691/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossinnen
betreffend Reform der Flüchtlingsbetreuung

In der österreichischen Flüchtlingsbetreuung liegt derzeit vieles im argen. Zahlreiche Proteste...
von Flüchtlingsberatungsorganisationen zeigen, daß der Staat derzeit seinem Anspruch, für
eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung zu sorgen, nicht gerecht werden kann.
Das fängt damit an, daß es mehr oder weniger dem Zufall überlassen ist, ob ein Flüchtling in
Bundesbetreuung übernommen wird oder nicht. Vorschläge zu einer „Verrechtlichung" der
Bundesbetreuung wurden von den Regierungsparteien bisher leider abgelehnt. Doch auch die
Übernahme in die Bundesbetreuung führt für den Flüchtling nicht unbedingt zu einem
erträglicheren Dasein, wie etwa die Vorfälle und die schlechten Zustände in der
Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen beweisen. Auch die Betreuung von Flüchtlingen durch
Private, die vom Staat dafür bezahlt werden, funktioniert nicht immer, was beispielsweise der
tragische Tod eines Flüchtlingskindes im Burgenland im Frühjahr 2000 zeigt.
Als Auffangnetz beim Versagen staatlicher Flüchtlingsbetreuung fungieren oft karitative
Organisationen, doch auch deren aufopferungsvolle Arbeit stößt an die Grenzen ihrer
Kapazitäten und kann nicht verhindern, daß zahlreiche Flüchtlinge in Österreich akut von
Obdachlosigkeit und Hunger bedroht sind.

Es ist höchst an der Zeit, dieser humanitär nicht zufriedenstellenden Situation ein Ende zu
bereiten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

1.    Pläne für eine Reform der österreichischen Flüchtlingsbetreuung zu erarbeiten und
vorzulegen, wobei insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen ist,

•    ob und warum ein Rechtsanspruch für Flüchtlinge auf Bundesbetreuung sinnvoll
und zielführend ist oder nicht,

•    den Modus der „Privatisierung" der Flüchtlingsbetreuung (mit der die Betreuung
von Flüchtlingen auf Privatpersonen, die dafür vom Staat finanziell abgegolten
werden, übergeführt wird) auf seine Praktikabilität hin zu evaluieren und
gegebenenfalls besser funktionierende Alternative anzustreben,

2.    alle im Parlament vertretenen Parteien sowie mit der Flüchtlingsbetreuung befaßte
nichtstaatliche Organisationen zur Zusammen- und Mitarbeit bei der Erstellung dieser
Pläne einzuladen,

3.    dem Parlament binnen sechs Monaten über seine diesbezüglichen Aktivitäten Bericht zu
erstatten."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Menschenrechte