678/AE XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni
und Genossinnen
betreffend sozial gerechtes Schülerbeihilfensystem
Der
Bezug von Schülerbeihilfen ist derzeit erst für Schülerinnen ab
der 10. Schulstufe
vorgesehen.
Die Entscheidung der
Eltern und der Schülerinnen über die weitere Schul- bzw.
Berufslaufbahn
erfolgt am Ende der 8. Schulstufe. Der Besuch einer berufsbildenden
höheren
Schule von Kindern, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, stellt
für diese eine
zusätzliche
finanzielle Belastung dar. Gerade die Kosten für Anschaffungen in der
ersten
Klasse einer berufsbildenden Schule sind beträchtlich. Die Auszahlung der
Schulbeihilfe erst
ab der 10. Schulstufe fuhrt laufend zu sozialen Härtefallen.
Weiterhin
ist ein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung zur Gewährung einer
Schüler-
und
Heimbeihilfe.
Die
Schülerbeihilfe wird derzeit bei einem Notendurchschnitt unter 2,9, die
Heimbeihilfe
unter
3,1 vergeben. Die Schüler- und Heinibeihilfen stellen einen Beitrag des
sozialen
Ausgleichs für einkommensschwächere Familien dar. Das Kriterium des
Notendurchschnitts
ist
daher für diese Transferleistung ungeeignet. Hinzu kommt, daß gerade
im stark
differenzierten
Oberstufenbereich ein Notenvergleich (z.B. Modeschule, HTL) jeder
objektiven
Grundlage entbehrt. Eine Beihilfe sollte daher dann zuerkannt werden, wenn die
Schulstufe
positiv abgeschlossen wird. Für besonders gute Schülerinnen aus
einkommensschwachen Familien ist ohnehin ein Erhöhungsbeitrag vorgesehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachfolgenden
DVR 0636746
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat
einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Gewährung der
Schülerbeihilfe ab der
9.
Schulstufe bei positivem Abschluß vorsieht.
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuß