1020/AB XXI.GP
Sehr geehrter Herr Präsident!
In Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend Resolution
des Oberösterreichischen Landtages zum Bereich Lohndumping im Beschaf -
fungswesen, Nr. 1082/J, teile ich Folgendes mit:
Angelegenheiten des Vergaberechtes, des Arbeitsrechtes, des ArbeitnehmerInnen -
schutzes, der Lehrlingsbeschäftigung sowie des Kartellrechtes fallen nicht in meine
Zuständigkeit, sondern in die Verantwortungsbereiche des Bundeskanzlers, des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit beziehungsweise des Bundesministers für
Justiz. Soweit die Fragen in den Wirkungsbereich anderer Bundesminister fallen,
würde eine inhaltliche Beantwortung der gegenständlichen Anfrage einen Eingriff in
den verfassungs - und bundesgesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereich eines
anderen obersten Organes bedeuten, so dass daher insoweit die Beantwortung im
Sinn des § 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 aus rechtlichen Grün -
den nicht möglich ist.
Soweit sich die Frage 1 jedoch auf die Berücksichtigung der Einhaltung von sozial -
versicherungsrechtlichen Normen bei der Vergabe durch öffentliche Auftraggeber
bezieht, möchte ich auf nachstehende - diesem Anliegen bereits Rechnung tragen -
de - Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG) verweisen: Nach
§ 32 BVergG ist schon in der Ausschreibung die Verpflichtung des Bieters zur Ein -
haltung der in Österreich geltenden (arbeits - und) sozialrechtlichen Bestimmungen
ausdrücklich klar zu stellen. Nach § 58 Abs. 1 Z 5 BVergG sind Unternehmer von der
Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn sie ihre Verpflichtung zur
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder der Steuern und Abgaben) nicht
erfüllt haben.