678/AE XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni

und Genossinnen

betreffend sozial gerechtes Schülerbeihilfensystem

Der Bezug von Schülerbeihilfen ist derzeit erst für Schülerinnen ab der 10. Schulstufe
vorgesehen.

Die Entscheidung der Eltern und der Schülerinnen über die weitere Schul- bzw.
Berufslaufbahn erfolgt am Ende der 8. Schulstufe. Der Besuch einer berufsbildenden höheren
Schule von Kindern, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, stellt für diese eine
zusätzliche finanzielle Belastung dar. Gerade die Kosten für Anschaffungen in der ersten
Klasse einer berufsbildenden Schule sind beträchtlich. Die Auszahlung der Schulbeihilfe erst
ab der 10. Schulstufe fuhrt laufend zu sozialen Härtefallen.

Weiterhin ist ein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung zur Gewährung einer Schüler-
und Heimbeihilfe.

Die Schülerbeihilfe wird derzeit bei einem Notendurchschnitt unter 2,9, die Heimbeihilfe
unter 3,1 vergeben. Die Schüler- und Heinibeihilfen stellen einen Beitrag des sozialen
Ausgleichs für einkommensschwächere Familien dar. Das Kriterium des Notendurchschnitts
ist daher für diese Transferleistung ungeeignet. Hinzu kommt, daß gerade im stark
differenzierten Oberstufenbereich ein Notenvergleich (z.B. Modeschule, HTL) jeder
objektiven Grundlage entbehrt. Eine Beihilfe sollte daher dann zuerkannt werden, wenn die
Schulstufe positiv abgeschlossen wird. Für besonders gute Schülerinnen aus
einkommensschwachen Familien ist ohnehin ein Erhöhungsbeitrag vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachfolgenden

DVR 0636746


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Gewährung der Schülerbeihilfe ab der
9. Schulstufe bei positivem Abschluß vorsieht.

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuß