77/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen

Walfangkommission

 

Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des

Walfangs vom 2.12.1946 sowie des Protokolls zum Übereinkommen vom

19.11.1956 (BGBl.Nr. 44/1995 und 29/1998) und nimmt seit 1994 an den

Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil. Vom 3. Bis 6.

Juli 2000 findet die 52. Tagung der IWC in Adelaide, Australien, statt.

 

Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walpopulationen an den

Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den

kommerziellen Walfang. Im Jahr 1994 wurde ein Schutzgebiet im Meer um die

Antarktis eingerichtet. Japan tötet unter dem Begriff „wissenschaftlicher Walfang“ u.

a. in diesem Schutzgebiet Zwergwale. Norwegen erkennt das Moratorium nicht an

und tötet im Nordatlantik Zwergwale unter dem Begriff „kommerzieller Walfang“.

Bestimmten Gruppen von Ur - Einwohner (Grönland, Alaska, Russland, etc) werden

Quoten zugeteilt.

 

Österreich tritt als Vertragspartei der IWC für einen möglichst umfassenden Schutz

aller Wale und Delfine ein. Wale und Delfine benötigen einen andauernden Schutz

vor Walfangaktivitäten und vor den negativen Auswirkungen der Degradierung des

marinen Lebensraumes durch chemische Belastung, Klimaveränderungen,

Lärmverschmutzung und Fischerei. Mit dem Ziel der Verankerung von

Umweltthemen in der IWC spielt Österreich in der zuständigen Arbeitsgruppe eine

führende Rolle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der 52. Tagung der

Internationalen Walfangkommission folgende Position zu vertreten:

 

- Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang

- Beendigung des sog. „wissenschaftlichen Walfangs“

- Intensivierung von Forschungsprogrammen über die Auswirkungen von

   Umweltverschmutzung und Lärm auf Wale und Delfine

- Beibehaltung des Verbotes von jeder Art von internationalem Handel mit

   Walfleisch und anderen Walprodukten

- besserer Schutz aller Walarten, inkl. der kleinen Wale und Delfine

- Entwicklung und Einsatz von DNA - fingerprinting und genetischen Analysen, um

   Arten und Populationen zu unterscheiden, aber auch, um illegalen Handel, illegale

   Tötungen und Beifang aufzudecken

- strenge Regeln für den Walfang durch Indigene und eine überarbeitete, strengere

   Definition von „Aboriginal Subsistence Whaling“

- Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsmechanismen in der

   IWC

- Einrichtung weiterer Walschutzgebiete

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.