94/AE XXI.GP

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten

 

 

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in der Affäre um das

Krankenhaus Freistadt stellen den politisch verantwortlichen Personen kein

gutes Zeugnis aus. Von einer effizienten Wahrnehmung der Kontroll- und

Aufsichtspflichten kann bei der fehlenden Bündelung der politischen

Verantwortung nicht die Rede sein. Weiters kam die Untersuchungs-

kommission zu dem Schluß, daß die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sich

als „legistisches Feigenblatt“ erwiesen.

Der Bundes - und die Landesgesetzgeber haben die Träger von

Krankenanstalten verpflichtet, Qualitätssicherungskommissionen in den

einzelnen Krankenhäusern einzurichten. Da bei diesem Gesetz nicht auf die

Anforderung der Praxis Bedacht genommen wurde, ergeben sich meist

folgende Realitäten: Krankenhauspersonal wird zur berufsfremden Tätigkeit

der Qualitätssicherung ohne ausreichende Ausbildung "verpflichtet". Dies

geschieht vielfach auf Überstundenbasis außerhalb der Regeldienstzeit, ohne

eigenes Budget und ohne Durchgriffsrechte. So werden die betreffenden

Personen mit ihren Aufgaben isoliert und alleine gelassen.

Der Landesgesetzgeber, der häufig auch Träger der Krankenanstalten - bzw.

ein vom Land gegründeter Fonds - ist, hat sich (mit der Ausnahme von

Salzburg) nicht dazu durchgerungen, die Kontrolle der Qualitätssicherung

gesetzlich vorzuschreiben. Dies führt dazu, daß die Qualitätssicherung in

einem kontroll - und sanktionslosen Zustand zum legistischen Feigenblatt

verkommt.

Es steht außer Frage, daß für eine sinnvolle und effiziente Qualitätssicherung

(neben vieler unterstützender Maßnahmen für das Personal vor Ort) eine

zentrale Kontrolle und Sicherung auf Bundes - und Länderebene notwendig ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert:

 

1.   einen Entwurf zum Krankenanstaltengesetz, welcher eine wirksame

      Qualitätskontrolle in den Universitätskliniken und in Krankenanstalten des

      eigenen Wirkungsbereiches gewährleistet, vorzulegen. In diesem Entwurf ist

      weiters festzulegen, daß daß die Bundesländer entsprechende gesetzliche

      Regelungen zu Qualitätskontrolle in ihre jeweiligen Länder - KAGs aufzunehmen

      haben.

      Darüberhinaus haben die Länder Sorge zu tragen, daß durch geeignete

      Maßnahmen der Datenerhebung überregionale und bundeseinheitliche

      Vergleiche zwischen einzelnen Krankenanstalten möglich sind,

 

2.   auf Bundesebene eine zentrale Stelle zur Qualitätskontrolle einzurichten,

 

3.   eine unabhängige, österreichweit tätige Expertinnengruppe zu bilden, deren

      Aufgabe es ist, an den Krankenanstalten die qualitätssichernden Maßnahmen

      auf ihre Effizienz hin zu prüfen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.