1006/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1065/J - NR/2000 betreffend einen Zeitzeugen der
„Initiative Wehrbereitschaft“ an einer Schule in Baden, die die Abgeordneten Dieter Brosz,
Freundinnen und Freunde am 7. Juli 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der Erlass mit der Zahl 36.200/31 - SL V/2000 wurde am 9. März 2000 an die Landesschulbehörden
ausgefertigt
Ad 2. - 4.:
Die Schulen laden Referenten im Rahmen der Methodenfreiheit des Lehrers und in eigener
Verantwortung zu Vorträgen und sonstigen Aktionen der Politischen Bildung ein, ohne den
Landesschulbehörden oder dem Bildungsministerium Bericht erstatten zu müssen. Die Richt - linien
des Grundsatzerlasses zur „Politischen Bildung in den Schulen“ sind dabei zu beachten. Seitens des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird es daher als nicht vertretbar
angesehen, über 6000 österreichische Schulen zu befragen, ob und zu welchen Themen einzelne
Personen als Referenten herangezogen wurden. Im Übrigen ist eine Abfrage in der Ferienzeit nicht
durchführbar.
Der Einsatz von Zeitzeugen im Rahmen der Politischen Bildung wurde bisher von den Schulen
gerne angenommen und soll auch - unter Beachtung der diesbezüglichen Richtlinien - weiter -
geführt werden.
Der Lehrplan befürwortet einen anschaulichen Unterricht.
Ad 5.:
Die Art der Weitergabe des diesbezüglichen Erlasses an die Schulen liegt bei den Landesschul -
behörden.
Ad 6.:
Da das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keinen „Vorfall“ im Sinne der
schulgesetzlichen Bestimmungen sieht, besteht kein Grund für allfällige weitere Veranlassungen.