728/AE XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Lackner, Mag. Barbara Prammer; Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

betreffend einen Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates

Am 11. Februar 2002 hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt empfohlen, dass
Österreich der Biomedizinkonvention des Europarates beitreten möge. Dabei wurde
auf die
Fortentwicklung der Grundrechte und die Mindeststandards zum Schutz des Individuums
gegenüber neueren Entwicklungen in der Biologie und Medizin und deren mögliche
missbräuchliche Anwendung hingewiesen. Wichtige Zusatzprotokolle liegen bereits vor
(Verbot des menschlichen Klonens, Transplantation von Organen und Geweben menschlichen
Ursprungs) oder stehen in Vorbereitung (biomedizinische Forschung, Embryonenschutz,
Humangenetik).

Die Ethikkommission hat dabei bedeutende Gründe für einen Beitritt Österreichs zur
Biomedizinkonvention des Europarates ins Treffen geführt. So würde der Beitritt zu einer
Verbesserung des österreichischen Schutzniveaus auf zahlreichen Gebieten führen, während
andere innerstaatliche Regelungen, die gegenüber der Konvention einen höheren Standard
aufweisen, nicht geändert werden müssten. Ein Beitritt Österreichs würde zu einer
Verstärkung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes führen und für mehr Transparenz und
Rechtsschutz im Medizinrecht sorgen. Mögliche Argumente gegen einen Beitritt wurden von
der Ethikkommission nach sorgfaltigster Prüfung als nicht tragfähig erkannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten teilen die von der Ethikkommission dargelegten
überzeugenden Argumente für eine ehestmögliche Ratifikation der Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin des Europarates durch die Republik Österreich, teilen aber
auch ebenso die von der Ethikkommission im Falle eines Beitritts für notwendig erachteten
begleitenden rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen .

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Die Empfehlung der Ethikkommission beim Bundeskanzleramt ehestmöglich umzusetzen
und die Ratifikation der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates
vorzunehmen.

2. In jenen Bereichen, wo das bereits bestehende österreichische Schutzniveau über den
Standards der Biomedizinkonvention liegt dauerhaft dafür Sorge zu tragen, dass die
Ratifikation der Biomedizinkonvention nicht zu einer Absenkung des österreichischen
Schutzniveaus führt, das betrifft insbesondere das Verbot der „fremdnützigen" Forschung an
Einwilligungsunfähigen.

3. Entsprechend der Empfehlung zum Schließen bestehender Regelungsdefizite umgehend die
notwendigen Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten.


4. Flankierende Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. durch die
das heutige Regelungsdefizit im Bereich der biomedizinischen Forschung durch eine
angemessene Regelung der Rahmenbedingungen ersetzt wird. Dabei soll insbesondere auf die
Grundrechte der PatientInnen, ebenso aber auch auf die verfassungsrechtlich garantierte
Freiheit der Wissenschaft Rücksicht genommen werden.

 

5.  Die Ausarbeitung der unter 3.  und 4.  genannten  Rechtsvorschriften  hat  unter enger
Einbeziehung von VertreterInnen der Behindertenverbände zu erfolgen."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss