1004/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1045/J - NR/2000 betreffend Forschungsprojekt
der Universität für Bodenkultur mit gentechnisch veränderten Marillen, die die Abgeordneten
Mag. Ulrike Sima und Genossinnen und Genossen am 6. Juli 2000 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1. bis 4.:
An Institute der Universität für Bodenkultur wurden insgesamt vier Forschungsaufträge zur Si -
cherheits - und Risikoforschung mit transgenen Obstbäumen erteilt. Eine Veröffentlichung der
Projektofferte ist bei Forschungsaufträgen gemäß Forschungsorganisationsgesetz nicht vorgese -
hen. Die Öffentlichkeit wurde von mir bereits vor der Vergabe der Aufträge über die For -
schungsprojekte informiert. Gerade die Information der Öffentlichkeit war eine Voraussetzung
für die Vergabe dieser Forschungsaufträge. Weitere Informationen der Öffentlichkeit sollen
durch die Universität für Bodenkultur in einer auch dem nicht fachkundigen Laien verständli -
chen Form erfolgen. Diese Informationen werden auch im Internet zur Verfügung gestellt wer -
den.
Ad 5.:
Drei der vier Forschungsaufträge wurden am 26. Juli 2000 durch die jeweiligen Auftragnehmer
unterzeichnet, der Projektbeginn ist nach der Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Die Vertrags -
errichtung für den vierten Forschungsauftrag erfolgt in Kürze. Die Projektdauer beträgt bei allen
vier nun beauftragten Forschungsprojekten zwei Jahre.
Ad 6., 9. und 11. bis 14.:
Zu diesen Fragen ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei dem Saranhaus nicht
um ein Zelt, sondern um ein Gewächshaus handelt. Das Saranhaus ist auf Betonfundamenten
ortsfest errichtet, besitzt ein Glasdach und Wände aus Saran - Spezialgewebe und kann aus -
schließlich durch eine Zugangsschleuse betreten werden. Die Durchführung erstmaliger Arbeiten
mit transgenen Pflanzen in einer gentechnischen Anlage (Saranhaus) wurde gemäß § 19 Z 2
GTG bei meinem Ressort als zuständiger Behörde angemeldet. In dieser Anmeldung wurde auch
der genaue Standort des Saranhauses bekannt gegeben, es befindet sich auf dem Gelände der
Universität für Bodenkultur in 1221 Wien, Gerasdorfer Straße 103. Das Saranhaus hat eine Nutz -
fläche von rund 500 m2 und bietet Platz für ca. 200 Pflanzentöpfe. Die Zahl der tatsächlich darin
befindlichen transgenen Baume wird vom Verlauf der Arbeiten abhängen.
Ad 7., 8. und 10.:
Die Institute der Universität für Bodenkultur haben bei der Durchführung der Forschungsaufträ -
ge alle Bestimmungen des Gentechnikgesetzes einzuhalten. Eine Verpflichtung die Anrainer zu
informieren, ist bei den vorgesehenen Arbeiten mit transgenen Pflanzen im geschlossenen Sys -
tem aufgrund des GTG nicht gegeben. Weil aber Transparenz gerade bei Projekten zur Sicher -
heitsforschung besonders wichtig ist, soll die breitere Öffentlichkeit durch die Universität für
Bodenkultur über diese Forschungsprojekte in einer auch für den nicht fachkundigen Laien ver -
ständlichen Form informiert werden.
Ad 15. und 16.:
Bisher wurde kein Freisetzungsantrag für gentechnisch veränderte Marillen eingebracht. Ob ein
Freisetzungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich gestellt werden wird, wird aber nicht
zuletzt von den Ergebnissen der Untersuchungen im geschlossenen System abhängen, in denen
die zu klärenden Sicherheits - und Risikoaspekte erforscht werden sollen. Diese Ergebnisse kön -
nen aber vor der Aufnahme der Forschungsarbeiten naturgemäß noch nicht bekannt sein, so dass
auch die Frage einer Freisetzung weiterhin offen bleibt.