1016/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an mich am 5. Juli 2000 unter
der Nr. 1002/J die schriftliche Anfrage betreffend “Chat am 26.6.00 im Standard” gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Fragen 1 ,9 und 10:
Wie Ihnen bekannt ist, dienen Internet - Chats dazu, mit möglichst vielen Teilnehmern chatten
zu können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Chat - Antworten möglichst kurz zu halten,
um das Informationsbedürfnis anderer Chat - Teilnehmer ebenfalls befriedigen zu können.
Soweit die im Chat gestellten Fragen die Allgemeinheit interessierende Probleme betreffen,
habe ich hiezu wiederholt öffentlich Stellung bezogen und auch betont, dass ich beabsichtige,
durch eine Straffung der Verwaltungsabläufe, weniger Bürokratie und mehr Effizienz in der
Abwicklung, eine bedarfsgerechte Planung und einen sinnvolleren Einsatz von
Zivildienstleistenden zu ermöglichen.
Zu Fragen 2, 6, 7, 8:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts arbeiten intensiv an einer für alle
Beteiligten zufriedenstellenden Neuordnung des Zivildienstes. Sie bemühen sich, auch in
Einzelfällen Probleme rasch und
unbürokratisch zu lösen. Eine Auskunft über die
Zuweisungen zum Oktober - Termin 2000 konnte zum Zeitpunkt des Chats nicht erteilt
werden, da die Zuweisungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt waren.
Der Genannte leistet seit Oktober 1999 seinen ordentlichen Zivildienst. Er ist Sprecher einer
Initiative. In dieser Eigenschaft hat der Genannte wiederholt das Ersuchen um Information an
das Bundesministerium für Inneres gerichtet. Dabei hat er ausdrücklich erklärt, diese
Information in seiner Funktion als Sprecher seiner Initiative zu benötigen.
Zu Frage 3:
Das von Ihnen angesprochene Wehrdienstgesetz ist der österreichischen Rechtsordnung
fremd.
Zu Frage 4:
Nein. Die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Unterkunft der
Wehrpflichtigen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Landesverteidigung.
Zu Frage 5:
Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 sind S 13,500.000,- ausgewiesen, während der
Bundesrechnungsabschluss 1999 einen Betrag von S 12,930.781‚90 enthält.
Zu Frage 11:
Ja. Der Abbau ist bereits im Gang.