701/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Anerkennung der Gebärdensprache

Gehörlose und schwerhörende Menschen (ca. 10.000 in Österreich) stellen eine
nicht-ethnische Minderheit dar. Ihre Muttersprache ist die Gebärdensprache. Bis
heute ist eine offizielle Anerkennung dieser Minderheitensprachen nicht erfolgt.
Eine Anerkennung ist jedoch dringend notwendig, um die sprachlichen
Menschenrechte der Verwenderinnen der Gebärdensprache zu sichern. Zu diesen
Rechten gehören insbesondere auch das Recht auf freie Sprachwahl im Unterricht,
das Recht auf professionellen bilingualen Unterricht, das Recht auf staatlich
bezahlte Gebärdendolmetscherinnen.

Alle diese grundlegenden Rechte sind für die gehörlosen Menschen in Österreich
derzeit nicht gesichert.

In weltweit 18 Ländern, davon in vier EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Schweden,
Finnland und Portugal) ist eine rechtlich-offizielle Anerkennung der jeweiligen
nationalen Gebärdensprache bereits erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben genannten Rechte für die
sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden abzusichern und eine
rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache durchzuführen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß.
vorgeschlagen.