750/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Peter Pilz, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Abfangjäger-Beschaffungsstopp


Während die Bundesregierung die Verschiebung der endgültigen Unterzeichnung des
Vertrages mit EADS öffentlich angekündigt hat, verhandeln Vertreter von EADS weiter mit
den Vertretern des BMLV. Nach wie vor ist es möglich, dass ein Vorvertrag unterzeichnet
oder eine vergleichbare Verpflichtung eingegangen wird, obwohl das Bundeshaushaltsgesetz
in § 45 vorsieht, dass für derartige Vorbelastungen der Folgebudgets zwingend eine
bundesgesetzliche Ermächtigung einzuholen ist.

Trotz des öffentlich verkündeten Stopps wird der Beschaffungsvorgang fortgesetzt. Damit
besteht die Gefahr, dass hinter den Kulissen neue Fakten und gravierende zusätzliche
Probleme geschaffenen werden:

1.   Die Aufwendungen, die EADS im Falle einer Nichtunterzeichnung gegenüber der
Republik Österreich geltend machen würde, steigen weiter.

2.   Die Unterzeichnung von Vorverträgen oder vergleichbaren Vereinbarungen könnte
zusätzliche Verpflichtungen und Belastungen der Republik Österreich schaffen, die
durch eine sofortigen Beschaffungsstopp noch verhindert werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht,

1.   die Verhandlungen mit EADS abzubrechen;

2.   den Beschaffungsvorgang für neue Abfangjäger bis zur Bildung einer neuen
Bundesregierung zu unterbrechen;

3.   und sicherzustellen, dass bis dahin keine vertraglich verpflichtenden Vereinbarungen
mit EADS eingegangen werden.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrages                              
unter Verweis auf § 74a GOG iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.