689/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
der Abgeordneten Manfred Lackner
und Genossinnen
betreffend gesetzlicher Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der
Verwendung von Blut und Blutprodukten
Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, US Advisory Committee on
Blood Safety-
and
Availability, Europäische Union), über die Erkrankungen Hepatitis C,
TSE und anderen
durch
Blut übertragbaren Erkrankungen zeigen, dass es zu verstärkten
Qualitätssicherungs-
maßnahmen
bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss.
Die Bestimmungen des österreichischen Blutsicherheitsgesetzes 1999
berücksichtigen die
jüngsten
Entwicklungen natürlich noch nicht und müssen erweitert werden.
Insbesondere durch den technischen Fortschritt ist es im
Gesundheitsbereich notwendig die
Instrumente
der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Die Er-
gebnisse
der Vorarbeiten auf europäischer Ebene sind bei allen Überlegungen
einzubeziehen,
da sich die Verarbeitung und
Verwendung von Blut und Blutprodukten, insbesonders von
Blutplasma, nicht auf Österreich
begrenzt.
Grundsätzlich ist im Sinne einer durchgängigen
Qualitätssicherung sowohl für Spenderinnen
als auch für
Patientinnen, aber auch für die Industrie und die Gesundheitsdienstleister,
auf
dem Sektor Blut und Blutprodukte eine
elektronische Dokumentation sicherzustellen.
Die lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen bei der
Produktion, Lagerung, Logistik,
Transfusion, Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten ist von
höchster Be-
deutung.
Der gesamte Lebenszyklus von Blut und Blutprodukten reicht über
die Regelungen des Blut-
sicherheitsgesetzes hinaus.
Insbesondere die rasche Übermittlung von Informationen über
Transfusionsnebenwirkungen oder Qualitätsmangel
von Blut und Blutprodukten an die Be-
hörde, sowie rasche
Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdenden Chargen müssen
ermög-
licht werden.
Digitale Dokumente müssen in diesem sensiblen Bereich, unter
Beachtung des Datenschutz-
gesetzes
2000, gegebenenfalls des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung in
elektroni-
scher
Form an die berechtigten Stellen übermittelt und verarbeitet werden
können. Nur da-
durch
ist sicherzustellen, dass es zu keinem Bruch der Informationskette und damit
verbunde-
nen Qualitätsminderungen kommt.
Qualitätsgesicherte Produkte und Daten im Sektor Blut und
Blutprodukte sind sowohl für die
Einzelperson
als auch für die Gesamtbevölkerung von sozialer, medizinischer und
ökonomi-
scher
Bedeutung. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
wird aufgefordert, dem Natio-
nalrat
bis zum 31. Dezember 2002 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der insbesondere
fol-
gende
Punkte enthält:
1. Die gesamte Spender - und Empfängerdokumentation, bei der
Verwendung von Blut
und Blutprodukten, hat bis spätestens 31. Dezember 2004 elektronisch zu
erfolgen.
2. Die lückenlose Erfassung von
Schlüsselinformationen (z.B. Spendennummer, Annah-
medatum,
Ablaufdatum...) bei Produktion, Lagerung, Logistik, Transfusion, Verarbei-
tung oder Vernichtung von
Blut und Blutprodukten, hat bis spätestens 31. Dezember
2003 elektronisch zu erfolgen.
3. Die im Bereich von Blut und Blutprodukten
eingesetzte Software, muss bis spätestens
31.
Dezember 2004 standardisiert und die Schlüsselinformationen auf die
unterschiedli-
chen
Systeme portierbar sein.
4. Digitale Dokumente müssen in diesem
sensiblen Bereich bis spätestens 31. Dezember
2003,
unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000, in elektronischer Form an die be-
rechtigten
Stellen übermittelt und verarbeitet werden können.
5. Jede Veränderung dieser digitalen
Dokumente, muss bis spätestens 31. Dezember 2003
erkennbar
sein. Hierzu sind bis zu diesem Zeitpunkt geeignete Verfahren (z.B. digitale
Signatur
nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung) einzusetzen.
6. Die Meldungen an die Behörde und von
der Behörde, insbesondere Nebenwirkungen
oder
Produktmängel, sollen bis spätestens 31. Dezember 2003 elektronisch
erfolgen.
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird
weiters aufgefordert, ge-
meinsam
mit den betroffenen Partnerinnen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleister
und
der
Industrie, bis 30 Juni 2003 jene Rahmenbedingungen bzw. Migrationsstrategien zu
ent-
wickeln, die notwendig sind um die genannten Zielsetzungen fristgerecht
umsetzen zu kön-
nen."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss