95/AE XXI.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sterilisation
minderjähriger, geistig behinderter oder psychisch kranker Frauen
Nach Berichten über Zwangssterilisationen von behinderten Frauen in Schweden
wurde bekannt, daß auch in Österreich lt. Experten immer noch ca. 50 % der geistig
behinderten Frauen sterilisiert werden. Meist ohne deren Einverständnis und in einer
gesetzlichen Grauzone.
Viele behinderte Mädchen werden bereits als Minderjährige sterilisiert. Damit erspart
man sich die Auseinandersetzung mit ihrer Sexualität, ein grausamer Nebeneffekt ist
jener, daß sie damit in hohem Maße sexuellem Mißbrauch ausgesetzt sind. Laut
einer Studie des Frauenministeriums werden zwei Drittel aller geistig behinderten
Frauen sexuell mißbraucht - meist von Personen in ihrem Umfeld. Anstatt die Opfer
zu schützen, ist die derzeitige Praxis ein optimaler Schutz für die Täter.
Die österreichischen Gesetze enthalten derzeit keine ausreichenden, klaren Regeln
für die Zulässigkeit von Sterilisationen. Es fehlt an Verfahrensvorschriften, die eine
sorgfältige Prüfung der Zulässigkeit einer Sterilisation gesetzlich sicherstellen, wie
etwa die Pflicht zur Einholung eines Gutachters oder die Anhörung der betroffenen
Person.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2000
einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Sterilisation von minderjährigen, geistig
behinderten sowie psychisch kranken Frauen vorzulegen, sowie dazu eine
Arbeitsgruppe im Justizministerium einzurichten, zu der auch VertreterInnen der
„Selbstbestimmt - Leben - Bewegung“ eingeladen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.