73/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention
Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention kann einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung
von Bevölkerung und Natur im Alpenraum von den Auswirkungen des Verkehrs leisten. Um
dieses Ziel jedoch tatsächlich zu erreichen, sind an das Protokoll eine Reihe von Anforderun -
gen zu stellen:
1. Der Straßenverkehrsartikel (Artikel 11 des gegenwärtigen Entwurfes) hat besondere Be -
deutung. In Absatz 1 ist ein ausnahmsloser Verzicht der Vertragspartner auf den Bau
„neuer hochrangiger Hauptverkehrsachsen“ enthalten. Diese Formulierung greift den
Wortlaut von Beschlüssen der Regierungskonferenz der ARGE ALP auf, der Österreichs
westliche Bundesländer angehören (zuletzt Beschluß vom 29.6.1 995/Mantua „Keine
neuen hochrangigen Straßenverkehrsachsen durch die Alpen“).
Ein Stopp für Projekte, die zu hochrangigen Straßenverkehrsachsen führen, ist unbedingt
nötig, um die steigenden Belastungen aus dem Verkehr im Alpenraum in den Griff zu be -
kommen.
2. In Artikel 8 des Protokollentwurfs wird ein „Projektevaluations - und zwischenstaatliches
Konsultationsverfahren“ entworfen, das von alpenkonventionsrelevanten Straßenprojek -
ten vor einem eventuellen Bau durchlaufen und positiv bestanden werden müßte. Absatz
2, letzter Satz dieses Artikels sieht derzeit eine Pauschalausnahme davon für alle Projekte
vor, die „zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls im Rahmen der Rechtsord -
nung der Vertragspartner beschlossen sind“.
Diese Pauschalausnahme ist untragbar. Es ist zumindest eine Eingrenzung auf Projekte
nötig, die einen fortgeschrittenen Status der rechtlichen Verankerung erreicht haben.
3. Die in Artikel 2 enthaltenen Definitionen grenzen den Interpretationsspielraum bei zentra -
len Protokollinhalten ein und müssen zumindest in der vorliegenden Form außer Streit
gestellt werden. Verwässerungsversuche mussen im Interesse von Mensch und Natur un -
terbunden werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
werden ersucht, dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention nur unter folgenden Vorausset -
zungen zuzustimmen:
1) Verbindlicher Stopp für Projekte, die zu hochrangigen Straßenverkehrsachsen führen,
2) keine Pauschalausnahme für bereits beschlossene Projekte und
3) keine Verwässerung zentraler Inhalte des ProtokoIlentwurfs."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.