1012/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Ausfallhaftung des
Bundes für die Pensionsversicherungen, Nr. 1156/J, wie folgt;
Frage 1:
Die Entwicklung der Kreditzinsen kann der Beilage entnommen werden.
Frage 2:
Durch die Reduktion der Ausfallhaftung von 100,2 % auf 100,0 % ergaben sich für
den Bund Einsparungen in folgender Höhe:
1994 458 Mio.S
1995 483 Mio.S
1996 509 Mio.S
1997 522 Mio.S
1998 541 Mio.S
1999
566
Mio.S
Frage 3:
Gemäß § 31 Abs. 5 Z. 30 ASVG hat der Hauptverband Richtlinien für das Zusam -
menwirken auf dem Gebiet eines automationsunterstützten Cash Managements mit
dem Ziel der bestmöglichen Veranlagung der finanziellen Mittel und der größtmög -
lichen Verringerung der Geldverkehrskosten aufgestellt, die für alle Versicherungs -
träger (mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen und der Versicherungsanstalt des
österreichischen Notariates) gelten. Sie schreiben den Sozialversicherungsträgern
einheitliche, rollierende Finanzpläne für die nächstfolgenden zwölf Kalendermonate
vor und verpflichten sie zur Entwicklung von Liquiditätskennzahlen zum Zwecke der
Planung, Disposition und Kontrolle von Liquidität und der optimalen Handhabung
und Absicherung von Vermögensdispositionen und Schulden und damit auch zur
Optimierung von Kreditaufnahmeentscheidungen. Somit verfügen alle Pensionsver -
sicherungsträger über ein
"treasury“.
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