1020/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

In Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend Resolution

des Oberösterreichischen Landtages zum Bereich Lohndumping im Beschaf -

fungswesen, Nr. 1082/J, teile ich Folgendes mit:

 

Angelegenheiten des Vergaberechtes, des Arbeitsrechtes, des ArbeitnehmerInnen -

schutzes, der Lehrlingsbeschäftigung sowie des Kartellrechtes fallen nicht in meine

Zuständigkeit, sondern in die Verantwortungsbereiche des Bundeskanzlers, des

Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit beziehungsweise des Bundesministers für

Justiz. Soweit die Fragen in den Wirkungsbereich anderer Bundesminister fallen,

würde eine inhaltliche Beantwortung der gegenständlichen Anfrage einen Eingriff in

den verfassungs -  und bundesgesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereich eines

anderen obersten Organes bedeuten, so dass daher insoweit die Beantwortung im

Sinn des § 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 aus rechtlichen Grün -

den nicht möglich ist.

 

Soweit sich die Frage 1 jedoch auf die Berücksichtigung der Einhaltung von sozial -

versicherungsrechtlichen Normen bei der Vergabe durch öffentliche Auftraggeber

bezieht, möchte ich auf nachstehende - diesem Anliegen bereits Rechnung tragen -

de - Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG) verweisen: Nach

§ 32 BVergG ist schon in der Ausschreibung die Verpflichtung des Bieters zur Ein -

haltung der in Österreich geltenden (arbeits -  und) sozialrechtlichen Bestimmungen

ausdrücklich klar zu stellen. Nach § 58 Abs. 1 Z 5 BVergG sind Unternehmer von der

Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn sie ihre Verpflichtung zur

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder der Steuern und Abgaben) nicht

erfüllt haben.