95/AE XXI.GP

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sterilisation

minderjähriger, geistig behinderter oder psychisch kranker Frauen

 

 

Nach Berichten über Zwangssterilisationen von behinderten Frauen in Schweden

wurde bekannt, daß auch in Österreich lt. Experten immer noch ca. 50 % der geistig

behinderten Frauen sterilisiert werden. Meist ohne deren Einverständnis und in einer

gesetzlichen Grauzone.

Viele behinderte Mädchen werden bereits als Minderjährige sterilisiert. Damit erspart

man sich die Auseinandersetzung mit ihrer Sexualität, ein grausamer Nebeneffekt ist

jener, daß sie damit in hohem Maße sexuellem Mißbrauch ausgesetzt sind. Laut

einer Studie des Frauenministeriums werden zwei Drittel aller geistig behinderten

Frauen sexuell mißbraucht - meist von Personen in ihrem Umfeld. Anstatt die Opfer

zu schützen, ist die derzeitige Praxis ein optimaler Schutz für die Täter.

Die österreichischen Gesetze enthalten derzeit keine ausreichenden, klaren Regeln

für die Zulässigkeit von Sterilisationen. Es fehlt an Verfahrensvorschriften, die eine

sorgfältige Prüfung der Zulässigkeit einer Sterilisation gesetzlich sicherstellen, wie

etwa die Pflicht zur Einholung eines Gutachters oder die Anhörung der betroffenen

Person.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2000

einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Sterilisation von minderjährigen, geistig

behinderten sowie psychisch kranken Frauen vorzulegen, sowie dazu eine

Arbeitsgruppe im Justizministerium einzurichten, zu der auch VertreterInnen der

„Selbstbestimmt - Leben - Bewegung“ eingeladen werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.