735/AE XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend öffentliche
Zugänglichkeit wichtiger Informationen über die Telekom-
Marktsituation
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes wird sowohl von den Regierungsfraktionen als auch
von den Oppositionsfraktionen als auch seitens des zuständigen Ressorts
die
Vorlage eines regelmäßigen Berichts über die
Telekom-Marktentwicklung gefordert.
Eine solche Berichterstattung, die nach einhelliger Meinung unumgänglich
ist, wenn
der Gesetzgeber seiner Gestaltungs- und Regulierungsfunktion in diesem
dynamischen Feld kompetent und rasch nachkommen soll, muß sich
selbstverständlich auf die Arbeit und die Kenntnisse der
Regulierungsbehörde
stützen. Allerdings gehen die Meinungen über die Frage auseinander,
ob die
Regulierungsbehörde die geforderten Berichte selbst verfassen soll oder
ihre Arbeit
und Markteinschätzung nur eine der Grundlagen für die Gewinnung eines
umfassenden Bildes über den Markt aus größerer Perspektive sein
soll. Derzeit
liegen wesentliche Daten zur Marktsituation bzw. zu deren Einschätzung nur
der
Regulierungsbehörde vor und werden auch dann nicht veröffentlicht,
wenn es sich
unzweifelhaft nicht um wettbewerbsmäßig sensible
unternehmensbezogene
Informationen handelt. Für die Gewinnung eines umfassenden Kenntnisstandes
über
Stand und Entwicklung des Telekom-Marktes seitens des Gesetzgebers wäre es
von
Vorteil, wenn die entsprechenden Daten auch einem erweiterten Fachkreis
für
entsprechende Analysen zur Verfügung
stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der
ressortzuständige Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie möge dafür Sorge tragen, dass die
zur Analyse
von Stand und Entwicklung des Telekom-Marktes erforderlichen, der
Regulierungsbehörde vorliegenden
Informationen und Daten zum Zweck der
Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage des
Gesetzgebers in Zukunft
veröffentlicht werden und allen Fachleuten gleichermaßen für
Analysen zur
Verfügung stehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen