701/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anerkennung der Gebärdensprache
Gehörlose und schwerhörende
Menschen (ca. 10.000 in Österreich) stellen eine
nicht-ethnische Minderheit dar. Ihre Muttersprache ist die
Gebärdensprache. Bis
heute ist eine offizielle Anerkennung dieser Minderheitensprachen nicht
erfolgt.
Eine Anerkennung ist jedoch dringend notwendig, um die sprachlichen
Menschenrechte der Verwenderinnen der Gebärdensprache zu sichern. Zu
diesen
Rechten gehören insbesondere auch das Recht auf freie Sprachwahl im
Unterricht,
das Recht auf professionellen bilingualen Unterricht, das Recht auf staatlich
bezahlte
Gebärdendolmetscherinnen.
Alle diese grundlegenden Rechte sind
für die gehörlosen Menschen in Österreich
derzeit
nicht gesichert.
In weltweit 18
Ländern, davon in vier EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Schweden,
Finnland und Portugal) ist
eine rechtlich-offizielle Anerkennung der jeweiligen
nationalen Gebärdensprache bereits erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben genannten
Rechte für die
sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden abzusichern
und eine
rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache durchzuführen.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß.
vorgeschlagen.