92/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dr. Kurt Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Modell einer zentralen Qualitätssicherung und - kontrolle
Der Untersuchungsbericht, der zu den skandalösen Vorkommnissen im Spital
Freistadt vorgelegt wurde, hat große Mängel bei der Qualitätssicherung und
ein weitgehendes Fehlen jeglicher Qualitätskontrolle aufgezeigt.
Es hat sich am Beispiel Freistadt eindeutig herausgestellt, daß
Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen ohne entsprechende
Ballance und wechselseitigen Ergänzungen von dezentralen und zentralen
Kontrollen nicht greifen und daß es in diesem Bereich unbedingt zu einer
entsprechenden gesetzlichen Regelung auf Bundes - und Länderebene
kommen muß.
Bei Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur zentralen Qualitätskontrolle
im Gesundheitswesen muß dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
eine bedeutende Rolle zugesprochen werden. Die Krankenkassen, als
wichtigste Finanziers im Gesundheitswesen, müssen - allein aus
wirtschaftlichen Gründen - größtes Interesse und Verantwortung an einer
effizienten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle haben. Die vom
Hauptverband in diesen Fragen bisher gezeigte Zurückhaltung ist vollkommen
unverständlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein Modell
einer zentralten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle auszuarbeiten, in welcher
dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine tragende und verantwortliche
Rolle zukommt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.