705/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heinzl, Marizzi
und Genossinnen
zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei
der Anschaffung neuer Gerätschaften
Die Kosten der
freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste
für
die
Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen
ständig
wachsen,
erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.
Eine besondere
Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen
Organisationen
ebenso
wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der
Familien- und
Jugendwohlfahrt
die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.
Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ
Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden
mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 4 Millionen Schilling, den Gegenwert
eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 670.000
Schilling Mehrwertsteuer.
Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und
Anlagen.
Die Mitfinanzierung
der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem
durch
Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen
Einsatz
der
Mitglieder erwirtschaftet werden.
Ein weiterer Teil
der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer
auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in
der
Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier
wird eine
Steuer
eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den
Feuerwehren
die
dringend benötigten Förderungen zu geben.
Da die
Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es
Bestrebungen, den Steuersatz
von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung
(Haider-) Schüssel
die
Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir
Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch
ab.
Bereits durch eine
einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des §2, der
diese
Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur
Mehrwertsteuerzahlung
verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung
dieser Organisationen getan.
Die Änderung
könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die
Mehrwertsteuerrückerstattung
zubilligen.
Für die
Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung
tätigen, gilt
beispielsweise, dass sie nach § 6 Absatz 1-Ziffer 22 UstG 1994 von der
Umsatzsteuer befreit,
aber
nicht vortseuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Absatz 2 des
Gesundheits- und
Sozialbeihilfengesetzes
1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern
erhalten.
Diese Regelung sollte auch Vorbild für eine analoge Lösung für
Feuerwehren und
Wohlfahrtsorganisationen
sein.
Denn es
gilt nach wie vor ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen
sichtbares
Zeichen
zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der freiwilligen
Organisationen
hinzuweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die
erforderlichen
rechtlichen
Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren,
Wohlfahrtsorganisationen
und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei
notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dabei soll
zumindest eine
Analogie
hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die
Umsätze
im
Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß
§ 6 Absatz 1 Ziffer 22 UstG
1994
von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vortseuerabzugsberechtigt sind,
allerdings nach
§ 2 Absatz 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen
im Ausmaß der
nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.