10/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé,

Dolinschek und Kollegen betreffend bauliche Maßnahmen zur

behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen,

(Nr. 21/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

Am 1. Jänner 1999 waren 493 behinderte Menschen (begünstigte Behinderte) im

Bereich des Ressorts beschäftigt; zum Stichtag 1. November 1999 ist dieser Wert

auf 501 Personen angestiegen.

 

Zu den Frage 2 bis 5:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass es nicht möglich ist, jetzt noch Bauvorhaben

für die Wintermonate in die Wege zu leiten. Bauvorhaben erfordern - insbesondere

in Hinblick auf die notwendige Planung und vergaberechtliche Vorschriften jeden -

falls längere Vorlaufszeiten. Bauvorhaben können weiters nur nach Maßgabe der

vorhandenen budgetären Mittel in Angriff genommen werden.

 

Von nachstehenden Ausnahmen abgesehen sind alle Dienststellen im Ressortbe -

reich behindertengerecht ausgestattet:

 

Die Zentralstelle ist bis auf einen Bereich im Stubenring 1 - es handelt sich um 10

Zimmer im 6. Stock - behindertengerecht ausgestattet. Für diesen Gebäudeteil ist

kein Aufzugsschacht vorhanden. Die Kosten für einen dafür notwendigen 40 m

Schacht einschließlich Maschinenhaus und Aufzugseinrichtung würden mindestens

5 Mio. S betragen. Da in diesen Räumlichkeiten eine Abteilung ohne Parteienverkehr

und ohne gehbehinderte Bedienstete untergebracht ist, ist diese bauliche Adaptie -

rungsmaßnahme derzeit nicht in Planung.

 

Beim Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland, das in einem Bundesge -

bäude mit zwei unterschiedlichen Geschoßebenen untergebracht ist, ist zur Über -

windung der Niveauunterschiede in drei Stockwerken der Einbau von Rampen erfor -

derlich. Diese Maßnahme ist von der Bundesgebäudeverwaltung bereits vorgesehen

und wird nach Maßgabe der budgetären Mittel in Angriff genommen werden. Bei den

Bundessozialämtern Oberösterreich und Steiermark sind von der Bundesgebäude -

verwaltung die Erneuerung der Aufzüge für das Jahr 2000 vorgesehen. Dadurch wird

deren Behindertengerechtigkeit den einschlägigen Normen angepasst. Die zu erwar -

tenden Gesamtkosten werden rund 10 Mio. S betragen.

 

Bei sieben der zwanzig Arbeitsinspektorate ist derzeit ein behindertengerechter

Zugang bzw. eine Gegensprechanlage, mit deren Hilfe sich gehbehinderte Personen

bemerkbar machen können, nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang ist darauf

hinzuweisen, dass die Aufgaben der Arbeitsinspektion (Inspektionen, Erhebungen,

Teilnahme an Verhandlungen, Messungen, Probenahmen, etc.) fast ausschließlich

im Außendienst durchgeführt werden. Nur zu einem geringen Anteil erfolgen Bera -

tungen in den Dienststellen. Im Jahr 2001 soll das Arbeitsinspektorat für den 4. Auf -

sichtsbezirk von 1020 Wien, Leopoldsgasse 4, nach 1020 Wien, Alliiertenstraße 1,

übersiedeln. Bei der Adaptierung des Gebäudes wird auf die behindertengerechte

Ausstattung (Zugang, Aufzug, Behinderten - WO) gemäß den einschlägigen ÖNOR -

MEN bzw. der Bauordnung geachtet. Für diese Maßnahmen liegen noch keine

Kostenschätzungen seitens der Architekten vor. Derzeit ist ein behindertengerechter

Zugang zum Arbeitsinspektorat für den 4. Aufsichtsbezirk nicht vorhanden.

 

Die Bundesstaatlichen bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalten Salz -

burg, Linz und Wien sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel sind derzeit noch nicht

behindertengerecht ausgestattet. An den Bundesstaatlichen bakteriologisch -

serologische Untersuchungsanstalten Graz und Klagenfurt bestehen behindertenge -

rechte Zufahrtsrampen und Aufzüge, jedoch keine behindertengerechte Sanitäranla -

gen. Konkrete Planungen für behindertengerechte Umbauten gibt es derzeit nicht.

Die Dienststellen befinden sich fast ausschließlich in sehr alten Gebäuden, in denen

eine behindertengerechte Ausstattung nur sehr schwer herstellbar ist, da bei der sei-

nerzeitigen Planung der diesbezüglich erforderliche Platzbedarf nicht berücksichtigt

wurde.