722/AE XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Maria Kubitschek
und
GenossInnen
betreffend
„Flankierende Maßnahmen zur Liberalisierung der Gewerbeordnung -
Einsetzen
einer Monitoringkommission"
Die SPÖ ist grundsätzlich
für einen erleichterten Zugang zum Gewerbe und für
eine Liberalisierung der
Gewerbeordnung. Wichtig bei jeder Liberalisierungspolitik
war und ist aber für die SPÖ, dass es zu keiner Aushöhlung der
Konsumentlnnen-
und Arbeitnehmerinnenrechte kommt und faire Wettbewerbsbedingungen
geschaffen werden. Diese Grundsätze wurden bei der Änderung der
Gewerbeordnung zum größten Teil nicht eingehalten. So sieht die
SPÖ durch die
vereinfachten Zulassungsbestimmungen zum Gewerbe ohne gleichzeitige
Einführung flankierender Maßnahmen vor allem die Gefahr, dass die
Bedeutung
und Qualität der Lehrlingsausbildung in Österreich generell sinken
wird. Damit
wird einer der wichtigsten Wettbewerbsvorteile für den Standort
Österreich
verloren gehen. Auch wird der Zugang zum Gewerbe undifferenziert vereinfacht
ohne Rücksicht darauf, ob bei unsachgemäßer Ausübung eines
Gewerbes Leben,
Gesundheit oder Vermögen gefährdet werden könnte. Die
Regierungsparteien
übergingen damit wesentliche Schutzinteressen der KonsumentInnen
Monitoringkommission
soll Auswirkungen der Freigabe des Handels
evaluieren
Die augenscheinlichste
Liberalisierung im Rahmen der Novelle erfolgte im Bereich
des Handelsgewerbes, das - mit Ausnahme des Handels mit Medizinprodukten
und Handelstätigkeiten, die ausdrücklich Bestandteil eines
reglementierten
Gewerbes sind - in Hinkunft ein freies Gewerbe sein soll. Die künftige
Einteilung
des Handelsgewerbes als freie freies Gewerbe lässt für diesen
wichtigen
Wirtschaftszweig viele nachteilige Entwicklungen erwarten. Der Handel ist in
der
Gesamtheit betrachtet, der
größte Lehrlingsausbildner mit derzeit rd. 18.000
Lehrlingen. Wenn in Zukunft das
Handelsgewerbe völlig frei zugänglich sein wird,
lässt dies radikale Einbrüche zulasten der Lehrlingsausbildung
erwarten. Warum
sollte ein junger Mensch
diesen Beruf noch erlernen?
Gerade der Handel stellt keinen homogenen
Wirtschaftszweig dar, sondern
umfasst unterschiedlichste Branchen wie den Handel mit Baustoffen, Tieren,
Autos oder Lebensmitteln. Darüber hinaus ergeben sich jedoch zahlreiche
Ungereimtheiten. So wird das Fleischergewerbe reglementiert, der
überwiegende
Verkauf von Frischfleisch
erfolgt jedoch im Lebensmitteleinzelhandel.
Die Auswirkungen dieser völligen
Liberalisierung sowohl auf die Beschäftigten
(u.a. Lehrlingsausbildung) als auch auf die KonsumentInnen sind je nach Branche
unterschiedlich und derzeit
noch nicht absehbar. Eine derartige Liberalisierung
erfordert daher begleitende Maßnahmen.
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
1. Der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Monitoringkommission
zu
erarbeiten und bis 30.9.2002 dem Nationalrat einen entsprechenden
Gesetzesantrag vorzulegen.
2. Diese
Monitoringkommission hat sich aus Vertreter der KonsumentInnen,
der Arbeitnehmerlnnen und der Gewerbetreibenden zusammen zu setzen
(vergleichbar mit der Euro-Preiskommission im Wirtschaftsministerium).
3. Die Kommission hat
zu evaluieren, wie sich die Liberalisierung auf die
einzelnen Branchen im Handel auswirkt. Werden wesentliche negative Folgen in
einer bestimmten Branche aufgezeigt, so sind auch die entsprechenden
gesetzlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Hierfür soll die Kommission
Empfehlungen abgeben, die durch den zuständigen Bundesminister nur
begründet abgelehnt
werden dürfen.
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss