712/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Beate Schasching
und GenossInnen
betreffend der Verwirklichung von Gender Mainstreaming im Sport
Gender Mainstreaming verfolgt das Ziel, eine
geschlechtsbezogene Sichtweise in
alle politische Konzepte einzubringen, wobei es frauenspezifische
Gleichstellungspolitik nicht ersetzt, sondern nur ergänzt.
Gender Mainstreaming
integriert in alle Aktivitäten und Maßnahmen eine
geschlechtssensible Perspektive. Dies
bedeutet, dass unterschiedliche Situationen
und Bedürfnisse von Frauen und
Männern berücksichtigt, und alle Vorhaben auf ihre
geschlechtsspezifischen Wirkungen hin überprüft werden. Alle
Maßnahmen werden
so gestaltet, dass sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern
fördern.
In den meisten Sportbereichen sind
die Anliegen, die mit dem Überbegriff "Gender
Mainstreaming" umschrieben werden, nicht
verwirklicht. Dies ist umso bedenklicher,
da sowohl Forschung, als auch Praxis die
spezifischen Bedürfnisse der Förderung
von Frauen im Spitzen -, aber auch im Breitensport dokumentiert. Eine
Veränderung
dieser mehr als unbefriedigenden Situation ist nicht nur aus der Sicht der
Gleichbehandlung sondern auch der
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Sportlerinnen im internationalen Vergleich, aber auch aus
gesundheitlichen Aspekten dringend notwendig.
Dieses Anliegen bildete schon den
Inhalt des Entschließungsantrages 482/A XXI.GP
der Abgeordneten Beate Schasching und Genossinnen. Nunmehr ist
hinzugekommen, dass bei der 5. Europäischen Frauensportkonferenz in Berlin
vom
18. bis zum 21. April 2002 wiederum die
Umsetzung des Genderansatzes zum
zentralen Thema wurde.
Die sich daraus ergebenden Forderungen sind im Konkreten:
•
Dass die Führungsgremien des Sports auf höchster Ebene nach dem
Prinzip
des Gender Mainstreaming arbeiten und dies Modellcharakter für die
Führung
auf mittlerer und unterer Ebene hat.
•
Dass die für Sportpolitik zuständigen Organe sicherstellen, dass
geschlechterbezogene Statistiken, z. B. zur Nutzung
von Sportstätten, erstellt
werden und als Handlungsgrundlage zur Anwendung kommen.
• Dass
Indikatoren zur Chancengleichheit entwickelt werden, um so die
Umsetzung der Gender Mainstreaming Ziele der Sportorganisationen zu
beurteilen.
•
Dass eine Politikfolgenabschätzung durchgeführt wird, um im Vorfeld
die
Konsequenzen von politischen Entscheidungen auf die Geschlechter zu
bemessen und, wenn nötig, Justierungen vorzunehmen.
• Dass versteckte Ungleichbehandlungen zwischen den
Geschlechtern
identifiziert und auch benannt werden, und hierbei ein visionärer
Analyseansatz gewählt wird.
• Dass in alle Monitoring- und Evaluierungsprozesse eine
Geschlechter=
Perspektive eingebaut wird.
• Dass eine aus Geschlechterperspektive ausgewogene
Besetzung aller
entscheidungstragenden Gremien und Ausschüsse - insbesondere in Bezug
auf Finanzen - sichergestellt wird.
•
Dass im Falle einer ungleichen Verteilung von Finanzmitteln für
Mädchen/
Frauen und Jungen/Männer, dieses nur im Sinne des Gender Mainstreaming
begründbar
ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschliessen:
Der Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dass
er im Rahmen seiner Kompetenz als Frauenminister darauf hinwirkt, dass das
Maßnahmenpaket betreffend der Verwirklichung der Zielsetzungen von Gender
Mainstreaming im Sportbereich von der zuständigen Bundesministerin
für öffentliche
Leistungen und Sport dem Nationalrat umgehend zugeleitet wird.
In formeller Hinsicht wird
die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss
beantragt.