726/AE XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Kostenübernahme für Telekom-Überwachungsmaßnahmen und die hiezu
erforderlichen Infrastrukturen durch die Auftraggeber

Durch die starke Zunahme von Überwachungsermächtigungen und -maßnahmen,
von denen Anbieter von Telekomdiensten betroffen sind, und die Überwälzung der
Kosten für Aufbau und Bereithaltung der dazu nötigen technischen Grundlagen auf
die Anbieter entstehen diesen beträchtliche Kostenfolgen. Die in diesem
Zusammenhang nötigen Investitionen gehen zulasten betriebswirtschaftlich wie
volkswirtschaftlich wichtigerer Investments und müssen letztlich von den zahlenden
Kunden mitfinanziert werden. Da diese Entwicklung einerseits offenbar noch immer
nicht an ihr Ende gekommen ist und andererseits die Kostenfolgen nicht vom
Verursacher getragen sondern ungerecht zugeordnet sind, wäre eine grundsätzliche
Änderung der Vorgangsweise vonnöten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nötigen rechtlichen und budgetären
Vorkehrungen zu treffen, damit den Unternehmen der Telekombranche die Kosten,
die diesen durch rechtliche Auflagen im Zusammenhang mit
Überwachungsmaßnahmen entstehen, vollständig abgegolten werden können,
sodaß die jetzt dadurch in zunehmendem Umfang gebundenen Mittel für
telekommunikationspolitisch sinnvollere Maßnahmen frei werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.