93/AE XXI.GP

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Weiterentwicklung des Österreichischen Krankenanstalten- und

Großgeräteplans (ÖKAP/GGP)

 

Nach Artikel 5 der Vereinbarung gemäß Artikel 15 - B - VG über die Reform des

Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997

bis 2000 ist der Österreichische Krankenanstalten - und Großgeräteplan

(ÖKAP/GGP) ständig weiterzuentwickeln und erforderlichenfalls alle zwei

Jahre zu revidieren.

Der ÖKAP/GGP 99 stellt das Ergebnis der letzten Revision dar.

Auch im ÖKAP/GGP 99 wurde wiederum ausschließlich die Anzahl und

Verteilung der in den Akutkrankenanstalten vorzuhaltenden Betten und

Abteilungen dargestellt. Obwohl bereits im ÖKAP 94 zu lesen ist "... künftig

nicht mehr ausschließlich auf die Anzahl und Verteilung der vorzuhaltenden

Betten zu konzentrieren, sondern unter Berücksichtigung der absehbaren

Veränderungen im Finanzierungssystem auch den ambulanten und

teilstationären Bereich sowie Fragen des vorzuhaltenden medizinischen

Leistungsspektrums abdecken......“

Es ist noch nachvollziehbar, daß, da für den ambulanten und teilstationären

Bereich, eine mit dem stationären Bereich vergleichbare, verbindliche

Diagnosen- und Leistungsdokumentation fehlt, dieser Bereich im ÖKAP/GGP

99 nicht dargestellt werden konnte.

Allerdings ist es vollkommen unverständlich, daß es trotz Vorliegen detaillierter

Diagnose - und Leistungsdaten aus der LKF - Statistik im ÖKAP/GGP 99

wiederum zu keiner Beschreibung - zumindest eines ausgewählten -

medizinischen Leistungsspektrums für die einzelnen Akutkrankenanstalten

kam, obwohl dies im Sinne eines bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und

wirtschaftlich arbeitenden Krankenanstaltenwesens unbedingt notwendig ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,

folgende Änderungen im ÖKAP/GGP vorzunehmen:

 

 

1.    In die nächste Revision des ÖKAP/GGP wird das vorzuhaltende, medizinische

       Leistungsspektrum jeder einzelnen Akutkrankenanstalt konkret aufgenommen.

 

2.    Da der im ÖKAP erstmals dargestellte Leistungsangebotsplan noch nicht

       umfassend sein kann, sind, in einem ersten Schritt, bestimmte medizinische

       Leistungen auzuwählen. Die Auswahl der medizinischen Leistungen hat auf

       Basis einer genauen Analyse der LKF - Daten nach Bedarfs - , Qualitäts - und

       Wirtschaftlichkeitsfaktoren zu erfolgen.

 

3.    Diese Leistungsangebotsplanung wird in den folgenden ÖKAPs/GGPs ständig

       weiterentwickelt und erforderlichenfalls revidiert.

 

4.    Der ÖKAP/GGP wird um den Bereich der ambulanten und teilstationären

       detaillierten Leistungsangebotsplanung (auf Grundlage von Bedarfs - ,

       Qualitäts - imd Wirtschaftlichkeitsfaktoren) erweitert werden.

    

 

  In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

  vorgeschlagen.