozial
ausgewogenen ökologischen Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2005"
umzusetzen.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrages sowie die Abhaltung
einer Debatte gem §74a (1) iVm §93 (2) GOG verlangt.