743/A XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Manfred Lackner, Dietachmayr

und Genossinnen

betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes Altenfachbetreuerln und

einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung zur

Altenfachbetreuerln

Im Bereich der Altenpflege und - betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:

• Diplomiertes Gesundheits - und Krankenpflegepersonal,

• Altenfachbetreuerinnen,

• Pflegehelferinnen,

• Heimhelferinnen und Hilfspersonal

Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf Regelungslücken, Berufsbilder und
Entgeltansprüche erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische Arbeitszeiten,
körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären als auch in der
ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an gar nicht oder schlecht ausgebildetem
Personal ist diesen Anforderung daher auch längerfristig nicht gewachsen (Burn - Out -
Syndrom).

Auf Grund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der
diplomierten Gesundheits - und Krankenpfleger sowie der Pflegehilfe auf Bundesebene
geregelt (GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild des Altenfachbetreuers ist
jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt.

Durch diese Kompetenzlage kommt es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern,
bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte
Ausbildungen, bei bestimmten Trägern, nicht angerechnet werden, weil diese ihre eigenen
Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von
Ausbildungswegen.


Dadurch wird die Flexibilität der Arbeitskräfte behindert, die gerade im Altenwesen
besonders wichtige Idee eines lebenslangen Lemens, aber auch der Möglichkeit einer
Neuausbildung von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden waren,
wird damit behindert (Badelt/Leichsenring).

Zwar sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art. 15a - B -VG -Vereinbarung) in Artikel 13
verbesserte Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten etc für die Pflegeberufe vor, im Bereich
der Altenfachbetreuer wurde dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch Anerkennung
des Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:

• Oberösterreichisches Altenbetreuungs - Ausbildungsgesetz 1992

• Niederösterreichisches Alten - , Familien - und Heimhelfergesetz 1996

• Steiermärkisches Alten - , Familien - und Heimhilfegesetz 1996

Die derzeitig bestehenden Landesregelungen weichen inhaltlich zum Teil deutlich
voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung dieser
zwischen den Bundesländern führt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat bis Ende Dezember 2002 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten mit der eine österreichweit einheitliche gesetzliche Regelung
für Berufsbild, Ausbildung in Modulen und Tätigkeit der Altenfachbetreuerln geschaffen
wird."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss