79/AE XXI.GP
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
Unbestritten ist die Tatsache, dass Österreich im europäischen Vergleich seit Jahren einen
eklatanten Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen aufweist. Dieser Mangel konnte auch
in der vergangenen Legislaturperiode - trotz oftmaliger Absichtserklärungen - nicht behoben
werden.
Die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen stehen - aufgrund der Tatsache, dass nach wie
vor überwiegend Frauen Kinderbetreuungsarbeit leisten - in engem Zusammenhang mit der
niedrigen Frauenerwerbsquote. Vor allem die viel zu geringe Anzahl an ganztägigen
Kinderbetreuungseinrichtungen erschwert Frauen den Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins
Berufsleben. Deswegen sind die notwendigen Investitionen in Kinderbetreuungs -
einrichtungen vorrangig als Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit zu
sehen. Diese zu ermöglichen, entspricht nicht nur den Bedürfnissen der überwiegenden
Mehrheit der Frauen, sondern führt in der Folge auch zu erhöhtem Steueraufkommen und
zu einer Entlastung bei den Sozialtransferleistungen.
Im ausverhandelten Koalitionspapier zwischen SPÖ und ÖVP ist die Schaffung zusätzlicher
Kinderbetreuungsplätze wiederum als Vorhaben verankert, der geplante Schwerpunkt
sollten dabei Betreuungsplätze für 1- 3 jährige Kinder sowie die Nachmittagsbetreuung für 6 -
10 jährige sein. Daher ist - trotz Scheiterns der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und
ÖVP - zu erwarten, dass diese beiden
Parteien diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die
Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Ländern abzuschließen.
Diese Vereinbarung sollte jedenfalls folgende Zielsetzungen umfassen:
* Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an flächendeckenden, ganztägigen
Kinderbetreuungseinrichtungen mit Schwerpunktsetzung auf Betreuungsplätzen für
Kleinkinder von 0 - 3 Jahren und für Nachmittagsbetreuung 6 - 10jähriger Kinder
* Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Bedürfnissen der
ArbeitnehmerInnen entsprechend flexible Öffnungszeiten anbieten
* Bei der Gruppengröße der zu betreuenden Kinder ist auf die heutigen Erkenntnisse
hinsichtlich qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsplätze Bedacht zu nehmen
* Bund und Länder verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung, wobei der
Bundesbeitrag jedenfalls eine Milliarde Schilling jährlich bis einschließlich des Jahres 2002
betragen soll
* Die Länderbeiträge sind nach einer Evaluierung der bestehenden
Kinderbetreuungseinrichtungen und einer Bedarfsprüfung durch das Bundesministerium für
Familienangelegenheiten festzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.