691/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossinnen
betreffend Reform der
Flüchtlingsbetreuung
In der österreichischen
Flüchtlingsbetreuung liegt derzeit vieles im argen. Zahlreiche Proteste...
von Flüchtlingsberatungsorganisationen
zeigen, daß der Staat derzeit seinem Anspruch, für
eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung zu sorgen, nicht
gerecht werden kann.
Das fängt damit an, daß es mehr oder weniger dem Zufall
überlassen ist, ob ein Flüchtling in
Bundesbetreuung übernommen wird oder nicht. Vorschläge zu einer
„Verrechtlichung" der
Bundesbetreuung wurden von den
Regierungsparteien bisher leider abgelehnt. Doch auch die
Übernahme in die Bundesbetreuung führt für den
Flüchtling nicht unbedingt zu einem
erträglicheren Dasein, wie etwa die Vorfälle und die schlechten
Zustände in der
Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen beweisen. Auch die Betreuung von
Flüchtlingen durch
Private, die vom Staat dafür bezahlt werden, funktioniert nicht immer, was
beispielsweise der
tragische Tod eines Flüchtlingskindes im Burgenland im Frühjahr 2000
zeigt.
Als Auffangnetz beim Versagen staatlicher Flüchtlingsbetreuung fungieren
oft karitative
Organisationen, doch auch deren aufopferungsvolle Arbeit stößt an
die Grenzen ihrer
Kapazitäten und kann nicht verhindern, daß zahlreiche
Flüchtlinge in Österreich akut von
Obdachlosigkeit und Hunger bedroht sind.
Es ist höchst an der Zeit, dieser
humanitär nicht zufriedenstellenden Situation ein Ende zu
bereiten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,
1. Pläne für eine Reform der
österreichischen Flüchtlingsbetreuung zu erarbeiten und
vorzulegen, wobei insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen ist,
•
ob und warum ein Rechtsanspruch für Flüchtlinge auf Bundesbetreuung
sinnvoll
und zielführend ist oder nicht,
•
den Modus der „Privatisierung" der Flüchtlingsbetreuung (mit
der die Betreuung
von Flüchtlingen auf Privatpersonen, die dafür vom Staat finanziell
abgegolten
werden, übergeführt wird) auf seine Praktikabilität hin zu
evaluieren und
gegebenenfalls besser funktionierende
Alternative anzustreben,
2. alle im Parlament vertretenen Parteien sowie mit
der Flüchtlingsbetreuung befaßte
nichtstaatliche Organisationen zur Zusammen- und Mitarbeit bei der Erstellung
dieser
Pläne
einzuladen,
3. dem Parlament binnen sechs Monaten über seine
diesbezüglichen Aktivitäten Bericht zu
erstatten."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Menschenrechte