726/AE XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend
Kostenübernahme für Telekom-Überwachungsmaßnahmen und die
hiezu
erforderlichen Infrastrukturen durch die Auftraggeber
Durch die starke Zunahme von
Überwachungsermächtigungen und -maßnahmen,
von denen Anbieter von Telekomdiensten betroffen sind, und die
Überwälzung der
Kosten für Aufbau und Bereithaltung der dazu nötigen technischen
Grundlagen auf
die Anbieter entstehen diesen beträchtliche Kostenfolgen. Die in diesem
Zusammenhang nötigen Investitionen gehen zulasten betriebswirtschaftlich
wie
volkswirtschaftlich wichtigerer Investments und müssen letztlich von den
zahlenden
Kunden mitfinanziert werden. Da diese Entwicklung einerseits offenbar noch
immer
nicht an ihr Ende gekommen ist und andererseits die Kostenfolgen nicht vom
Verursacher getragen sondern ungerecht zugeordnet sind, wäre eine
grundsätzliche
Änderung der
Vorgangsweise vonnöten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird
aufgefordert, die nötigen rechtlichen und budgetären
Vorkehrungen zu
treffen, damit den Unternehmen der Telekombranche die Kosten,
die diesen durch rechtliche Auflagen im Zusammenhang mit
Überwachungsmaßnahmen entstehen, vollständig abgegolten werden
können,
sodaß die jetzt dadurch in zunehmendem Umfang gebundenen Mittel für
telekommunikationspolitisch sinnvollere Maßnahmen frei werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.