736/AE XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Streichung der
gleichheitswidrigen Haftungsregelungen im
Krankenanstaltengesetz und Schaffung einer verschuldensunabhängigen
Medizinhaftung
Die derzeitige Regelung des
Haftungsbeitrages im Krankenanstaltengesetz ist in höchstem
Maße unsozial und gleichheitswidrig. Es ist schwer argumentierbar,
weshalb ausschließlich
Patientinnen für Schäden, die Ihnen von anderen zugefügt werden,
Beiträge in einen
Patientenentschädigungsfonds einzahlen müssen.
Die derzeit
geltende Rechtslage strapaziert das Vertrauensverhältnis zwischen
Patientinnen
und Therapeutinnen und führt damit auch zu einer systematischen Belastung
der Ärztinnen-
Patientinnen-Beziehung.
Nur bei
etwa 10 % aller Behandlungsfehler spielt grobe Fahrlässigkeit eine Rolle.
Hier
könnten die letztlich nicht wirklich befriedigenden zivilrechtlichen
Verfahren wie bisher
durchgeführt
werden.
Für die übrigen 90 % aller
Behandlungsfehler durch leichte Fahrlässigkeit wäre eine echte
verschuldensunabhängige Medizinhaftung die beste Lösung. Als
Haftungsträger würde eine
Risikogemeinschaft aller
potentiell Haftpflichtigen - Ärztinnen, Krankenanstalten,
Pflegepersonal, pharmazeutische Unternehmen,
Apotheken, Rettungsdienste, usw.
fungieren.
Die Verfahren selbst würden vom
streitigen Zivilprozeß in den Bereich der
Sozialgerichtsbarkeit verlagert. Damit wäre die Belastung (Kostenrisiko,
langwierige
Verfahren durch Gutachterkriege mit Ungewissem Ausgang) sowohl für die
geschädigten
Patientinnen als auch für die Ärztinnen wesentlich verringert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis 31.12. 2002 einen Gesetzesentwurf für eine Änderung
des Kranken-
anstaltengesetzes zuzuleiten, der die ersatzlose Streichung des § 27a Abs.
5 und 6
beinhaltet.
Weiters wird der Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen aufgefordert, bis
31.12.2002 dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für eine
verschuldensunabhängige
Medizinhaftung
zuleiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.