1012/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfallhaftung des

Bundes für die Pensionsversicherungen, Nr. 1156/J, wie folgt;

 

Frage 1:

 

Die Entwicklung der Kreditzinsen kann der Beilage entnommen werden.

 

Frage 2:

 

Durch die Reduktion der Ausfallhaftung von 100,2 % auf 100,0 % ergaben sich für

den Bund Einsparungen in folgender Höhe:

 

                                               1994                       458 Mio.S

                                               1995                       483 Mio.S

                                               1996                       509 Mio.S

                                               1997                       522 Mio.S

                                               1998                       541 Mio.S

                                               1999                       566 Mio.S

Frage 3:

 

Gemäß § 31 Abs. 5 Z. 30 ASVG hat der Hauptverband Richtlinien für das Zusam -

menwirken auf dem Gebiet eines automationsunterstützten Cash Managements mit

dem Ziel der bestmöglichen Veranlagung der finanziellen Mittel und der größtmög -

lichen Verringerung der Geldverkehrskosten aufgestellt, die für alle Versicherungs -

träger (mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen und der Versicherungsanstalt des

österreichischen Notariates) gelten. Sie schreiben den Sozialversicherungsträgern

einheitliche, rollierende Finanzpläne für die nächstfolgenden zwölf Kalendermonate

vor und verpflichten sie zur Entwicklung von Liquiditätskennzahlen zum Zwecke der

Planung, Disposition und Kontrolle von Liquidität und der optimalen Handhabung

und Absicherung von Vermögensdispositionen und Schulden und damit auch zur

Optimierung von Kreditaufnahmeentscheidungen. Somit verfügen alle Pensionsver -

sicherungsträger über ein "treasury“.