737/A XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Cap
und Genossinnen
betreffend Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ) und Presseförderung
Journalismus und Medien sind von
großer öffentlicher und demokratiepolitischer
Bedeutung. Das Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ),
Österreichs einzige
überregionale und überbetriebliche Aus- und
Weiterbildungsinstitution, wurde seit
seiner Gründung durch die Mediensozialpartner im Jahr 1979 aus Mitteln der
Bundespresseförderung unterstützt.
Die finanziellen Mitteln für das
Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ)
hängen damit im wesentlichen von Mitteln der Presseförderung ab.
Einsparungen
bei der Presseförderung haben in der Vergangenheit bereits die
Journalistenausbildung durch das KfJ getroffen. Seit 1992 werden die Mittel
immer wieder gekürzt, letztes Jahr erreichten diese einen Tiefstand.
Welche
Zuwendungen für dieses Jahr ausbezahlt werden, ist noch absolut ungewiss -
bis
dato wurde für das laufende Jahr keine finanzielle Unterstützung
gewährt.
1974 begann für den
österreichischen Journalismus eine neue Zeit: Aus- und
Weiterbildung wurde erstmals angeboten. Die Journalistengewerkschaft und der
Verband österreichischer Zeitungen hatten sich darauf geeinigt, in
Salzburg eine
Institution zu etablieren, die Journalisten abseits von Parteienstreit und
betrieblichem Wettbewerb Qualifikationen vermitteln sollte: Das Kuratorium
für
Journalistenausbildung (KfJ) war geboren. 1979 wurde der Verein gegründet,
seither haben rund 9000 Journalistinnen und Journalisten Kurse des Kuratoriums
besucht, fast 700 allein im Vorjahr.
Finanziert wird das KfJ in erster Linie
aus Mitteln der Bundespresseförderung.
Und genau da liegt im Augenblick das Problem: seit Jahren wird die
Förderung
weniger, seit Jahren steigen die Kosten und das Angebot an Kursen ist so
groß
wie noch nie. Im vergangenen
Jahr 2001 wurde die geringste Förderung seit 1991
ausbezahlt. (Das Gesamtfördervolumen des KfJ betrug etwa 360.000 Euro)
Gleichzeitig war das Angebot
mit 43 Seminaren, Workshops, Kursen und der
zwölfwöchigen Grundausbildung, dem Österreichischen
Journalisten-Kolleg, so
umfangreich wie nie zuvor.
Zwar erklären die Regierungsparteien,
dass für 2002 mit der gleichen Summe zu
rechnen sei, wie im Jahr davor, doch, das hörte man auch im Vorjahr. Dabei
hatte
die Regierung in der Regierungserklärung noch eine „umfassende
Regierungsoffensive" im Erwachsenen- und Weiterbildungsbereich
angekündigt.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sprach im November 2001 noch von einem
„Schwerpunkt Journalistenausbildung" in der Presseförderung.
Die FPÖ forderte
schon 1996 die Aufhebung des Presseförderungsgesetzes, wollte aber die
Journalistenausbildung davon ausgenommen sehen. 1997 forderte die FPÖ im
Parlament die Streichung der besonderen Presseförderung und eine
gleichzeitige
Aufwertung
der Journalistenausbildung.
Um auch in Zukunft die sinnvolle und
wesentliche Weiterbildung garantieren zu
können, besteht nach Ansicht des Kuratoriums ein erhöhter
Finanzbedarf, auch
das KfJ leidet unter der steigenden Kosten für Miete, Betrieskosten,
Postgebühren
und Ausstattung. Trotz größtmöglicher Sparsamkeit konnten in
den vergangen
Jahren manche Projekte nicht verwirklicht werden, die Personalausstattung war
und ist weit unter den Notwendigkeiten, manche Investitionen und Neuerungen
der Ausstattung konnte nicht
getätigt werden.
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der
Bundeskanzler wird aufgefordert:
1. dem
Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ) eine gesicherte Förderung
von jährlich wenigstens einer Million Euro zu gewähren. Dadurch
wäre ein
Betrieb auf dem derzeit notwendigen technischen und personellen Niveau
möglich,
2. dem
Kuratorium für Journalistenausbildung (KfJ), über zusätzliche
finanzielle
Fördermaßnahmen, weitere
Initiativen (z.B. „Internationaler
Journalistenaustausch", „Distance-Learning",
„Personalauswahl und
Personalentwicklung") zu
ermöglichen,
3. eine
Reform der Presseförderung u.a. nach folgenden Kriterien
sicherzustellen:
3.1 .Ausbau der Presseförderunq
- Die
Presseförderung soll zu einer allgemeinen Medienförderung
ausgebaut
werden.
- Dies gilt auch
für: Freie Radios, Anbieter von Internetprodukten,
Plattformen
für Privatfernsehen usw.
3.2. Reform im Sinne des Dreisäulenmodells nach dem „Prognos" - Gutachten
- Vertriebsförderung
- Operative Presseförderung
- Innovations- und Strukturförderung
3.3.
Funktionierende Einrichtung zur Selbstkontrolle der Medien (Code of
Conduct)
sollen mit der
Presseförderung verknüpft werden