71/AE XXI.GP

 

                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dolinschek und Kollegen

betreffend Qualitätsnormen von Schuhen

 

Mit dem Themenbereich „Schuhe“ befaßt sich in Österreich der

Fachnormenausschuss

188 „Leder und Lederwaren" des Österreichischen Normungsinstitutes (ON).

Dieser ist auch nationales Spiegelgremium zum europäischen Technischen

Komitee CEN/TC 309“Schuhe“, dessen Sekretariat von AENOR (Spanien) geführt

wird. Derzeit gibt es keine nationalen Normprojekte.

Gemäß „Draft Business Plan“ des CEN/TC 309 vom Oktober 1998 gibt es derzeit

68 europäische Normprojekte im Bereich dieses Technischen Komitees. Dieser

„Draft Business Plan“ geht auch auf die Marktsituation in Europa ein und sieht

folgende Arbeitsbereiche vor:

- Prüfverfahren, Terminologie und Mindestanforderungen für Bestandteile von

Schuhen

- Prüfverfahren und Terminologie für Schuhe (als Ganzes) - dies allerdings erst in

zweiter Priorität

- Umweltaspekte von Schuhwerk

(Ausgenommen von diesem Arbeitsbereich sind Sicherheitsschuhe, wofür in

Ergänzung zur Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen zahlreiche

Europäische Normen im CBN/TC 161 erarbeitet werden; auch dort wird nicht auf

Maßformen eingegangen.)

 

Bisher ist von Seiten der interessierten Kreis kein Normungsthema betreffend

Schuhe an das Österreichische Normungsinstitut herangetragen worden. Die

europäische - inklusive der österreichischen - Schuhbranche sowie die

entsprechenden interessierten Kreise haben bei der Erstellung des Business Plan

für Normen zum Bereich Schuhe ihre Prioritäten festgelegt (z. B. auch unter

Beteiligung der European Confederation for the Footwear Industrie CEC und des

European Research Institut for Footwear EURIS).

 

Die Anwendung Europäischer Normen (die als nationale Normen, also ÖNORM

EN, zu übernehmen sind) ist grundsätzlich freiwillig. Da sie aber von allen vom

jeweiligen Thema betroffenen Kreisen erarbeitet (und in diesem Verfahren auch

einem öffentlichen Einspruchsverfahren in Österreich als „ÖNORM EN Entwurf“ -

unterzogen werden), ist ihnen hohe Akzeptanz gesichert. Überdies können die

(grundsätzlich freiwilligen) Normen auch durch vertragliche Vereinbarung

verbindlich gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom Produktionsort.

 

Mittels eines Konformitätszeichens (z.B. ON - CERT) könnte dem Konsumenten

deutlich gemacht werden, welche Schuhe bestimmten Kriterien (welche in einem

Referenzdokument, z. B. einer ÖNORM oder ONR dargelegt sind) entsprechen

und welche nicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht,

entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die Qualitätsnormen für Schuhe

vorsehen bzw ermöglichen“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß

vorgeschlagen.