10/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé,
Dolinschek und Kollegen betreffend bauliche Maßnahmen zur
behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen,
(Nr. 21/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Am 1. Jänner 1999 waren 493 behinderte Menschen (begünstigte Behinderte) im
Bereich des Ressorts beschäftigt; zum Stichtag 1. November 1999 ist dieser Wert
auf 501 Personen angestiegen.
Zu den Frage 2 bis 5:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass es nicht möglich ist, jetzt noch Bauvorhaben
für die Wintermonate in die Wege zu leiten. Bauvorhaben erfordern - insbesondere
in Hinblick auf die notwendige Planung und vergaberechtliche Vorschriften jeden -
falls längere Vorlaufszeiten. Bauvorhaben können weiters nur nach Maßgabe der
vorhandenen budgetären Mittel in Angriff genommen werden.
Von nachstehenden Ausnahmen abgesehen sind alle Dienststellen im Ressortbe -
reich behindertengerecht ausgestattet:
Die Zentralstelle ist bis auf einen Bereich im Stubenring 1 - es handelt sich um 10
Zimmer im 6. Stock - behindertengerecht ausgestattet. Für diesen Gebäudeteil ist
kein Aufzugsschacht vorhanden. Die Kosten für einen dafür notwendigen 40 m
Schacht einschließlich Maschinenhaus und Aufzugseinrichtung würden mindestens
5 Mio. S betragen. Da in diesen Räumlichkeiten eine Abteilung ohne Parteienverkehr
und ohne gehbehinderte Bedienstete untergebracht ist, ist diese bauliche Adaptie -
rungsmaßnahme derzeit nicht in Planung.
Beim Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland, das in einem Bundesge -
bäude mit zwei unterschiedlichen
Geschoßebenen untergebracht ist, ist zur Über -
windung der Niveauunterschiede in drei Stockwerken der Einbau von Rampen erfor -
derlich. Diese Maßnahme ist von der Bundesgebäudeverwaltung bereits vorgesehen
und wird nach Maßgabe der budgetären Mittel in Angriff genommen werden. Bei den
Bundessozialämtern Oberösterreich und Steiermark sind von der Bundesgebäude -
verwaltung die Erneuerung der Aufzüge für das Jahr 2000 vorgesehen. Dadurch wird
deren Behindertengerechtigkeit den einschlägigen Normen angepasst. Die zu erwar -
tenden Gesamtkosten werden rund 10 Mio. S betragen.
Bei sieben der zwanzig Arbeitsinspektorate ist derzeit ein behindertengerechter
Zugang bzw. eine Gegensprechanlage, mit deren Hilfe sich gehbehinderte Personen
bemerkbar machen können, nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die Aufgaben der Arbeitsinspektion (Inspektionen, Erhebungen,
Teilnahme an Verhandlungen, Messungen, Probenahmen, etc.) fast ausschließlich
im Außendienst durchgeführt werden. Nur zu einem geringen Anteil erfolgen Bera -
tungen in den Dienststellen. Im Jahr 2001 soll das Arbeitsinspektorat für den 4. Auf -
sichtsbezirk von 1020 Wien, Leopoldsgasse 4, nach 1020 Wien, Alliiertenstraße 1,
übersiedeln. Bei der Adaptierung des Gebäudes wird auf die behindertengerechte
Ausstattung (Zugang, Aufzug, Behinderten - WO) gemäß den einschlägigen ÖNOR -
MEN bzw. der Bauordnung geachtet. Für diese Maßnahmen liegen noch keine
Kostenschätzungen seitens der Architekten vor. Derzeit ist ein behindertengerechter
Zugang zum Arbeitsinspektorat für den 4. Aufsichtsbezirk nicht vorhanden.
Die Bundesstaatlichen bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalten Salz -
burg, Linz und Wien sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel sind derzeit noch nicht
behindertengerecht ausgestattet. An den Bundesstaatlichen bakteriologisch -
serologische Untersuchungsanstalten Graz und Klagenfurt bestehen behindertenge -
rechte Zufahrtsrampen und Aufzüge, jedoch keine behindertengerechte Sanitäranla -
gen. Konkrete Planungen für behindertengerechte Umbauten gibt es derzeit nicht.
Die Dienststellen befinden sich fast ausschließlich in sehr alten Gebäuden, in denen
eine behindertengerechte Ausstattung nur sehr schwer herstellbar ist, da bei der sei-
nerzeitigen Planung der diesbezüglich erforderliche Platzbedarf nicht berücksichtigt
wurde.