728/AE XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Manfred Lackner, Mag. Barbara Prammer; Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
betreffend einen Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates
Am 11.
Februar 2002 hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt empfohlen, dass
Österreich der Biomedizinkonvention des Europarates beitreten möge.
Dabei wurde auf die
Fortentwicklung der Grundrechte und die Mindeststandards zum Schutz des
Individuums
gegenüber neueren Entwicklungen in der Biologie und Medizin und
deren mögliche
missbräuchliche Anwendung hingewiesen. Wichtige Zusatzprotokolle liegen
bereits vor
(Verbot des menschlichen Klonens,
Transplantation von Organen und Geweben menschlichen
Ursprungs) oder stehen in Vorbereitung
(biomedizinische Forschung, Embryonenschutz,
Humangenetik).
Die Ethikkommission hat dabei bedeutende
Gründe für einen Beitritt Österreichs zur
Biomedizinkonvention des Europarates ins Treffen geführt. So würde
der Beitritt zu einer
Verbesserung des österreichischen
Schutzniveaus auf zahlreichen Gebieten führen, während
andere innerstaatliche Regelungen,
die gegenüber der Konvention einen höheren Standard
aufweisen, nicht geändert werden müssten. Ein Beitritt
Österreichs würde zu einer
Verstärkung und Präzisierung des
Grundrechtsschutzes führen und für mehr Transparenz und
Rechtsschutz im Medizinrecht sorgen. Mögliche Argumente gegen einen
Beitritt wurden von
der Ethikkommission nach sorgfaltigster Prüfung als nicht tragfähig
erkannt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten teilen die von der Ethikkommission dargelegten
überzeugenden Argumente für eine ehestmögliche Ratifikation der
Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin des Europarates durch die Republik
Österreich, teilen aber
auch ebenso die von der Ethikkommission im Falle eines Beitritts für
notwendig erachteten
begleitenden rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen .
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert:
1. Die
Empfehlung der Ethikkommission beim Bundeskanzleramt ehestmöglich
umzusetzen
und die Ratifikation der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin des
Europarates
vorzunehmen.
2. In jenen
Bereichen, wo das bereits bestehende österreichische Schutzniveau
über den
Standards
der Biomedizinkonvention liegt dauerhaft dafür Sorge zu tragen, dass die
Ratifikation
der Biomedizinkonvention nicht zu einer Absenkung des österreichischen
Schutzniveaus
führt, das betrifft insbesondere das Verbot der
„fremdnützigen" Forschung an
Einwilligungsunfähigen.
3. Entsprechend der
Empfehlung zum Schließen bestehender Regelungsdefizite umgehend die
notwendigen
Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten.
4.
Flankierende Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.
durch die
das heutige Regelungsdefizit im Bereich der biomedizinischen Forschung durch
eine
angemessene Regelung der Rahmenbedingungen
ersetzt wird. Dabei soll insbesondere auf
die
Grundrechte der PatientInnen, ebenso aber auch auf die
verfassungsrechtlich garantierte
Freiheit der Wissenschaft Rücksicht
genommen werden.
5. Die Ausarbeitung der unter
3. und 4. genannten Rechtsvorschriften hat unter
enger
Einbeziehung von VertreterInnen der Behindertenverbände zu erfolgen."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss