744/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

DRINGLICHER    ANTRAG

gemäß § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. 2 GOG - NR

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Volksabstimmung über den Ankauf von Abfangjägern

Schon im April dieses Jahres sprach sich eine deutliche Mehrheit der ÖsterreicherInnen laut
einer Umfrage des IGF-Institutes für eine Volksabstimmung über den Kauf neuer Abfang-
jäger aus. Obwohl zu dem damaligen Zeitpunkt weder der Kaufpreis noch eine Typenent-
scheidung vorlagen, waren schon damals 58 % der Befragten dezidiert gegen den Ankauf.

Nach Bekanntwerden der Typenentscheidung für den Eurofighter und den damit verbundenen
Rohkaufpreis in der Höhe von 1,791 Milliarden € (so Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nach
dem Ministerrat am 2. Juli 2002) sprachen sich im Rahmen einer Gallup-Umfrage im Auftrag
der Zeitschrift News bereits 77 % der ÖsterreicherInnen gegen den Ankauf der Kampfflug-
zeuge des Typs Eurofighter aus; lediglich 20 % unterstützten die Beschaffung dieser Flug-
zeuge.

Anfang Mai wurden die Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren gegen den
Ankauf von Abfangjägern dem Bundesminister für Inneres übermittelt. In einer bisher
beispiellosen Ignoranz gegenüber den österreichischen BürgerInnen wurde von Bundes-
minister Dr. Strasser die Eintragungsfrist für den 29. Juli bis 5. August 2002, mitten in der
Hauptreisezeit, festgelegt. Mit dieser Provokation hat aber die Bundesregierung das von ihr
gesteckte Ziel, das Volksbegehren gegen den Ankauf von Abfangjägern in der
Sommerurlaubszeit in Vergessenheit geraten zu lassen, grob verfehlt.

624.720 österreichische Bürgerinnen und Bürger sind - trotz Urlaubszeit - in ihr Eintragungs-
lokal gegangen und haben das Volksbegehren unterstützt. Die Unterstützung selbst erfolgte -
wie David Pfarrhofer von Market im Mittagsjournal vom 6. August 2002 ausführte - nicht
nur durch die Anhänger der Oppositionsparteien, sondern erhielt eine breite Zustimmung quer
durch alle Parteien und Bevölkerungsgruppen.


Diese eindeutige Willenskundgebung der österreichischen Bevölkerung ist nicht
überraschend: Die Anschaffung neuer Abfangjäger kostet Milliarden von Euro, gleichzeitig
liegt aber auf der Hand, dass sie angesichts der gegenwärtigen politischen Situation nicht
notwendig sind. Anders als in Zeiten des Kalten Krieges ist Österreich heute von lauter
befreundeten Staaten umgeben, von keinem Staat Europas geht heute irgendeine militärische
Gefahr für Österreich aus. Sogar die von der Regierung beschlossene Landesverteidigungs-
doktrin, der Verteidigungsminister und die ranghöchsten Militärs bestätigen, dass auf
Jahrzehnte hinaus mit keinen militärischen Angriffen auf Österreich, sei es aus der Luft, sei es
am Boden, zu rechnen ist.

Es trifft daher auch nicht zu, dass Österreich wegen der verfassungsrechtlichen Verpflichtung
zur Neutralität gezwungen wäre, Abfangjäger anzuschaffen. Die Pflichten aus der Neutralität
stellen nicht auf abstrakte Situationen oder theoretische Überlegungen ab, sondern hängen
von den konkreten Umständen und realistischerweise zu erwartenden Bedrohungen ab. Da auf
absehbare Zeit auszuschließen ist, dass irgend ein Staat den österreichischen Luftraum
unbefugt zu militärischen Angriffen auf andere Staaten nutzen wird, sodass Österreich als
neutraler Staat dies verhindern müsste, ist es nicht erforderlich, dass sich Österreich auf
solche bloß hypothetischen Fälle vorbereitet. Ganz abgesehen davon ist das österreichische
Bundesheer aufgrund seiner Radaranlagen (Goldhaube) und Luftabwehrwaffensysteme in der
Lage, Angriffe aus der Luft vom Boden aus abzuwehren.

Dazu kommt, dass der Bevölkerung klar ist, dass die Bundesregierung nicht bloß die
Mindestanzahl der kostengünstigsten Abfangjäger für Zwecke der „Luftfahrtpolizei"
anschaffen will, sondern das teuerste und kampfstärkste Kampfflugzeug am Markt. Durch
diese Entscheidung werden die Steuerzahler auf Jahrzehnte hinaus mit Milliardenbeträgen
belastet. Es ist daher verständlich, dass die österreichische Bevölkerung selbst über diese
Anschaffung entscheiden will, wie sie durch das Ergebnis des Volksbegehrens zum Ausdruck
gebracht hat.

Dieser Wunsch der österreichischen Bevölkerung ist von der Politik ernst zu nehmen. Die
SPÖ hat daher das Recht eines Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat in Anspruch
genommen und den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung eingeladen, um eine
rechtliche Möglichkeit zu schaffen, der österreichischen Bevölkerung in dieser Frage ein
Mitspracherecht einzuräumen. Die SPÖ schlägt vor, dass in Zukunft die Anschaffung von
Abfangjägern und sonstigen Kampfflugzeugen nur aufgrund eines Bundesgesetzes erfolgen
darf, das zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Durch den gegenständlichen
Dringlichen Antrag wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat umgehend ein solches
Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, wonach der Ankauf von Kampfflugzeugen


(Abfangjäger, Luftraumüberwachungsflugzeuge) einer Ermächtigung durch Bundesgesetz
bedarf, das einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.

Mit diesem Bundesverfassungsgesetz soll den Bedürfnissen der österreichischen Bevölkerung
nach Mitsprache bei einer so wichtigen Investitionsentscheidung Rechnung getragen werden.
Eine solche Mitsprache ist gerade auch deshalb wichtig, damit bei solchen Geschäften für die
Öffentlichkeit, aber auch für das Parlament die notwendige Transparenz besteht. All dies ist
beim gegenwärtigen Beschaffungsvorgang nicht der Fall:

•    Nach dem Ministerrat am 2. Juli 2002 spricht Bundeskanzler Dr. Schüssel von einem
Kaufpreis in der Höhe von 1,791 Mrd. €. Wenige Tage später wird klar, dass der reine
Kaufpreis in der wahrscheinlichen Finanzierungsvariante 2,4 Mrd. € ausmachen wird -
eine Differenz von mehr als 600 Mio. €.

•    Bisher konnten keinerlei Angaben über die in Zukunft zu erwartenden laufenden Kosten -
wie Wartung, Betriebsmittel etc. - gemacht werden. Es besteht daher in keinerlei Hinsicht
wirkliche Kostenklarheit über die größte Investition in der Zweiten Republik.

•    Aus diversen Quellen gibt es Hinweise, dass die erste Lieferung von Eurofightern
technische Musskriterien der Ausschreibung nicht erfüllt. Damit würde aber ein Bieter
gegenüber den anderen bevorzugt werden, was erhebliche rechtliche Konsequenzen und
damit finanzielle Belastungen der Republik Österreich nach sich ziehen könnte. Wie jetzt
bekannt wurde, liegt der Bundesregierung zu diesem Rechtsproblem ein Gutachten des
angesehenen Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher vor, das davon ausgeht, dass bei einer
Ungleichbehandlung von Anbietern der Unterlegene den Kaufpreis einklagen könne. Die
Bundesregierung schweigt jedoch lediglich zu diesen massiven Vorhalten.

•    Eine besondere Rolle bei der Entscheidung für Eurofighter und damit dem teuersten
Produkt spielte Finanzminister Grasser. Nachdem er monatelang den ÖsterreicherInnen
vorgaukelte, sich gegen den Ankauf von „Kriegsgerät" einzusetzen, stimmte auch er
plötzlich für den Ankauf der Eurofighter. Er hat damit die Interessen der
Steuerzahlerinnen massiv verletzt.

•    Völlige Unklarheit besteht ebenfalls hinsichtlich der angebotenen Kompensations-
geschäfte. Was in diesem Zusammenhang zu denken gibt, ist die Täuschung der
Öffentlichkeit durch den Finanzminister, wonach der Magna-Konzem, zu welchem er ein
Rückkehrrecht in eine Managementfunktion hat, bei der Entscheidung für den Gripen
Kompensationsgeschäfte im selben Ausmaß wie bei der Variante Eurofighter erhalten
hätte. Diese Aussage wurde von der Tageszeitung „Die Presse" am 11. Juli 2002


widerlegt: „Aus den Unterlagen der Bewertungskommission geht allerdings hervor, dass
beim Gripen-Kauf keinerlei Folgeaufträge für die Magna vorgesehen wären".

•    Analysiert man die gegenwärtigen Abläufe, so werden Parallelen zum Ankauf der
Thomson-Radargeräte auffällig. Auch damals gab es eine überraschende, völlig
untransparente Entscheidung zugunsten eines Bieters, bei dem ebenfalls nicht sicher war,
ob er alle technischen und organisatorischen Ausschreibungskriterien erfüllt. Jedenfalls
gab es damals das Angebot an eine Regierungspartei, deren Regierungsmitglieder jedoch
weder für die militärische noch für die wirtschaftliche Bewertung zuständig waren, für die
Zustimmung zu diesem Bieter Provisionszahlungen zu erhalten. Die SPÖ hat damals
umgehend die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt. Jahre später wurde bekannt,
dass der Name des damaligen Wirtschaftsministers und jetzigen Bundeskanzlers Dr.
Schüssel im Kalender des Waffenhändlers Schreiber vorkommt. Jener Schreiber, der
gegenwärtig einen Prozess in der Schweiz führt, bei dem es um die Zahlung von ca.
700.000 € an ihn wegen der Organisation eines Termins von Vertretern der Fa. Thomson
beim damaligen Wirtschaftsminister Dr. Schüssel geht. Dieser Termin fiel in jene
Zeitspanne im August 1994, in der ein neues Gutachten bestellt und Thomson in Folge
überraschenderweise Erstgereihter unter den Anbietern wurde.

Seit Einbringung des Verlangens auf außerordentliche Tagung und der mittlerweile
eingetretenen Unwetterkatastrophe, die große Teile Österreichs und der österreichischen
Bevölkerung schwer getroffen hat, ist auch ein Stimmungsumschwung in den Regierungs-
parteien festzustellen. Nicht nur 77% der österreichischen Bevölkerung und die beiden
Oppositionsparteien sprechen sich für einen Beschaffungsstopp der Eurofighter aus, sondern
auch wichtige Vertreter der FPÖ und ÖVP haben sich nunmehr diesem Gebot der Vernunft
angeschlossen. Neben Landeshauptmann Haider fordern wichtige Landesorganisationen der
FPÖ, wie Wien und Kärnten, diesen Beschaffungsstopp. Auch der Militärexperte der FPÖ,
Bundesrat John Gudenus, ein hochrangiger Offizier des Österreichischen Bundesheeres,
schließt sich dieser Forderung an.

Für den Fall, dass dieser Beschaffungsstopp nicht umgesetzt wird, verlangt der Wiener FP-
Vorsitzende eine Volksabstimmung; Hilmar Kabas: „Wir müssen dann über die Abfangjäger
abstimmen wie damals über Zwentendorf."

Auch in den Reihen der Volkspartei treten die ersten Widerstände an den Tag: Der Tiroler
ÖVP-Landesobmann Herwig van Staa dazu: „Ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung
gut beraten wäre, den Kauf der Abfangjäger zu stoppen angesichts der katastrophalen
Situation in Österreich."


Die Unwetterkatastrophe in Österreich hat deutlich gemacht, wie falsch die Beschaffungs-
prioritäten des Österreichischen Bundesheeres gesetzt sind. Auf der einen Seite gibt es für
jene Verbände, die für nationale Katastrophenhilfe und für Assistenzeinsätze vorgesehen sind,
keine finanziellen Mittel, um diese umfassend zu modernisieren und diesen die Erfüllung
ihrer Aufgaben professionell zu ermöglichen. Es fehlen Transportgeräte, Radlader und andere
Pioniergeräte; wie z.B. Pionierbrücken über 40 m Spannweite.

Auf der anderen Seite wird eine Typenentscheidung für den Eurofighter getroffen, der das
kampfstärkste Flugzeug auf dem Markt ist und folgende Eigenschaften hat:

•    Der Eurofighter ist das derzeit schubstärkste und kampfkräftigste System am Markt. Er ist
ein zweistrahliger, instabiler und deshalb computergesteuerter Deltaflügler mit Canard-
Vorflügeln auf Höhe des Cockpits.

•    Die beiden Triebwerke leisten je 37.300 PS. Das hohe Schub-Gewichts-Verhältnis soll
den eigenen Lenkwaffen im Fall eines Luftkampfes zusätzliche Energie beschaffen.

•    Die Maximalgeschwindigkeit beträgt ca. 2.200 km/h.

•    Die Canard-Deltaflügel gewährleisten extreme Agilität sowohl im Unter- als auch im
Überschallbereich. Der Eurofighter soll dadurch in der Lage sein, seine Luft-Luft-
Flugkörper blitzartig auf einen möglichen Gegner abzufeuern, um im nächsten
Sekundenbruchteil den erwartenden Gegenschuss auszuweichen.

•    Eine der Kernqualitäten des Eurofighter sind seine umfangreichen Bewaffnungsmöglich-
keiten. An bis zu 13 Aufhängungen können Lenkwaffen mitgeführt werden.

•    Für Luftüberlegenheits-Einsätze kann die Standardbewaffnung von vier radargelenkten
AMRAAM-Mittelstrecken-Luft-Luft-Flugkörper auf insgesamt sechs infrarotgelenkten
Kurzstrecken-Luft-Luft- sowie sechs radargelenkte Mittelstrecken-Luft-Luft-Lenkwaffen
aufgestockt werden.

•    Der Eurofighter ist also ein hoch agiles Kampfflugzeug mit extrem hoher Waffenladungs-
kapazität, er wird mit schweren Waffensystemen für die Präzisionsbekämpfung
ausgestattet.

(Dies alles aus Jane's Defence Weekly)

Diese Beschreibung macht deutlich, dass die österreichische Bundesregierung ein Kriegsgerät
ausgesucht hat, das für Luft- und Bodenangriffe und Luftkriege geeignet ist, das aber von
seinen Eigenschaften her mit Luftraumüberwachung oder luftpolizeilichen Aufgaben nichts
zu tun hat.


Neben diesem Aspekt ist auch der Umstand anzuführen, dass der Eurofighter seit 18 Jahren
einen Prototypen darstellt, der in keiner Luftwaffe serienmäßig eingesetzt wird. Österreich
würde dadurch in die Situation kommen, dass es quasi den Testbetrieb übernehmen würde,
der wegen der technischen Anfälligkeit hohe Zusatzkosten erwarten lässt. In diesem
Zusammenhang sei auf die Bundesheerleistungsschau im Rahmen der 11. Hubschrauber-
Weltmeisterschaft am 10. und 11. August 2002 verwiesen. Im Rahmen dieser Leistungsschau
sollte ein fabriksneuer Prototyp des Eurofighter, der für Testzwecke eingesetzt ist, vorgeführt
werden. Die Präsentation musste aber abgesagt werden, weil wegen Computerproblemen ein
Einsatz des Eurofighters nicht möglich war. Dazu Peter Gnam in der Neuen Kronen Zeitung
vom 12. August 2002: „Ein Vorwurf, der jetzt erhärtet scheint: Die Regierung hat sich nicht
nur für das teuerste Abfangjägermodell, sondern auch für eines mit technischen
Kinderkrankheiten entschieden."

Eine „überraschende" Wendung kündigten der Bundeskanzler und die Vizekanzlerin am
Mittwoch, den 14. August 2002 in der ZIB 2 an. Die bisher gefassten Ministerratsbeschlüsse
sollen dahingehend abgeändert werden, dass nunmehr 18 Eurofighter anstelle der bisher
vorgesehenen 24 gekauft werden sollen. Spekulationen in diese Richtung wurden auch schon
einige Wochen davor festgestellt und führten zu folgenden Aussagen: Der Generaltruppen-
inspektor Horst Pleiner stellte fest, dass es mit der Politik abgeklärt sei, dass 24 Maschinen
beschafft werden. Denn wenn man weniger bekomme, reduziere sich das Einsatzspektrum
und wörtlich: „Man musste sich dann etwa die Frage stellen, ob man die neuen Flugzeuge
auch tatsächlich international einsetzt, wie das Verteidigungsminister Herbert Scheibner
beschrieben hat." Auch Bundesminister Scheibner hat die Öffentlichkeit noch kürzlich in die
Richtung informiert, dass mit 18 Stück der Auftrag nicht zu erfüllen wäre.

Neben der grundsätzlichen Frage, welche Faktoren es plötzlich ermöglichen, mit 18 Stück
Kampfflugzeugen auszukommen, und warum darüber die Öffentlichkeit nicht informiert
wurde, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen. Die Bewertungskommission Abfangjäger
hat in ihrem Endbericht nur die Angebote von 24 Abfangjägern bewertet. Gemäß der
Ausschreibung wurden nur Angebote über 24 Abfangjäger von den Bietern gelegt. Auch die
Kosten beruhen naturgemäß auf der Basis der Lieferung von 24 Abfangjägern. Ist es daher
rechtlich zulässig, dass nach der von der Bundesregierung am 2. Juli d.J. getroffenen
Typenentscheidung auf Basis der ausgeschriebenen 24 Abfangjäger die Vertragsbedingungen
in einem solchen Ausmaß abgeändert werden können, oder muss die Vergabe nicht viel mehr
von vorne mit einer neuen Ausschreibung beginnen, sollte die Bundesregierung auf die
Beschaffung von Kampfflugzeugen weiterhin beharren?


Mit dem von der SPÖ angeregten Bundesverfassungsgesetz, wonach für die Entscheidung
über den Ankauf von Abfangjägern neben der bundesgesetzlichen Ermächtigung durch den
Nationalrat auch zwingend eine Befassung des österreichischen Volkes in Form einer
Volksabstimmung notwendig ist, wären solche Vorgangsweisen unvorstellbar. Die Regierung
müsste alle Fakten auf den Tisch legen, um ein positives Votum der österreichischen
BürgerInnen zu erhalten. Es wäre undenkbar, dass weder der Kaufpreis, noch die laufenden
Kosten, noch die Finanzierungsvarianten oder die genaue Beurteilung der angebotenen
Kompensationsgeschäfte klar und transparent dargestellt werden. Es wäre weiters undenkbar,
dass reine Kampfflugzeuge, die luftkriegstauglich und daher auch besonders teuer sind, zu
Zwecken der Luftraumüberwachung angeschafft würden.

Es wäre dann auch unmöglich, dass Vermutungen entstehen könnten, wonach die
Öffentlichkeit und der Ministerrat bewusst mangelhaft und falsch informiert wurden, wie dies
bei der Beschaffung der Eurofighter der Fall ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 74a Abs. I iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR
folgenden

Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend die Regierungsvorlage eines
Bundesverfassungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ankauf von Kampfflugzeugen
(Abfangjäger, Luftraumüberwachungsflugzeuge) einer Ermächtigung durch Bundesgesetz
bedarf, das einer Volksabstimmung zu unterziehen ist."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. I iVm § 93
Abs. 2 GOG - NR dringlich zu behandeln.