71/AE XXI.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dolinschek und Kollegen
betreffend Qualitätsnormen von Schuhen
Mit dem Themenbereich „Schuhe“ befaßt sich in Österreich der
Fachnormenausschuss
188 „Leder und Lederwaren" des Österreichischen Normungsinstitutes (ON).
Dieser ist auch nationales Spiegelgremium zum europäischen Technischen
Komitee CEN/TC 309“Schuhe“, dessen Sekretariat von AENOR (Spanien) geführt
wird. Derzeit gibt es keine nationalen Normprojekte.
Gemäß „Draft Business Plan“ des CEN/TC 309 vom Oktober 1998 gibt es derzeit
68 europäische Normprojekte im Bereich dieses Technischen Komitees. Dieser
„Draft Business Plan“ geht auch auf die Marktsituation in Europa ein und sieht
folgende Arbeitsbereiche vor:
- Prüfverfahren, Terminologie und Mindestanforderungen für Bestandteile von
Schuhen
- Prüfverfahren und Terminologie für Schuhe (als Ganzes) - dies allerdings erst in
zweiter Priorität
- Umweltaspekte von Schuhwerk
(Ausgenommen von diesem Arbeitsbereich sind Sicherheitsschuhe, wofür in
Ergänzung zur Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen zahlreiche
Europäische Normen im CBN/TC 161 erarbeitet werden; auch dort wird nicht auf
Maßformen eingegangen.)
Bisher ist von Seiten der interessierten Kreis kein Normungsthema betreffend
Schuhe an das Österreichische Normungsinstitut herangetragen worden. Die
europäische - inklusive der österreichischen - Schuhbranche sowie die
entsprechenden interessierten Kreise haben bei der Erstellung des Business Plan
für Normen zum Bereich Schuhe ihre Prioritäten festgelegt (z. B. auch unter
Beteiligung der European Confederation for the Footwear Industrie CEC und des
European Research Institut for Footwear EURIS).
Die Anwendung Europäischer Normen (die als nationale Normen, also ÖNORM
EN, zu übernehmen sind) ist grundsätzlich freiwillig. Da sie aber von allen vom
jeweiligen Thema betroffenen Kreisen erarbeitet (und in diesem Verfahren auch
einem öffentlichen Einspruchsverfahren in Österreich als „ÖNORM EN Entwurf“ -
unterzogen werden), ist ihnen hohe Akzeptanz gesichert. Überdies können die
(grundsätzlich freiwilligen) Normen auch durch vertragliche Vereinbarung
verbindlich gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom Produktionsort.
Mittels eines Konformitätszeichens (z.B. ON - CERT) könnte dem Konsumenten
deutlich gemacht werden, welche Schuhe bestimmten Kriterien (welche in einem
Referenzdokument, z. B. einer ÖNORM oder ONR dargelegt sind) entsprechen
und welche nicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht,
entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die Qualitätsnormen für Schuhe
vorsehen bzw ermöglichen“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß
vorgeschlagen.