74/A XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11.

Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)

im April 2000 in Nairobi

 

Die internationale Walfangkommission (IWC) ist für die Einsetzung von effizienten

Maßnahmen zur Erhaltung von Walbeständen zuständig, die Konvention über den

internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

(CITES) regelt den internationalen Handel mit Walen und Delfinen sowie Wal -  und

Delfinprodukten.

 

Österreich ist Unterzeichnerstaat beider Konventionen und hat sich in der

Vergangenheit gegen die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges und

gegen den internationalen Handel mit Wal -  und Delfinprodukten sowie lebenden

Walen und Delfinen ausgesprochen.

 

Alle Walarten, die in die offizielle Kompetenz der IWC fallen, sind in Anhang I von

CITES gelistet (mit Ausnahme des Minkwalbestandes Westgrönlands, der in Anhang

II gelistet ist). Die Listung dieser Arten in Anhang I von CITES bewirkt das Verbot der

Ausstellung von Import -  und/oder Exportgenehmigungen für den kommerziellen

Handel mit Walen und Walprodukten der Walbestände, für die die IWC eine „0“ -

Fangquote festgelegt hat.

 

Für die nächste (11.) Vertragstaatenkonferenz wurde die Herablistung einiger

Großwalbestände von Anhang I in Anhang II von CITES vorgeschlagen. Ferner

wurde die Listung des Großen Tümmlers im Schwarzen Meer (Tursiops truncatus

ponticus), der durch den internationalen kommerziellen Handel vom Aussterben

bedroht ist, von Anhang II in Anhang I von CITES für die nächste

Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagen.

 

Die Europäische Union wird bei der CITES - Konferenz eine einheitliche Position

einnehmen. Es ist zu befürchten, dass einige EU - Mitgliedstaaten insbesondere der

Herablistung der Minkwale zustimmen könnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:


 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der nächsten CITES -

Vertragsstaatenkonferenz im April 2000 folgende Grundsatz - Position einzunehmen

und diese auch im Rahmen der Europäischen Union zu vertreten:

 

- Sämtliche Vorschläge zur Herablistung von Walarten in Anhang II sind

   abzulehnen.

- Dem Vorschlag für die Listung des Großen Tümmlers im Schwarzen Meer

   (Tursiops truncatus ponticus) in Anhang I ist zuzustimmen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.