100/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

25.11.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 83/J betreffend „Abwärme -

koppelung RAG + Fernwärme Timelkam" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt

zu beantworten:

 

ad 1 und 2

 

In den Umweltförderprogrammen meines Hauses ist Klimaschutz als vorrangiges

Ziel definiert. In den vergangenen Jahren wurde dementsprechend der Anteil der

Klimaschutzprojekte an den gesamten geförderten Luftreinhalte - und Abfallwirt -

schaftsprojekten auf mittlerweile 65 % erhöht.

 

Mit den Förderungsrichtlinien 1997 ist erstmals auch eine Förderung von Energie -

versorgungsunternehmen möglich, allerdings nur betreffend Maßnahmen zum Ein -

satz erneuerbarer Energie. Diese Förderungsmöglichkeit wird von Energieversor -

gungsunternehmen, zum Beispiel zur Unterstützung von Kleinwasserkraftwerken

oder Windkraftprojekten, gut genutzt.

Eine Förderungsmöglichkeit der RAG bestünde demnach nur für Maßnahmen be -

treffend den Einsatz erneuerbarer Energie; Abwärme aus Verbrennungsprozessen

von Erdgas ist darunter nicht subsummierbar und nach den geltenden Förderungs -

richtlinien nicht förderbar. Im Zuge der Umsetzung eines ,,Klimaschutzpaketes" und

einer entsprechenden Erhöhung der Mittel für die Umweltförderung im Inland könnte

eine derartige Förderung der effizienteren Nutzung von fossilen Brennstoffen in Be -

tracht gezogen werden.

 

Üblicherweise wurden in der Umweltförderung im In - und Ausland Förderungen in

Form eines nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschusses im Ausmaß von bis zu

30 %, vorbehaltlich der verfügbaren budgetären Mittel gewährt.

 

ad 3

 

Es werden pro Jahr insgesamt etwa 1.000 Projekte gefördert, davon etwa 650 klima -

relevante Investitionen.

 

Praktisch alle Förderprogramme umfassen auch Förderungen für Investitionen in

Oberösterreich.

 

Das Verhältnis der aufgewandten (Förderungs -) Kapitalien zu eingesparter CO² -

Emissionen in Tonnen stellt sich gemäß einer Auswertung der Kommunalkredit Aus -

tria AG für die verschiedenen Förderungsprogramme wie folgt dar (ausgedrückt in

Minderungskosten pro Tonne jährlicher CO2 - Minderungen).

 

Übersicht über spezifische CO2 - Minderungskosten:

 

Förderschwerpunkt

 

Förderung in ATS pro

tCO2 - Minderung p.a.

Investitionskosten -

 ATS pro t CO2 - Min -

 derung

(Vergleichswerte auch

 aus anderen Quellen

1. Blockheizkraftwerke,

Gasturbinen

 

 unter 1.000

 

 1.000 - 4.500

2. Kleinwasserkraft

 2.000 - 5.000

  5.000 - 20.000

 

3. Energiesparmaßnahmen

 3.000

 (bei Großprojekten

auch deutlich nied-

riger)

 10.000

(bei Großprojekten

 auch deutlich niedri -

 ger)

4. Umstellung auf Biomasse,

Einzelfeuerungen

 2.000 - 5.000

  2.500 - 15.000

5. Biomasse -Nahwärme

 2.000 - 3.000

(plus BMLF u. Lan -

desförderungen /

Ökoenergiefonds)

 15.000 - 20.000

6. Fernwärme (Betriebe)

 1.000 - 4.000

 7.000 - 20.000

7. Windkraft

 2000 - 3000

(plus Einspeise -

regelungen)

 10.000 - 12.000

8. Geothermie

 2.000 - 3.000

 5.000 - 10.000

9. Solaranlagen (Heizung,

WW)

 3.000 - 6.000

 12.000 - 40.000

10. Thermische Gebäude -

      sanierungen

      (Anmerkung: längere

      Lebensdauer)

 4.600 - 9.100

 10.000 - 60.000

11. Fotovoltaik

 50.000 - 70.000

 200.000 - 300.000

 

 

Die Bandbreite dieser Bezugszahlen ist von den Einzeprojekten abhängig, die auf

Grund der spezifischen Projektsituation relativ große Schwankungen aufweisen kön -

nen.

 

Auf Grund laufender Auswertungen und Anpassungen der Förderschwerpunkte wird

sichergestellt, dass auch die Kosteneffizienz der eingesetzten Fördermittel bezogen

auf den Umwelteffekt optimiert wird.