737/A XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Cap

und Genossinnen

betreffend Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ) und Presseförderung

Journalismus und Medien sind von großer öffentlicher und demokratiepolitischer
Bedeutung. Das Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ), Österreichs einzige
überregionale und überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsinstitution, wurde seit
seiner Gründung durch die Mediensozialpartner im Jahr 1979 aus Mitteln der
Bundespresseförderung unterstützt.

Die finanziellen Mitteln für das Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ)
hängen damit im wesentlichen von Mitteln der Presseförderung ab. Einsparungen
bei der Presseförderung haben in der Vergangenheit bereits die
Journalistenausbildung durch das KfJ getroffen. Seit 1992 werden die Mittel
immer wieder gekürzt, letztes Jahr erreichten diese einen Tiefstand. Welche
Zuwendungen für dieses Jahr ausbezahlt werden, ist noch absolut ungewiss - bis
dato wurde für das laufende Jahr keine finanzielle Unterstützung gewährt.

1974 begann für den österreichischen Journalismus eine neue Zeit: Aus- und
Weiterbildung wurde erstmals angeboten. Die Journalistengewerkschaft und der
Verband österreichischer Zeitungen hatten sich darauf geeinigt, in Salzburg eine
Institution zu etablieren, die Journalisten abseits von Parteienstreit und
betrieblichem Wettbewerb Qualifikationen vermitteln sollte: Das Kuratorium für
Journalistenausbildung (KfJ) war geboren. 1979 wurde der Verein gegründet,
seither haben rund 9000 Journalistinnen und Journalisten Kurse des Kuratoriums
besucht, fast 700 allein im Vorjahr.

Finanziert wird das KfJ in erster Linie aus Mitteln der Bundespresseförderung.
Und genau da liegt im Augenblick das Problem: seit Jahren wird die Förderung
weniger, seit Jahren steigen die Kosten und das Angebot an Kursen ist so groß
wie noch nie. Im vergangenen Jahr 2001 wurde die geringste Förderung seit 1991
ausbezahlt. (Das Gesamtfördervolumen des KfJ betrug etwa 360.000 Euro)
Gleichzeitig war das Angebot mit 43 Seminaren, Workshops, Kursen und der
zwölfwöchigen Grundausbildung, dem Österreichischen Journalisten-Kolleg, so
umfangreich wie nie zuvor.

Zwar erklären die Regierungsparteien, dass für 2002 mit der gleichen Summe zu
rechnen sei, wie im Jahr davor, doch, das hörte man auch im Vorjahr. Dabei hatte
die Regierung in der Regierungserklärung noch eine „umfassende
Regierungsoffensive" im Erwachsenen- und Weiterbildungsbereich angekündigt.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sprach im November 2001 noch von einem
„Schwerpunkt Journalistenausbildung" in der Presseförderung. Die FPÖ forderte
schon 1996 die Aufhebung des Presseförderungsgesetzes, wollte aber die
Journalistenausbildung davon ausgenommen sehen. 1997 forderte die FPÖ im
Parlament die Streichung der besonderen Presseförderung und eine gleichzeitige
Aufwertung der Journalistenausbildung.


Um auch in Zukunft die sinnvolle und wesentliche Weiterbildung garantieren zu
können, besteht nach Ansicht des Kuratoriums ein erhöhter Finanzbedarf, auch
das KfJ leidet unter der steigenden Kosten für Miete, Betrieskosten, Postgebühren
und Ausstattung. Trotz größtmöglicher Sparsamkeit konnten in den vergangen
Jahren manche Projekte nicht verwirklicht werden, die Personalausstattung war
und ist weit unter den Notwendigkeiten, manche Investitionen und Neuerungen
der Ausstattung konnte nicht getätigt werden.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert:

1. dem Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ) eine gesicherte Förderung
von jährlich wenigstens einer Million Euro zu gewähren. Dadurch wäre ein
Betrieb auf dem derzeit notwendigen technischen und personellen Niveau
möglich,

2. dem Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ), über zusätzliche finanzielle
Fördermaßnahmen, weitere Initiativen (z.B. „Internationaler
Journalistenaustausch", „Distance-Learning", „Personalauswahl und
Personalentwicklung") zu ermöglichen,

3. eine Reform der Presseförderung u.a. nach folgenden Kriterien
sicherzustellen:

3.1 .Ausbau der Presseförderunq

- Die Presseförderung soll zu einer allgemeinen Medienförderung
ausgebaut werden.

- Dies gilt auch für: Freie Radios, Anbieter von Internetprodukten,
Plattformen für Privatfernsehen usw.

3.2. Reform im Sinne des Dreisäulenmodells nach dem „Prognos" - Gutachten

- Vertriebsförderung

- Operative Presseförderung

- Innovations- und Strukturförderung

3.3. Funktionierende Einrichtung zur Selbstkontrolle der Medien (Code of
Conduct)
sollen mit der Presseförderung verknüpft werden