1019/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Beate Schasching, Brunhilde Plank und Genossinnen betreffend
unautorisierte Presseaussendungen der Sozialministerin, Nr. 1067/J, wie folgt:
Fragen 1, 5, 6 und 8:
Das einmalig vorgekommene Versehen dieser von mir nicht autorisierten Presseaus -
sendung durch mein Pressebüro erlaubt keine Schlussfolgerung wie sie in den Un -
terstellungen der Frage 5 zum Ausdruck kommt. Die Übernahme der Verantwortung
für das Versehen durch meine Mitarbeiter war eine Selbstverständlichkeit und be -
durfte keiner weiteren Konsequenzen wie sie in den Fragen 6 und 8 angedeutet
werden.
Fragen 2 und 3:
Seit meinem Amtsantritt waren bis zum Einlangen dieser parlamentarischen Anfrage
drei Pressesprecher bzw. Pressesprecherinnen in meinem Büro beschäftigt. Diese
sind nach allgemein üblichen Qualifikationskriterien ausgewählt worden.
Frage 4:
Diese (Teil)Fragen können im Hinblick auf das berechtigte Datenschutzinteresse der
darin angesprochenen Person nicht beantwortet werden.
Frage 7:
Die vorliegende Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung, weshalb die Be -
antwortung unterbleibt.