74/A XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11.
Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
im April 2000 in Nairobi
Die internationale Walfangkommission (IWC) ist für die Einsetzung von effizienten
Maßnahmen zur Erhaltung von Walbeständen zuständig, die Konvention über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
(CITES) regelt den internationalen Handel mit Walen und Delfinen sowie Wal - und
Delfinprodukten.
Österreich ist Unterzeichnerstaat beider Konventionen und hat sich in der
Vergangenheit gegen die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges und
gegen den internationalen Handel mit Wal - und Delfinprodukten sowie lebenden
Walen und Delfinen ausgesprochen.
Alle Walarten, die in die offizielle Kompetenz der IWC fallen, sind in Anhang I von
CITES gelistet (mit Ausnahme des Minkwalbestandes Westgrönlands, der in Anhang
II gelistet ist). Die Listung dieser Arten in Anhang I von CITES bewirkt das Verbot der
Ausstellung von Import - und/oder Exportgenehmigungen für den kommerziellen
Handel mit Walen und Walprodukten der Walbestände, für die die IWC eine „0“ -
Fangquote festgelegt hat.
Für die nächste (11.) Vertragstaatenkonferenz wurde die Herablistung einiger
Großwalbestände von Anhang I in Anhang II von CITES vorgeschlagen. Ferner
wurde die Listung des Großen Tümmlers im Schwarzen Meer (Tursiops truncatus
ponticus), der durch den internationalen kommerziellen Handel vom Aussterben
bedroht ist, von Anhang II in Anhang I von CITES für die nächste
Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagen.
Die Europäische Union wird bei der CITES - Konferenz eine einheitliche Position
einnehmen. Es ist zu befürchten, dass einige EU - Mitgliedstaaten insbesondere der
Herablistung der Minkwale zustimmen könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der nächsten CITES -
Vertragsstaatenkonferenz im April 2000 folgende Grundsatz - Position einzunehmen
und diese auch im Rahmen der Europäischen Union zu vertreten:
- Sämtliche Vorschläge zur Herablistung von Walarten in Anhang II sind
abzulehnen.
- Dem Vorschlag für die Listung des Großen Tümmlers im Schwarzen Meer
(Tursiops truncatus ponticus) in Anhang I ist zuzustimmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.