1017/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und GenossInnen haben am 6. Juli

2000 unter der Nr. 1041/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend “Dotation der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie”

gerichtet.

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen wie

folgt:

 

 

Zur Frage 1:

 

Interventionsstelle

 beantragt für das Jahr 2000 (in Mio ATS)

 

 

Wien

 7,26

Linz

 3,8

Salzburg

 4,66

Graz

 3,65

Kärnten

 3,18

Vorarlberg

 2,32

 


 

Burgenland

 2,3

Tirol

 4,26

Niederösterreich

 6,3

 

 

 

Zur Frage 2:

 

Für das Jahr 2000 stehen dem Bundesministerium für Inneres für die Förderung der Inter -

ventionsstellen gegen Gewalt in der Familie 18,3 Mio ATS zur Verfügung, wovon 2,9 Mio

ATS in Form von Zusatzverträgen im Juli und August 2000 ausgeschüttet werden.

 

Die restlichen 15,45 Mio ATS sind durch vertragliche Vereinbarungen mit den Trägerverei -

nen der Interventionsstellen bereits im Jänner dieses Jahres seitens des Präventionsbeirates

gegen Gewalt im Bundesministerium für Inneres gebunden worden. Ein Betrag gleicher Höhe

steht im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zur Verfügung.

 

Insgesamt werden die Interventionsstellen im Jahr 2000 wie folgt gefördert:

 

Interventionsstelle

 vertraglich

 Zusatzförderung

 Gesamt

 

 zugesichert

 durch BMI

 BMsSG u. BMI

 

 BMsSG u. BMI

 (ATS)

 (in Mio ATS)

 

 (in Mio ATS)

 

 

 

 

 

 

Wien

5,4

 550.000

 5,95

Linz

2,7

 700.000

 3,4

Salzburg

3,03

 300.000

 3,33

Graz

3,339

 311.000

 3,65

Kärnten

2,8

 200.000

 3

Vorarlberg

2,2

 150.000

 2,35

Burgenland

2

 300.000

 2,3

Tirol

2,8

 

 2,8

Niederösterreich

4,2

 355.000

 4,55


 

Der Antrag der Interventionsstelle Niederösterreich in Höhe von 6,3 Mio ATS bezog sich auf

die Errichtung von insgesamt 4 Stellen. In Niederösterreich existieren bis dato 2 Stellen in St.

Pölten und Wiener Neustadt. Im Herbst 2000 wird eine weitere Außenstelle in Zwettl einge -

richtet.

 

 

Die Interventionsstellen werden zwar bis dato prinzipiell je zur Hälfte aus Mitteln des Bun -

desministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generati -

onen (vormals Bundesministerium für Frauenangelegenheiten) gefördert. Die im Juli 2000

ausnahmsweise nur aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres gewahrte Zusatzförde -

rung erfolgte mit Zustimmung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generatio -

nen, das mitteilte, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzliche Mittel nicht bereitstellen zu kön -

nen, jedoch - unbeschadet eines Festhaltens an der generellen Linie einer gemeinsamen Fi -

nanzierung zu je 50 % - keinen Einwand gegen eine einmalige Zusatzfinanzierung der Inter -

ventionsstellen aus dem Budget des Bundesministeriums für Inneres zu erheben.

 

 

 

Zur Frage 3:

 

Die bestehenden Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie sind zur Zeit ausreichend

dotiert. Bis auf eine Ausnahme (Wien) wurde die beantragte Fördersumme annähernd oder

zur Gänze gewährt.

 

Generell ist festzuhalten, dass der Ausbau der Interventionsstellen beträchtlich voranschreitet.

Seit Herbst 1999 verfügt jedes Bundesland über eine Interventionsstelle. Im Bundesland Nie -

derösterreich wird es bis Jahresende drei Standorte geben.

Zur Frage 4:

 

Für das Jahr 2000 konnten mit den Trägervereinen keine Mehrjahresverträge abgeschlossen

werden. Es wurde ein einjähriger Fördervertrag geschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorga -

ben (§ 25 Abs 3 SPG) sind mit den Trägern der Interventionsstellen ab kommenden Jahr Auf -

tragsverträge abzuschließen. Gegenwärtig werden mit Vertreterinnen der Interventionsstellen

und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen Verhandlungen mit dem

Ziel geführt, bis September einen Mustervertragstext fertigzustellen.