77/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen
Walfangkommission
Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des
Walfangs vom 2.12.1946 sowie des Protokolls zum Übereinkommen vom
19.11.1956 (BGBl.Nr. 44/1995 und 29/1998) und nimmt seit 1994 an den
Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil. Vom 3. Bis 6.
Juli 2000 findet die 52. Tagung der IWC in Adelaide, Australien, statt.
Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walpopulationen an den
Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den
kommerziellen Walfang. Im Jahr 1994 wurde ein Schutzgebiet im Meer um die
Antarktis eingerichtet. Japan tötet unter dem Begriff „wissenschaftlicher Walfang“ u.
a. in diesem Schutzgebiet Zwergwale. Norwegen erkennt das Moratorium nicht an
und tötet im Nordatlantik Zwergwale unter dem Begriff „kommerzieller Walfang“.
Bestimmten Gruppen von Ur - Einwohner (Grönland, Alaska, Russland, etc) werden
Quoten zugeteilt.
Österreich tritt als Vertragspartei der IWC für einen möglichst umfassenden Schutz
aller Wale und Delfine ein. Wale und Delfine benötigen einen andauernden Schutz
vor Walfangaktivitäten und vor den negativen Auswirkungen der Degradierung des
marinen Lebensraumes durch chemische Belastung, Klimaveränderungen,
Lärmverschmutzung und Fischerei. Mit dem Ziel der Verankerung von
Umweltthemen in der IWC spielt Österreich in der zuständigen Arbeitsgruppe eine
führende Rolle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der 52. Tagung der
Internationalen Walfangkommission folgende Position zu vertreten:
- Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang
- Beendigung des sog. „wissenschaftlichen Walfangs“
- Intensivierung von Forschungsprogrammen über die Auswirkungen von
Umweltverschmutzung und Lärm
auf Wale und Delfine
- Beibehaltung des Verbotes von jeder Art von internationalem Handel mit
Walfleisch und anderen Walprodukten
- besserer Schutz aller Walarten, inkl. der kleinen Wale und Delfine
- Entwicklung und Einsatz von DNA - fingerprinting und genetischen Analysen, um
Arten und Populationen zu unterscheiden, aber auch, um illegalen Handel, illegale
Tötungen und Beifang aufzudecken
- strenge Regeln für den Walfang durch Indigene und eine überarbeitete, strengere
Definition von „Aboriginal Subsistence Whaling“
- Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsmechanismen in der
IWC
- Einrichtung weiterer Walschutzgebiete
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.