100/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
25.11.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 83/J betreffend „Abwärme -
koppelung RAG + Fernwärme Timelkam" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt
zu beantworten:
ad 1 und 2
In den Umweltförderprogrammen meines Hauses ist Klimaschutz als vorrangiges
Ziel definiert. In den vergangenen Jahren wurde dementsprechend der Anteil der
Klimaschutzprojekte an den gesamten geförderten Luftreinhalte - und Abfallwirt -
schaftsprojekten auf mittlerweile 65 % erhöht.
Mit den Förderungsrichtlinien 1997 ist erstmals auch eine Förderung von Energie -
versorgungsunternehmen möglich, allerdings nur betreffend Maßnahmen zum Ein -
satz erneuerbarer Energie. Diese Förderungsmöglichkeit wird von Energieversor -
gungsunternehmen, zum Beispiel zur Unterstützung von Kleinwasserkraftwerken
oder Windkraftprojekten, gut genutzt.
Eine Förderungsmöglichkeit der RAG bestünde demnach nur für Maßnahmen be -
treffend den Einsatz erneuerbarer Energie; Abwärme aus Verbrennungsprozessen
von Erdgas ist darunter nicht subsummierbar und nach den geltenden Förderungs -
richtlinien nicht förderbar. Im Zuge der Umsetzung eines ,,Klimaschutzpaketes" und
einer entsprechenden Erhöhung der Mittel für die Umweltförderung im Inland könnte
eine derartige Förderung der effizienteren Nutzung von fossilen Brennstoffen in Be -
tracht gezogen werden.
Üblicherweise wurden in der Umweltförderung im In - und Ausland Förderungen in
Form eines nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschusses im Ausmaß von bis zu
30 %, vorbehaltlich der verfügbaren budgetären Mittel gewährt.
ad 3
Es werden pro Jahr insgesamt etwa 1.000 Projekte gefördert, davon etwa 650 klima -
relevante Investitionen.
Praktisch alle Förderprogramme umfassen auch Förderungen für Investitionen in
Oberösterreich.
Das Verhältnis der aufgewandten (Förderungs -) Kapitalien zu eingesparter CO² -
Emissionen in Tonnen stellt sich gemäß einer Auswertung der Kommunalkredit Aus -
tria AG für die verschiedenen Förderungsprogramme wie folgt dar (ausgedrückt in
Minderungskosten pro Tonne jährlicher CO2 - Minderungen).
Übersicht über spezifische CO2
- Minderungskosten:
|
Förderschwerpunkt |
Förderung in ATS pro tCO2 - Minderung p.a. |
Investitionskosten - ATS pro t CO2 - Min - derung (Vergleichswerte auch aus anderen Quellen |
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1. Blockheizkraftwerke, Gasturbinen |
unter 1.000 |
1.000 - 4.500 |
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2. Kleinwasserkraft |
2.000 - 5.000 |
5.000 - 20.000 |
|
3. Energiesparmaßnahmen |
3.000 (bei Großprojekten auch deutlich nied- riger) |
10.000 (bei Großprojekten auch deutlich niedri - ger) |
|
4. Umstellung auf Biomasse, Einzelfeuerungen |
2.000 - 5.000 |
2.500 - 15.000 |
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5. Biomasse -Nahwärme |
2.000 - 3.000 (plus BMLF u. Lan - desförderungen / Ökoenergiefonds) |
15.000 - 20.000 |
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6. Fernwärme (Betriebe) |
1.000 - 4.000 |
7.000 - 20.000 |
|
7. Windkraft |
2000 - 3000 (plus Einspeise - regelungen) |
10.000 - 12.000 |
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8. Geothermie |
2.000 - 3.000 |
5.000 - 10.000 |
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9. Solaranlagen (Heizung, WW) |
3.000 - 6.000 |
12.000 - 40.000 |
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10. Thermische Gebäude - sanierungen (Anmerkung: längere Lebensdauer) |
4.600 - 9.100 |
10.000 - 60.000 |
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11. Fotovoltaik |
50.000 - 70.000 |
200.000 - 300.000 |
Die Bandbreite dieser Bezugszahlen ist von den Einzeprojekten abhängig, die auf
Grund der spezifischen Projektsituation relativ große Schwankungen aufweisen kön -
nen.
Auf Grund laufender Auswertungen und Anpassungen der Förderschwerpunkte wird
sichergestellt, dass auch die Kosteneffizienz der eingesetzten Fördermittel bezogen
auf den Umwelteffekt optimiert wird.