734/A XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANTRAG
des Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Durchführung
einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß § 99 (1)
GOG
hinsichtlich der Vergabe der
Mittel aus der Bundes-Jugendförderung an den
Österreichischen
Pennälerring.
Die Vergabe von
Basis- sowie Projektförderungen aus den Mitteln der Bundes-
Jugendförderung an den österreichischen Pennälerring wirft
hinsichtlich der Erfüllung der
Voraussetzungen sowie der Verwendung der Mittel Fragen auf.
Aus § 5 Abs. 5 der
„Richtlinien zur Förderung der außerschulischen
Jugenderziehung und
Jugendarbeit" wird ersichtlich, dass als Voraussetzung für eine
Förderung die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern gegeben sein muss. Beim
österreichischen
Pennälerring kann dies keinesfalls glaubhaft gemacht werden, da eine
Mitgliedschaft in
dieser Organisation ausschließlich Männern und Burschen vorbehalten
ist.
Weiters geht aus § 3
B-JFG hervor, dass nur Organisationen förderungswürdig sind, welche
sich unter anderem an den Grundsätzen „Förderung der
Bereitschaft junger Menschen zu
Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung
des
gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im
internationalen Bereich"
orientieren. In einer Organisation, die in ihren Statuten den Zweikampf mit
scharfen
Klingenwaffen ihren Mitgliedern vorschreibt und Veranstaltungen organisiert
deren Inhalt
nicht für politisch korrekte Menschen geeignet ist, erfüllt diese
Grundsätze nicht. Der ÖPR
gibt die Zeitung "Junges Leben" heraus. In der Ausgabe 2/2001 wurde
der Burschentag
2001 angekündigt:
Zitat: "Am
Begrüßungsabend steht der berühmte deutsche Jagdflieger Walter
Nowotny (258
bestätigte Abschüsse) im Mittelpunkt. Sein Bruder Dkfm. Rudolf
Nowotny wird uns dabei mit
Dias und seiner lebendigen Erzählung Einblicke in die damalige Zeit geben.
Wir haben
diesen Abend bewusst unter den Titel "Zeitgeschichte anders"
gestellt. Für "politisch
korrekte"
Personen ist dieser Vortrag daher eher nicht geeignet."
Aus der Anfragebeantwortung
3661/AB XI. GP der Anfrage 3648/J XXI.GP wird ersichtlich,
dass der österreichische Pennälerring im Jahr 2001
Projektförderungen in der Gesamthöhe
von 14.534,59 € erhalten hat. Davon wurden 7.310,91 € für
diverse Renovierungs- und
Sanierungsarbeiten sowie für die Ausstattung von Vereinslokalen verwendet.
Letzteres
widerspricht den „Richtlinien zur Förderung der
außerschulischen Jugenderziehung und
Jugendarbeit" aus denen hervorgeht, dass für derartige Umbauten und
Anschaffungen die
Basisförderung zu verwenden ist.
Zu untersuchen ist daher, ob die Kriterien
zur Bewilligung der Basisförderung erfüllt wurden
und ob die Projektförderungen gemäß der Richtlinien des
Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen verwendet wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Rechnungshof wird gemäß
§ 99 GOG mit der Durchführung einer Sonderprüfung
hinsichtlich der Vergabe der Mittel aus der Bundes-Jugendförderung an den
Österreichischen
Pennälerring beauftragt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.