89/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kurt Eder, Parnigoni

und Genossen

betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit

österreichischer Straßen

 

 

Von 39.695 Unfällen mit Personenschäden im Jahr 1997 wurden bei fast jedem fünften

„Schleudern bzw. Rutschen“ als einer der Unfallumstände registriert; dies gilt besonders bei

Fahrbahnnässe.

 

Um der Schleudergefahr entgegenzuwirken, wurde von den Reifenherstellern die Haftung in

den letzten Jahrzehnten beständig verbessert, hingegen wurde die Griffigkeit der

Fahrbahnbeläge auf Österreichs Straßen aktiv nicht verbessert. So wird in Österreich nach wie

vor beim Anteil des Gesteins von 0 bis 4 mm kein Wert auf Polierresistenz gelegt.

 

Entscheidende Größen für die Griffigkeit der Beläge sind Polierresistenz der Mineralstoffe

sowie Gleitbeiwert des Straßenbelages.

 

Den Zusammenhang zwischen Unfallgefährdung und Qualität der Straßenbeläge zeigt unter

anderem auch eine langjährige Beobachtungsreihe auf bayrischen Autobahnen auf. Dort

konnte belegt werden, daß das Unfallrisiko auf nasser Fahrbahn bei mangelhafter Griffigkeit

um 35 % höher ist als bei ausreichender Griffigkeit. Fahrbahnen mit niedriger Griffigkeit

weisen einen signifikant höheren Anteil an Unfällen bei Nässe auf.

 

Auch in Österreich zeigte eine Datenauswertung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf

der Bundesstraße B 312 (etwa 6 km Asphalt mit Kalkstein, auf andere 6,3 km Diabas), daß

auf der Kalkstrecke es um 54 % mehr Nässeunfälle im Betrachtungszeitraum (zwei jahre) gab

als auf Diabas. Dies, obwohl die Kalkstrecken auf dem ersten Blick wesentlich ungefährlicher

(kaum Kreuzungen, kaum Kurven) aussehen. So standen 23 Unfälle auf der Kalkstrecke nur

14 auf der Diabasstrecke gegenüber.

 

Setzt man die Unfallfolgekosten in Relation zu den Mehraufwendungen durch

Diabasbeimischungen, so ergibt sich eine volkswirtschaftliche Rentabilität von sieben zu eins

für die Sanierung des bestehenden Straßennetzes. Zusätzlich positiv sind die Reduktion des

Reifenabriebes (auch umwelt - und gesundheitsrelevant) und die Verlängerung der Lebenszeit

der Beläge, welche beim finanziellen Mehraufwand noch gar nicht berücksichtigt wurden.

 

Während in anderen Staaten wie z.B. den Niederlanden, Großbritannien oder Schweiz

Mindestgriffigkeitswerte verbindlich vorgeschrieben sind, fehlt eine derartige Festlegung für

Österreich (insbesondere hinsichtlich der Polierresistenz für Körnungen kleiner als 4 mm).

 

Nachdem es aber heute nur den Straßenverwaltungen obliegt, wie und wann gehandelt wird,

werden weiterhin auf Grundlage derzeitiger Vorschriften (RVS) Fahrbahnen in Österreich

gebaut. Die dadurch erzielbaren Griffigkeiten entsprechen vielfach nicht mehr den heutigen

Verkehrsanforderungen. Die antragstellenden Abgeordneten meinen gemäß dem Beispiel

Bayern sollten vergleichbare Griffigkeitsindikatoren vorgeschrieben werden. Darüber hinaus

sollte mit der Sanierung besonders unfallträchtiger Hochgeschwindigkeitsstrecken wie z.B.

Tunneln oder Brücken, vor Schutzwegen und Kreuzungen raschestmöglich begonnen werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g:

 

 

1.  Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen

     des Bundesstraßengesetzes Mindestnormen für die Griffigkeit im Dienste der

     Straßenverkehrssicherheit für Bundesstraßen festzulegen. Darüber hinaus ist in einer

     Vereinbarung mit den Ländern die Einhaltung dieser Mindestkriterien auch auf

     Landes - und Gemeindestraßen festzulegen.

 

2.  Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht,

     raschesmöglich mit der Sanierung sensibler Strecken (z.B. in Tunneln oder auf

     Brücken, bzw. vor Kreuzungen und von besonderen Unfallschwerpunkten) zu

     beginnen und einen Bericht über die durchgeführten bzw. in den nächsten Jahren

     geplanten Sanierungsmaßnahmen dem Nationalrat innerhalb von zwei Jahren

     zuzuleiten.

 

 

Es wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuß

zuzuweisen