1019/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Beate Schasching, Brunhilde Plank und Genossinnen betreffend

unautorisierte Presseaussendungen der Sozialministerin, Nr. 1067/J, wie folgt:

 

Fragen 1, 5, 6 und 8:

 

Das einmalig vorgekommene Versehen dieser von mir nicht autorisierten Presseaus -

sendung durch mein Pressebüro erlaubt keine Schlussfolgerung wie sie in den Un -

terstellungen der Frage 5 zum Ausdruck kommt. Die Übernahme der Verantwortung

für das Versehen durch meine Mitarbeiter war eine Selbstverständlichkeit und be -

durfte keiner weiteren Konsequenzen wie sie in den Fragen 6 und 8 angedeutet

werden.

 

Fragen 2 und 3:

 

Seit meinem Amtsantritt waren bis zum Einlangen dieser parlamentarischen Anfrage

drei Pressesprecher bzw. Pressesprecherinnen in meinem Büro beschäftigt. Diese

sind nach allgemein üblichen Qualifikationskriterien ausgewählt worden.

 

Frage 4:

 

Diese (Teil)Fragen können im Hinblick auf das berechtigte Datenschutzinteresse der

darin angesprochenen Person nicht beantwortet werden.

 

Frage 7:

 

Die vorliegende Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung, weshalb die Be -

antwortung unterbleibt.