744/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
DRINGLICHER ANTRAG
gemäß § 74a Abs. l iVm § 93 Abs. 2 GOG - NR
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Volksabstimmung über den Ankauf von Abfangjägern
Schon im April dieses
Jahres sprach sich eine deutliche Mehrheit der ÖsterreicherInnen laut
einer
Umfrage des IGF-Institutes für eine Volksabstimmung über den Kauf
neuer Abfang-
jäger
aus. Obwohl zu dem damaligen Zeitpunkt weder der Kaufpreis noch eine Typenent-
scheidung
vorlagen, waren schon damals 58 % der Befragten dezidiert gegen den Ankauf.
Nach Bekanntwerden
der Typenentscheidung für den Eurofighter und den damit verbundenen
Rohkaufpreis
in der Höhe von 1,791 Milliarden € (so Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel nach
dem Ministerrat am 2. Juli
2002) sprachen sich im Rahmen einer Gallup-Umfrage im Auftrag
der Zeitschrift News bereits 77 % der
ÖsterreicherInnen gegen den Ankauf der Kampfflug-
zeuge des Typs Eurofighter aus; lediglich 20 % unterstützten die
Beschaffung dieser Flug-
zeuge.
Anfang Mai wurden die
Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren gegen den
Ankauf von Abfangjägern
dem Bundesminister für Inneres übermittelt. In einer bisher
beispiellosen Ignoranz gegenüber den
österreichischen BürgerInnen wurde von Bundes-
minister Dr. Strasser die
Eintragungsfrist für den 29. Juli bis 5. August 2002, mitten in der
Hauptreisezeit, festgelegt. Mit
dieser Provokation hat aber die Bundesregierung das von ihr
gesteckte Ziel, das Volksbegehren gegen den Ankauf von Abfangjägern in der
Sommerurlaubszeit in Vergessenheit
geraten zu lassen, grob verfehlt.
624.720
österreichische Bürgerinnen und Bürger sind - trotz Urlaubszeit
- in ihr Eintragungs-
lokal
gegangen und haben das Volksbegehren unterstützt. Die Unterstützung
selbst erfolgte -
wie David Pfarrhofer von
Market im Mittagsjournal vom 6. August 2002 ausführte - nicht
nur durch die Anhänger der
Oppositionsparteien, sondern erhielt eine breite Zustimmung quer
durch alle Parteien und
Bevölkerungsgruppen.
Diese
eindeutige Willenskundgebung der österreichischen Bevölkerung ist
nicht
überraschend:
Die Anschaffung neuer Abfangjäger kostet Milliarden von Euro, gleichzeitig
liegt
aber auf der Hand, dass sie angesichts der gegenwärtigen politischen
Situation nicht
notwendig
sind. Anders als in Zeiten des Kalten Krieges ist Österreich heute von
lauter
befreundeten
Staaten umgeben, von keinem Staat Europas geht heute irgendeine
militärische
Gefahr für Österreich aus. Sogar die von der Regierung beschlossene
Landesverteidigungs-
doktrin,
der Verteidigungsminister und die ranghöchsten Militärs
bestätigen, dass auf
Jahrzehnte
hinaus mit keinen militärischen Angriffen auf Österreich, sei es aus
der Luft, sei es
am
Boden, zu rechnen ist.
Es trifft daher auch
nicht zu, dass Österreich wegen der verfassungsrechtlichen Verpflichtung
zur
Neutralität gezwungen wäre, Abfangjäger anzuschaffen. Die
Pflichten aus der Neutralität
stellen
nicht auf abstrakte Situationen oder theoretische Überlegungen ab, sondern
hängen
von den
konkreten Umständen und realistischerweise zu erwartenden Bedrohungen ab.
Da auf
absehbare
Zeit auszuschließen ist, dass irgend ein Staat den österreichischen
Luftraum
unbefugt
zu militärischen Angriffen auf andere Staaten nutzen wird, sodass
Österreich als
neutraler Staat dies verhindern müsste, ist es nicht erforderlich, dass
sich Österreich auf
solche
bloß hypothetischen Fälle vorbereitet. Ganz abgesehen davon ist das
österreichische
Bundesheer
aufgrund seiner Radaranlagen (Goldhaube) und Luftabwehrwaffensysteme in der
Lage, Angriffe aus der Luft vom Boden aus abzuwehren.
Dazu kommt, dass der
Bevölkerung klar ist, dass die Bundesregierung nicht bloß die
Mindestanzahl
der kostengünstigsten Abfangjäger für Zwecke der
„Luftfahrtpolizei"
anschaffen
will, sondern das teuerste und kampfstärkste Kampfflugzeug am Markt. Durch
diese
Entscheidung werden die Steuerzahler auf Jahrzehnte hinaus mit
Milliardenbeträgen
belastet. Es ist daher verständlich, dass die österreichische
Bevölkerung selbst über diese
Anschaffung
entscheiden will, wie sie durch das Ergebnis des Volksbegehrens zum Ausdruck
gebracht
hat.
Dieser
Wunsch der österreichischen Bevölkerung ist von der Politik ernst zu
nehmen. Die
SPÖ
hat daher das Recht eines Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat in Anspruch
genommen
und den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung eingeladen, um eine
rechtliche
Möglichkeit zu schaffen, der österreichischen Bevölkerung in
dieser Frage ein
Mitspracherecht
einzuräumen. Die SPÖ schlägt vor, dass in Zukunft die
Anschaffung von
Abfangjägern
und sonstigen Kampfflugzeugen nur aufgrund eines Bundesgesetzes erfolgen
darf, das zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Durch den
gegenständlichen
Dringlichen
Antrag wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat umgehend ein solches
Bundesverfassungsgesetz
vorzulegen, wonach der Ankauf von Kampfflugzeugen
(Abfangjäger,
Luftraumüberwachungsflugzeuge) einer Ermächtigung durch Bundesgesetz
bedarf, das einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.
Mit diesem
Bundesverfassungsgesetz soll den Bedürfnissen der österreichischen
Bevölkerung
nach
Mitsprache bei einer so wichtigen Investitionsentscheidung Rechnung getragen
werden.
Eine solche Mitsprache ist gerade auch deshalb wichtig, damit bei solchen
Geschäften für die
Öffentlichkeit,
aber auch für das Parlament die notwendige Transparenz besteht. All dies
ist
beim
gegenwärtigen Beschaffungsvorgang nicht der Fall:
• Nach dem Ministerrat am 2. Juli 2002 spricht
Bundeskanzler Dr. Schüssel von einem
Kaufpreis in der Höhe von 1,791 Mrd. €. Wenige Tage später wird
klar, dass der reine
Kaufpreis
in der wahrscheinlichen Finanzierungsvariante 2,4 Mrd. € ausmachen wird -
eine Differenz von mehr als 600 Mio. €.
• Bisher konnten
keinerlei Angaben über die in Zukunft zu erwartenden laufenden Kosten -
wie Wartung,
Betriebsmittel etc. - gemacht werden. Es besteht daher in keinerlei Hinsicht
wirkliche
Kostenklarheit über die größte Investition in der Zweiten
Republik.
• Aus diversen Quellen gibt es Hinweise, dass
die erste Lieferung von Eurofightern
technische
Musskriterien der Ausschreibung nicht erfüllt. Damit würde aber ein
Bieter
gegenüber
den anderen bevorzugt werden, was erhebliche rechtliche Konsequenzen und
damit
finanzielle Belastungen der Republik Österreich nach sich ziehen
könnte. Wie jetzt
bekannt
wurde, liegt der Bundesregierung zu diesem Rechtsproblem ein Gutachten des
angesehenen Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher vor, das davon ausgeht, dass bei einer
Ungleichbehandlung
von Anbietern der Unterlegene den Kaufpreis einklagen könne. Die
Bundesregierung
schweigt jedoch lediglich zu diesen massiven Vorhalten.
• Eine besondere Rolle bei der Entscheidung
für Eurofighter und damit dem teuersten
Produkt
spielte Finanzminister Grasser. Nachdem er monatelang den
ÖsterreicherInnen
vorgaukelte,
sich gegen den Ankauf von „Kriegsgerät" einzusetzen, stimmte
auch er
plötzlich
für den Ankauf der Eurofighter. Er hat damit die Interessen der
Steuerzahlerinnen
massiv verletzt.
• Völlige Unklarheit besteht ebenfalls
hinsichtlich der angebotenen Kompensations-
geschäfte.
Was in diesem Zusammenhang zu denken gibt, ist die Täuschung der
Öffentlichkeit
durch den Finanzminister, wonach der Magna-Konzem, zu welchem er ein
Rückkehrrecht
in eine Managementfunktion hat, bei der Entscheidung für den Gripen
Kompensationsgeschäfte
im selben Ausmaß wie bei der Variante Eurofighter erhalten
hätte. Diese Aussage wurde von der Tageszeitung „Die Presse" am
11. Juli 2002
widerlegt:
„Aus den Unterlagen der Bewertungskommission geht allerdings hervor, dass
beim
Gripen-Kauf keinerlei Folgeaufträge für die Magna vorgesehen
wären".
• Analysiert man die gegenwärtigen
Abläufe, so werden Parallelen zum Ankauf der
Thomson-Radargeräte
auffällig. Auch damals gab es eine überraschende, völlig
untransparente Entscheidung zugunsten eines Bieters, bei dem ebenfalls nicht
sicher war,
ob er
alle technischen und organisatorischen Ausschreibungskriterien erfüllt.
Jedenfalls
gab es
damals das Angebot an eine Regierungspartei, deren Regierungsmitglieder jedoch
weder
für die militärische noch für die wirtschaftliche Bewertung
zuständig waren, für die
Zustimmung
zu diesem Bieter Provisionszahlungen zu erhalten. Die SPÖ hat damals
umgehend
die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt. Jahre später wurde
bekannt,
dass der
Name des damaligen Wirtschaftsministers und jetzigen Bundeskanzlers Dr.
Schüssel im Kalender des Waffenhändlers Schreiber vorkommt. Jener
Schreiber, der
gegenwärtig einen Prozess in der Schweiz führt, bei dem es um die
Zahlung von ca.
700.000 € an ihn wegen der Organisation eines Termins von Vertretern der
Fa. Thomson
beim
damaligen Wirtschaftsminister Dr. Schüssel geht. Dieser Termin fiel in
jene
Zeitspanne
im August 1994, in der ein neues Gutachten bestellt und Thomson in Folge
überraschenderweise
Erstgereihter unter den Anbietern wurde.
Seit Einbringung des
Verlangens auf außerordentliche Tagung und der mittlerweile
eingetretenen
Unwetterkatastrophe, die große Teile Österreichs und der
österreichischen
Bevölkerung schwer getroffen hat, ist auch ein Stimmungsumschwung in den
Regierungs-
parteien
festzustellen. Nicht nur 77% der österreichischen Bevölkerung und die
beiden
Oppositionsparteien
sprechen sich für einen Beschaffungsstopp der Eurofighter aus, sondern
auch wichtige Vertreter der FPÖ und ÖVP haben sich nunmehr diesem
Gebot der Vernunft
angeschlossen.
Neben Landeshauptmann Haider fordern wichtige Landesorganisationen der
FPÖ,
wie Wien und Kärnten, diesen Beschaffungsstopp. Auch der
Militärexperte der FPÖ,
Bundesrat
John Gudenus, ein hochrangiger Offizier des Österreichischen Bundesheeres,
schließt sich dieser Forderung an.
Für den Fall,
dass dieser Beschaffungsstopp nicht umgesetzt wird, verlangt der Wiener FP-
Vorsitzende
eine Volksabstimmung; Hilmar Kabas: „Wir müssen dann über die
Abfangjäger
abstimmen
wie damals über Zwentendorf."
Auch in
den Reihen der Volkspartei treten die ersten Widerstände an den Tag: Der
Tiroler
ÖVP-Landesobmann
Herwig van Staa dazu: „Ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung
gut
beraten wäre, den Kauf der Abfangjäger zu stoppen angesichts der
katastrophalen
Situation
in Österreich."
Die
Unwetterkatastrophe in Österreich hat deutlich gemacht, wie falsch die
Beschaffungs-
prioritäten
des Österreichischen Bundesheeres gesetzt sind. Auf der einen Seite gibt
es für
jene
Verbände, die für nationale Katastrophenhilfe und für
Assistenzeinsätze vorgesehen sind,
keine
finanziellen Mittel, um diese umfassend zu modernisieren und diesen die
Erfüllung
ihrer
Aufgaben professionell zu ermöglichen. Es fehlen Transportgeräte,
Radlader und andere
Pioniergeräte; wie z.B. Pionierbrücken über 40 m Spannweite.
Auf der
anderen Seite wird eine Typenentscheidung für den Eurofighter getroffen,
der das
kampfstärkste Flugzeug auf dem Markt ist und folgende Eigenschaften hat:
• Der Eurofighter ist das derzeit
schubstärkste und kampfkräftigste System am Markt. Er ist
ein zweistrahliger, instabiler und deshalb computergesteuerter
Deltaflügler mit Canard-
Vorflügeln auf Höhe des Cockpits.
• Die beiden Triebwerke leisten je 37.300 PS.
Das hohe Schub-Gewichts-Verhältnis soll
den
eigenen Lenkwaffen im Fall eines Luftkampfes zusätzliche Energie
beschaffen.
• Die Maximalgeschwindigkeit beträgt ca. 2.200 km/h.
• Die Canard-Deltaflügel
gewährleisten extreme Agilität sowohl im Unter- als auch im
Überschallbereich. Der Eurofighter soll dadurch in der Lage sein, seine
Luft-Luft-
Flugkörper
blitzartig auf einen möglichen Gegner abzufeuern, um im nächsten
Sekundenbruchteil
den erwartenden Gegenschuss auszuweichen.
• Eine der Kernqualitäten des Eurofighter
sind seine umfangreichen Bewaffnungsmöglich-
keiten. An bis zu 13 Aufhängungen können Lenkwaffen mitgeführt
werden.
• Für
Luftüberlegenheits-Einsätze kann die Standardbewaffnung von vier
radargelenkten
AMRAAM-Mittelstrecken-Luft-Luft-Flugkörper
auf insgesamt sechs infrarotgelenkten
Kurzstrecken-Luft-Luft- sowie sechs radargelenkte
Mittelstrecken-Luft-Luft-Lenkwaffen
aufgestockt
werden.
• Der Eurofighter ist also ein hoch agiles
Kampfflugzeug mit extrem hoher Waffenladungs-
kapazität,
er wird mit schweren Waffensystemen für die Präzisionsbekämpfung
ausgestattet.
(Dies alles aus Jane's Defence Weekly)
Diese Beschreibung
macht deutlich, dass die österreichische Bundesregierung ein
Kriegsgerät
ausgesucht
hat, das für Luft- und Bodenangriffe und Luftkriege geeignet ist, das aber
von
seinen
Eigenschaften her mit Luftraumüberwachung oder luftpolizeilichen Aufgaben
nichts
zu tun
hat.
Neben diesem Aspekt
ist auch der Umstand anzuführen, dass der Eurofighter seit 18 Jahren
einen
Prototypen darstellt, der in keiner Luftwaffe serienmäßig eingesetzt
wird. Österreich
würde
dadurch in die Situation kommen, dass es quasi den Testbetrieb übernehmen
würde,
der
wegen der technischen Anfälligkeit hohe Zusatzkosten erwarten lässt.
In diesem
Zusammenhang
sei auf die Bundesheerleistungsschau im Rahmen der 11. Hubschrauber-
Weltmeisterschaft
am 10. und 11. August 2002 verwiesen. Im Rahmen dieser Leistungsschau
sollte
ein fabriksneuer Prototyp des Eurofighter, der für Testzwecke eingesetzt
ist, vorgeführt
werden.
Die Präsentation musste aber abgesagt werden, weil wegen Computerproblemen
ein
Einsatz
des Eurofighters nicht möglich war. Dazu Peter Gnam in der Neuen Kronen
Zeitung
vom 12.
August 2002: „Ein Vorwurf, der jetzt erhärtet scheint: Die Regierung
hat sich nicht
nur
für das teuerste Abfangjägermodell, sondern auch für eines mit
technischen
Kinderkrankheiten
entschieden."
Eine
„überraschende" Wendung kündigten der Bundeskanzler und
die Vizekanzlerin am
Mittwoch, den 14. August 2002 in der ZIB 2 an. Die bisher gefassten
Ministerratsbeschlüsse
sollen
dahingehend abgeändert werden, dass nunmehr 18 Eurofighter anstelle der
bisher
vorgesehenen 24 gekauft werden sollen. Spekulationen in diese Richtung wurden
auch schon
einige
Wochen davor festgestellt und führten zu folgenden Aussagen: Der
Generaltruppen-
inspektor
Horst Pleiner stellte fest, dass es mit der Politik abgeklärt sei, dass 24
Maschinen
beschafft
werden. Denn wenn man weniger bekomme, reduziere sich das Einsatzspektrum
und
wörtlich: „Man musste sich dann etwa die Frage stellen, ob man die
neuen Flugzeuge
auch
tatsächlich international einsetzt, wie das Verteidigungsminister Herbert
Scheibner
beschrieben
hat." Auch Bundesminister Scheibner hat die Öffentlichkeit noch
kürzlich in die
Richtung informiert, dass mit 18 Stück der Auftrag nicht zu erfüllen
wäre.
Neben
der grundsätzlichen Frage, welche Faktoren es plötzlich
ermöglichen, mit 18 Stück
Kampfflugzeugen
auszukommen, und warum darüber die Öffentlichkeit nicht informiert
wurde,
stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen. Die Bewertungskommission
Abfangjäger
hat in ihrem Endbericht nur die Angebote von 24 Abfangjägern bewertet.
Gemäß der
Ausschreibung wurden nur Angebote über 24 Abfangjäger von den Bietern
gelegt. Auch die
Kosten
beruhen naturgemäß auf der Basis der Lieferung von 24
Abfangjägern. Ist es daher
rechtlich zulässig, dass nach der von der Bundesregierung am 2. Juli d.J.
getroffenen
Typenentscheidung
auf Basis der ausgeschriebenen 24 Abfangjäger die Vertragsbedingungen
in einem
solchen Ausmaß abgeändert werden können, oder muss die Vergabe
nicht viel mehr
von
vorne mit einer neuen Ausschreibung beginnen, sollte die Bundesregierung auf
die
Beschaffung von Kampfflugzeugen weiterhin beharren?
Mit dem von der
SPÖ angeregten Bundesverfassungsgesetz, wonach für die Entscheidung
über
den Ankauf von Abfangjägern neben der bundesgesetzlichen Ermächtigung
durch den
Nationalrat auch zwingend eine Befassung des österreichischen Volkes in
Form einer
Volksabstimmung
notwendig ist, wären solche Vorgangsweisen unvorstellbar. Die Regierung
müsste
alle Fakten auf den Tisch legen, um ein positives Votum der
österreichischen
BürgerInnen zu erhalten. Es wäre undenkbar, dass weder der Kaufpreis,
noch die laufenden
Kosten,
noch die Finanzierungsvarianten oder die genaue Beurteilung der angebotenen
Kompensationsgeschäfte klar und transparent dargestellt werden. Es
wäre weiters undenkbar,
dass
reine Kampfflugzeuge, die luftkriegstauglich und daher auch besonders teuer
sind, zu
Zwecken der Luftraumüberwachung angeschafft würden.
Es
wäre dann auch unmöglich, dass Vermutungen entstehen könnten,
wonach die
Öffentlichkeit
und der Ministerrat bewusst mangelhaft und falsch informiert wurden, wie dies
bei der
Beschaffung der Eurofighter der Fall ist.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 74a Abs. I
iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR
folgenden
Dringlichen Antrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend die Regierungsvorlage
eines
Bundesverfassungsgesetzes
vorzulegen, wonach der Ankauf von Kampfflugzeugen
(Abfangjäger,
Luftraumüberwachungsflugzeuge) einer Ermächtigung durch Bundesgesetz
bedarf,
das einer Volksabstimmung zu unterziehen ist."
In
formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. I
iVm § 93
Abs. 2
GOG - NR dringlich zu behandeln.