89/AE XXI.GP
der Abgeordneten Kurt Eder, Parnigoni
und Genossen
betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit
österreichischer Straßen
Von 39.695 Unfällen mit Personenschäden im Jahr 1997 wurden bei fast jedem fünften
„Schleudern bzw. Rutschen“ als einer der Unfallumstände registriert; dies gilt besonders bei
Fahrbahnnässe.
Um der Schleudergefahr entgegenzuwirken, wurde von den Reifenherstellern die Haftung in
den letzten Jahrzehnten beständig verbessert, hingegen wurde die Griffigkeit der
Fahrbahnbeläge auf Österreichs Straßen aktiv nicht verbessert. So wird in Österreich nach wie
vor beim Anteil des Gesteins von 0 bis 4 mm kein Wert auf Polierresistenz gelegt.
Entscheidende Größen für die Griffigkeit der Beläge sind Polierresistenz der Mineralstoffe
sowie Gleitbeiwert des Straßenbelages.
Den Zusammenhang zwischen Unfallgefährdung und Qualität der Straßenbeläge zeigt unter
anderem auch eine langjährige Beobachtungsreihe auf bayrischen Autobahnen auf. Dort
konnte belegt werden, daß das Unfallrisiko auf nasser Fahrbahn bei mangelhafter Griffigkeit
um 35 % höher ist als bei ausreichender Griffigkeit. Fahrbahnen mit niedriger Griffigkeit
weisen einen signifikant höheren Anteil an Unfällen bei Nässe auf.
Auch in Österreich zeigte eine Datenauswertung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf
der Bundesstraße B 312 (etwa 6 km Asphalt mit Kalkstein, auf andere 6,3 km Diabas), daß
auf der Kalkstrecke es um 54 % mehr Nässeunfälle im Betrachtungszeitraum (zwei jahre) gab
als auf Diabas. Dies, obwohl die Kalkstrecken auf dem ersten Blick wesentlich ungefährlicher
(kaum Kreuzungen, kaum Kurven) aussehen. So standen 23 Unfälle auf der Kalkstrecke nur
14 auf der Diabasstrecke gegenüber.
Setzt man die Unfallfolgekosten in Relation zu den Mehraufwendungen durch
Diabasbeimischungen, so ergibt sich eine volkswirtschaftliche Rentabilität von sieben zu eins
für die Sanierung des bestehenden
Straßennetzes. Zusätzlich positiv sind die Reduktion des
Reifenabriebes (auch umwelt - und gesundheitsrelevant) und die Verlängerung der Lebenszeit
der Beläge, welche beim finanziellen Mehraufwand noch gar nicht berücksichtigt wurden.
Während in anderen Staaten wie z.B. den Niederlanden, Großbritannien oder Schweiz
Mindestgriffigkeitswerte verbindlich vorgeschrieben sind, fehlt eine derartige Festlegung für
Österreich (insbesondere hinsichtlich der Polierresistenz für Körnungen kleiner als 4 mm).
Nachdem es aber heute nur den Straßenverwaltungen obliegt, wie und wann gehandelt wird,
werden weiterhin auf Grundlage derzeitiger Vorschriften (RVS) Fahrbahnen in Österreich
gebaut. Die dadurch erzielbaren Griffigkeiten entsprechen vielfach nicht mehr den heutigen
Verkehrsanforderungen. Die antragstellenden Abgeordneten meinen gemäß dem Beispiel
Bayern sollten vergleichbare Griffigkeitsindikatoren vorgeschrieben werden. Darüber hinaus
sollte mit der Sanierung besonders unfallträchtiger Hochgeschwindigkeitsstrecken wie z.B.
Tunneln oder Brücken, vor Schutzwegen und Kreuzungen raschestmöglich begonnen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g:
1. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen
des Bundesstraßengesetzes Mindestnormen für die Griffigkeit im Dienste der
Straßenverkehrssicherheit für Bundesstraßen festzulegen. Darüber hinaus ist in einer
Vereinbarung mit den Ländern die Einhaltung dieser Mindestkriterien auch auf
Landes - und Gemeindestraßen festzulegen.
2. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht,
raschesmöglich mit der Sanierung sensibler Strecken (z.B. in Tunneln oder auf
Brücken, bzw. vor Kreuzungen und von besonderen Unfallschwerpunkten) zu
beginnen und einen Bericht über die durchgeführten bzw. in den nächsten Jahren
geplanten Sanierungsmaßnahmen dem Nationalrat innerhalb von zwei Jahren
zuzuleiten.
Es wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuß
zuzuweisen