693/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossinnen

betreffend kostenlose Schutzimpfung für Feuerwehrleute

Die Aufgaben der Feuerwehrhelfer reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200 000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in den „technischen Bereich", wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört. Die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen kann dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden. Dieser
Entwicklung muss zum Schutz der Feuerwehrleute Rechnung getragen werden.

Sogar der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat festgestellt, dass Feuerwehrleute als
Ersthelfer zu verstehen sind, für die die Impfung gegen Hepatitis-B empfohlen wird. Als
Hochrisikogruppe werden gerade auch jene Personen definiert, die mit hydraulischen
Bergegeräten arbeiten.

Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich werden
auch Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung gratis
geimpft.

Auf der einen Seite werden Forderungen nach einer Bürgergesellschaft mit Bürgerdienst
erhoben, auf der anderen Seite fehlt aber die Bereitschaft, wirklich etwas für Menschen zu
tun, die im Dienst der Gesellschaft sogar ihr Leben riskieren.

Die Befürchtung vor unfinanzierbaren Kosten ist unbegründet, da die Impfung vorläufig nur
bei jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden. Laut einer Anfragebeantwortung (1357/AB) sollen dies


beispielsweise im relativ großen Bundesland Oberösterreich, welches über eine große Anzahl
von freiwilligen Feuerwehrhelfern verfügt, nur ca. 4500 Personen sein.

Feuerwehrleute sind einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt.
Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1.   die Gesamtzahl jener Feuerwehrleute zu eruieren, die für die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen
eingesetzt werden und dadurch einer erhöhten Gefahr einer Ansteckung mit
Hepatitis ausgesetzt sind

2.   die Finanzierung der Schutzimpfung für diese betroffenen Feuerwehrleute
sicherzustellen

3.   diesen Feuerwehrleuten eine kostenlose Schutzimpfung gegen Hepatitis
zukommen zu lassen.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales