743/A XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Manfred Lackner, Dietachmayr
und Genossinnen
betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes Altenfachbetreuerln und
einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung zur
Altenfachbetreuerln
Im Bereich der Altenpflege und - betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:
• Diplomiertes Gesundheits - und Krankenpflegepersonal,
• Altenfachbetreuerinnen,
• Pflegehelferinnen,
• Heimhelferinnen und Hilfspersonal
Obwohl
in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf Regelungslücken,
Berufsbilder und
Entgeltansprüche
erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische Arbeitszeiten,
körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären
als auch in der
ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an gar nicht oder schlecht
ausgebildetem
Personal
ist diesen Anforderung daher auch längerfristig nicht gewachsen (Burn -
Out -
Syndrom).
Auf
Grund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die
Berufsbilder der
diplomierten Gesundheits - und Krankenpfleger sowie der Pflegehilfe auf
Bundesebene
geregelt
(GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild des Altenfachbetreuers ist
jedoch
Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt.
Durch diese
Kompetenzlage kommt es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern,
bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich
qualifizierte
Ausbildungen, bei bestimmten Trägern, nicht angerechnet werden, weil diese
ihre eigenen
Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von
Ausbildungswegen.
Dadurch
wird die Flexibilität der Arbeitskräfte behindert, die gerade im
Altenwesen
besonders
wichtige Idee eines lebenslangen Lemens, aber auch der Möglichkeit einer
Neuausbildung
von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden waren,
wird
damit behindert (Badelt/Leichsenring).
Zwar
sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art. 15a - B -VG -Vereinbarung) in Artikel
13
verbesserte
Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten etc für die Pflegeberufe vor,
im Bereich
der
Altenfachbetreuer wurde dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch
Anerkennung
des
Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:
• Oberösterreichisches Altenbetreuungs - Ausbildungsgesetz 1992
• Niederösterreichisches Alten - , Familien - und Heimhelfergesetz 1996
• Steiermärkisches Alten - , Familien - und Heimhilfegesetz 1996
Die derzeitig
bestehenden Landesregelungen weichen inhaltlich zum Teil deutlich
voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung
dieser
zwischen
den Bundesländern führt. Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten
nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die
Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat bis Ende Dezember 2002 eine
Regierungsvorlage
zuzuleiten mit der eine österreichweit einheitliche gesetzliche Regelung
für
Berufsbild, Ausbildung in Modulen und Tätigkeit der Altenfachbetreuerln
geschaffen
wird."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss