735/AE XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend öffentliche Zugänglichkeit wichtiger Informationen über die Telekom-
Marktsituation

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes wird sowohl von den Regierungsfraktionen als auch
von den Oppositionsfraktionen als auch seitens des zuständigen Ressorts die
Vorlage eines regelmäßigen Berichts über die Telekom-Marktentwicklung gefordert.
Eine solche Berichterstattung, die nach einhelliger Meinung unumgänglich ist, wenn
der Gesetzgeber seiner Gestaltungs- und Regulierungsfunktion in diesem
dynamischen Feld kompetent und rasch nachkommen soll, muß sich
selbstverständlich auf die Arbeit und die Kenntnisse der Regulierungsbehörde
stützen. Allerdings gehen die Meinungen über die Frage auseinander, ob die
Regulierungsbehörde die geforderten Berichte selbst verfassen soll oder ihre Arbeit
und Markteinschätzung nur eine der Grundlagen für die Gewinnung eines
umfassenden Bildes über den Markt aus größerer Perspektive sein soll. Derzeit
liegen wesentliche Daten zur Marktsituation bzw. zu deren Einschätzung nur der
Regulierungsbehörde vor und werden auch dann nicht veröffentlicht, wenn es sich
unzweifelhaft nicht um wettbewerbsmäßig sensible unternehmensbezogene
Informationen handelt. Für die Gewinnung eines umfassenden Kenntnisstandes über
Stand und Entwicklung des Telekom-Marktes seitens des Gesetzgebers wäre es von
Vorteil, wenn die entsprechenden Daten auch einem erweiterten Fachkreis für
entsprechende Analysen zur Verfügung stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der ressortzuständige Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie möge dafür Sorge tragen, dass die zur Analyse
von Stand und Entwicklung des Telekom-Marktes erforderlichen, der
Regulierungsbehörde vorliegenden Informationen und Daten zum Zweck der
Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage des Gesetzgebers in Zukunft
veröffentlicht werden und allen Fachleuten gleichermaßen für Analysen zur
Verfügung stehen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen