93/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Weiterentwicklung des Österreichischen Krankenanstalten- und
Großgeräteplans (ÖKAP/GGP)
Nach Artikel 5 der Vereinbarung gemäß Artikel 15 - B - VG über die Reform des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997
bis 2000 ist der Österreichische Krankenanstalten - und Großgeräteplan
(ÖKAP/GGP) ständig weiterzuentwickeln und erforderlichenfalls alle zwei
Jahre zu revidieren.
Der ÖKAP/GGP 99 stellt das Ergebnis der letzten Revision dar.
Auch im ÖKAP/GGP 99 wurde wiederum ausschließlich die Anzahl und
Verteilung der in den Akutkrankenanstalten vorzuhaltenden Betten und
Abteilungen dargestellt. Obwohl bereits im ÖKAP 94 zu lesen ist "... künftig
nicht mehr ausschließlich auf die Anzahl und Verteilung der vorzuhaltenden
Betten zu konzentrieren, sondern unter Berücksichtigung der absehbaren
Veränderungen im Finanzierungssystem auch den ambulanten und
teilstationären Bereich sowie Fragen des vorzuhaltenden medizinischen
Leistungsspektrums abdecken......“
Es ist noch nachvollziehbar, daß, da für den ambulanten und teilstationären
Bereich, eine mit dem stationären Bereich vergleichbare, verbindliche
Diagnosen- und Leistungsdokumentation fehlt, dieser Bereich im ÖKAP/GGP
99 nicht dargestellt werden konnte.
Allerdings ist es vollkommen unverständlich, daß es trotz Vorliegen detaillierter
Diagnose - und Leistungsdaten aus der LKF - Statistik im ÖKAP/GGP 99
wiederum zu keiner Beschreibung - zumindest eines ausgewählten -
medizinischen Leistungsspektrums für die einzelnen Akutkrankenanstalten
kam, obwohl dies im Sinne eines bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und
wirtschaftlich arbeitenden Krankenanstaltenwesens unbedingt notwendig ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
folgende Änderungen im ÖKAP/GGP vorzunehmen:
1. In die nächste Revision des ÖKAP/GGP wird das vorzuhaltende, medizinische
Leistungsspektrum jeder einzelnen Akutkrankenanstalt konkret aufgenommen.
2. Da der im ÖKAP erstmals dargestellte Leistungsangebotsplan noch nicht
umfassend sein kann, sind, in einem ersten Schritt, bestimmte medizinische
Leistungen auzuwählen. Die Auswahl der medizinischen Leistungen hat auf
Basis einer genauen Analyse der LKF - Daten nach Bedarfs - , Qualitäts - und
Wirtschaftlichkeitsfaktoren zu erfolgen.
3. Diese Leistungsangebotsplanung wird in den folgenden ÖKAPs/GGPs ständig
weiterentwickelt und erforderlichenfalls revidiert.
4. Der ÖKAP/GGP wird um den Bereich der ambulanten und teilstationären
detaillierten Leistungsangebotsplanung (auf Grundlage von Bedarfs - ,
Qualitäts - imd Wirtschaftlichkeitsfaktoren) erweitert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.