92/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Kurt Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

betreffend Modell einer zentralen Qualitätssicherung und - kontrolle

 

Der Untersuchungsbericht, der zu den skandalösen Vorkommnissen im Spital

Freistadt vorgelegt wurde, hat große Mängel bei der Qualitätssicherung und

ein weitgehendes Fehlen jeglicher Qualitätskontrolle aufgezeigt.

Es hat sich am Beispiel Freistadt eindeutig herausgestellt, daß

Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen ohne entsprechende

Ballance und wechselseitigen Ergänzungen von dezentralen und zentralen

Kontrollen nicht greifen und daß es in diesem Bereich unbedingt zu einer

entsprechenden gesetzlichen Regelung auf Bundes -  und Länderebene

kommen muß.

Bei Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur zentralen Qualitätskontrolle

im Gesundheitswesen muß dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger

eine bedeutende Rolle zugesprochen werden. Die Krankenkassen, als

wichtigste Finanziers im Gesundheitswesen, müssen - allein aus

wirtschaftlichen Gründen - größtes Interesse und Verantwortung an einer

effizienten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle haben. Die vom

Hauptverband in diesen Fragen bisher gezeigte Zurückhaltung ist vollkommen

unverständlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,

in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein Modell

einer zentralten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle auszuarbeiten, in welcher

dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine tragende und verantwortliche

Rolle zukommt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.