693/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossinnen
betreffend kostenlose Schutzimpfung für Feuerwehrleute
Die Aufgaben der Feuerwehrhelfer reichen heute über den
klassischen Bereich der
Brandlöschung
weit hinaus. Von den mehr als 200 000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei
Drittel in den „technischen Bereich", wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und
Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört. Die
Gesundheit der
Feuerwehrangehörigen kann dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder
der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden. Dieser
Entwicklung muss zum Schutz der
Feuerwehrleute Rechnung getragen werden.
Sogar der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat
festgestellt, dass Feuerwehrleute als
Ersthelfer zu verstehen sind,
für die die Impfung gegen Hepatitis-B empfohlen wird. Als
Hochrisikogruppe werden gerade auch jene
Personen definiert, die mit hydraulischen
Bergegeräten arbeiten.
Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre
Zeit und ihre Gesundheit
zum
Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen.
Schließlich werden
auch
Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung
gratis
geimpft.
Auf der
einen Seite werden Forderungen nach einer Bürgergesellschaft mit
Bürgerdienst
erhoben, auf der anderen Seite fehlt aber
die Bereitschaft, wirklich etwas für Menschen zu
tun, die im Dienst der Gesellschaft
sogar ihr Leben riskieren.
Die Befürchtung vor unfinanzierbaren Kosten ist unbegründet,
da die Impfung vorläufig nur
bei
jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die tatsächlich für die
Bergeeinsätze ausgebildet sind
und
dafür eingesetzt werden. Laut einer Anfragebeantwortung (1357/AB) sollen
dies
beispielsweise im relativ großen Bundesland Oberösterreich,
welches über eine große Anzahl
von freiwilligen Feuerwehrhelfern verfügt, nur ca. 4500 Personen sein.
Feuerwehrleute sind einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis
ausgesetzt.
Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung
unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache
Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz
gewährleisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. die Gesamtzahl jener Feuerwehrleute zu eruieren,
die für die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und
Übergabe an die Rettungsorganisationen
eingesetzt werden und dadurch einer erhöhten Gefahr einer
Ansteckung mit
Hepatitis ausgesetzt sind
2. die Finanzierung der
Schutzimpfung für diese betroffenen Feuerwehrleute
sicherzustellen
3. diesen Feuerwehrleuten eine
kostenlose Schutzimpfung gegen Hepatitis
zukommen
zu lassen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales