79/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

 

 

Unbestritten ist die Tatsache, dass Österreich im europäischen Vergleich seit Jahren einen

eklatanten Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen aufweist. Dieser Mangel konnte auch

in der vergangenen Legislaturperiode - trotz oftmaliger Absichtserklärungen - nicht behoben

werden.

 

Die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen stehen - aufgrund der Tatsache, dass nach wie

vor überwiegend Frauen Kinderbetreuungsarbeit leisten - in engem Zusammenhang mit der

niedrigen Frauenerwerbsquote. Vor allem die viel zu geringe Anzahl an ganztägigen

Kinderbetreuungseinrichtungen erschwert Frauen den Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins

Berufsleben. Deswegen sind die notwendigen Investitionen in Kinderbetreuungs -

einrichtungen vorrangig als Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit zu

sehen. Diese zu ermöglichen, entspricht nicht nur den Bedürfnissen der überwiegenden

Mehrheit der Frauen, sondern führt in der Folge auch zu erhöhtem Steueraufkommen und

zu einer Entlastung bei den Sozialtransferleistungen.

 

Im ausverhandelten Koalitionspapier zwischen SPÖ und ÖVP ist die Schaffung zusätzlicher

Kinderbetreuungsplätze wiederum als Vorhaben verankert, der geplante Schwerpunkt

sollten dabei Betreuungsplätze für 1- 3 jährige Kinder sowie die Nachmittagsbetreuung für 6 -

10 jährige sein. Daher ist - trotz Scheiterns der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und

ÖVP - zu erwarten, dass diese beiden Parteien diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die

Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Ländern abzuschließen.

Diese Vereinbarung sollte jedenfalls folgende Zielsetzungen umfassen:

*   Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an flächendeckenden, ganztägigen

Kinderbetreuungseinrichtungen mit Schwerpunktsetzung auf Betreuungsplätzen für

Kleinkinder von 0 - 3 Jahren und für Nachmittagsbetreuung 6 - 10jähriger Kinder

*   Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Bedürfnissen der

ArbeitnehmerInnen entsprechend flexible Öffnungszeiten anbieten

*   Bei der Gruppengröße der zu betreuenden Kinder ist auf die heutigen Erkenntnisse

hinsichtlich qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsplätze Bedacht zu nehmen

*   Bund und Länder verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung, wobei der

Bundesbeitrag jedenfalls eine Milliarde Schilling jährlich bis einschließlich des Jahres 2002

betragen soll

*   Die Länderbeiträge sind nach einer Evaluierung der bestehenden

Kinderbetreuungseinrichtungen und einer Bedarfsprüfung durch das Bundesministerium für

Familienangelegenheiten festzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.