705/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heinzl, Marizzi

und Genossinnen

zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei

der Anschaffung neuer Gerätschaften

Die Kosten der freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für
die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen ständig
wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.

Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen
ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien- und
Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.

Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ

Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden

mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 4 Millionen Schilling, den Gegenwert

eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 670.000

Schilling Mehrwertsteuer.

Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und

Anlagen.

Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem
durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz
der Mitglieder erwirtschaftet werden.

Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in
der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine
Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren
die dringend benötigten Förderungen zu geben.

Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz
von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider-) Schüssel
die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir
Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.


Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des §2, der
diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung
verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan.

Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die
Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

Für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, gilt
beispielsweise, dass sie nach § 6 Absatz 1-Ziffer 22 UstG 1994 von der Umsatzsteuer befreit,
aber nicht vortseuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Absatz 2 des Gesundheits- und
Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern
erhalten. Diese Regelung sollte auch Vorbild für eine analoge Lösung für Feuerwehren und
Wohlfahrtsorganisationen sein.

Denn es gilt nach wie vor ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen sichtbares
Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der freiwilligen
Organisationen hinzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen
rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren,
Wohlfahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei
notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dabei soll zumindest eine
Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die Umsätze
im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 22 UstG
1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vortseuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach
§ 2 Absatz 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der
nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.