1023/AB XXI.GP

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer und GenossInnen

betreffend Ambulanzdokumentationssystem, Nr. 1094/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Das in den Jahren 1998 bis 2000 realisierte Projekt der Strukturkommission zur

“Erarbeitung eines Ambulanzdokumentationssystems” ist sowohl dem für den Ge -

sundheitsbereich zuständigen Staatssekretär Prof. Dr. WANECK als auch mir be -

kannt.

 

Frage 2:

 

Im Rahmen dieses Projektes wurde die Anwendung eines Kataloges ambulanter

Leistungen (KAL) inkl. eines Handbuches zur Diagnosen -  und Leistungsdokumen -

tation sowie eines ambulanten Basisdatensatzes (AMBDS) in nichtbettenführenden

Funktionseinrichtungen durch freiwillig teilnehmende Modellkrankenanstalten er -

probt. Die Erfahrungen aus diesem Projekt sind eine wesentliche Grundlage für die

weitere Entscheidung über ein Dokumentationssystem im ambulanten Bereich, wo -

bei neben der Aussagekraft des Informationssystems vor allem auch eine leichte

Administrierbarkeit sowie eine entsprechende Akzeptanz aller Beteiligten im Vor -

dergrund stehen. Zeitpunkt und Inhalt der allgemeinen Umsetzung eines Dokumen -

tationssystems im ambulanten Bereich wird nunmehr Gegenstand der laufenden

Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über eine neue Vereinbarung

gemäß Art. 15a B - VG sein.

 

Fragen 3 und 4:

 

In der Pilotstudie wurde die Akzeptanz der Leistungsdokumentation hinsichtlich der

Vollständigkeit, der Systematik sowie der Inhalte bzw. der Praktikabilität betreffend

die Administrierbarkeit und die EDV - Umsetzung überprüft.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass hinsichtlich Akzeptanz, Administrierbarkeit und

EDV - Umsetzung große Unterschiede bestehen

• je nach schon vorher bestehenden Dokumentationsgewohnheiten der einzelnen

   Ambulanzen und

• je nach dem, ob der für das einzelne Fach erforderliche Aufwand für eine Um -

   schlüsselung auf bestehende Kataloge groß war oder nicht, oder

• je nach vorhandener EDV - Ausstattung und Möglichkeiten EDV - mäßiger Flexibilität

   in den einzelnen Ambulanzen.

Die Vollständigkeit und Systematik betreffend bestehen zumindest in einigen Fach -

richtungen unterschiedliche Auffassungen je nach tatsächlicher oder beabsichtigter

Verwendung der Dokumentation: Überschneidungen zwischen Fachrichtungen und

die Problematik zwischen stationärer und ambulanter Leistungserbringung stehen

dabei im Vordergrund.

 

Eine systematische Auswertung einer im Rahmen des Projektes durchgeführten

standardisierten Erhebung brachte folgende Ergebnisse:

• Die erhobenen Daten wurden in hohem Ausmaß gleichzeitig auch für Verwal -

tungszwecke, für die patientenbezogene Dokumentation und für die Erstellung

von Arztbriefen, Befunden etc., in nur geringem Ausmaß dagegen für die haus -

interne medizinische Qualitätssicherung und für Auswertungen medizinischer

Studien eingesetzt.

• Allerdings wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Einsetzbarkeit der Dokumen -

   tation auch für die hausinterne medizinische Qualitätssicherung und für Auswer -

   tungen medizinischer Studien in überwiegendem Ausmaß bejaht.

• Hinsichtlich des Umfanges der Dokumentation waren die Meinungen geteilt: Le -

   diglich die patientenbezogenen Daten wurden als ausreichend erachtet; die Dia -

   gnosendokumentation (ICD - 9) als auch die Leistungsdokumentation (KAL mit

   rund 2500 Positionen!) wurde immerhin von mehr als einem Drittel als nicht aus -

   reichend erachtet.

• Die Daten wurden vorwiegend für den Datenaustausch mit der stationären Patien -

   tendokumentation, mit anderen medizinischen Funktionseinheiten (z.B. Labor,

   Radiologie) und mit der Verwaltung (z.B. für die Verrechnung) genutzt bzw. wurde

   eine Nutzungsmöglichkeit gesehen.

 

Frage 5:

 

Die Erfassung von Zeitaufwänden für die Erbringung von diagnostischen und thera -

peutischen Leistungen am Patienten war nicht Gegenstand des Modellprojekts. Es

liegen daher dazu keine Erfahrungen vor.

 

Fragen 6 und 7:

 

Die EDV - technische Ausstattung der Modellkrankenanstalten war grundsätzlich zu -

friedenstellend. So waren die teilnehmenden Ambulanzen der Modellkrankenan -

stalten mit PC's ausgestattet und miteinander vernetzt. Um eine Belastung des do -

kumentierenden Personals im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverar -

beitung weitgehend zu vermeiden, wurde im Rahmen des Modellprojekts auf die

Anwendung spezieller Software - Programme verzichtet. Im Bereich der verwendeten

Programme der einzelnen Modellkrankenhäuser, welche zumeist mit einer zentralen

Leistungserfassung (z.B. SAP, PATIDOC) bereits arbeiten, wurde der ambulante

Basisdatensatz und der Katalog ambulanter Leistungen integriert.

Frage 8:

 

Der Bericht zur “Erarbeitung eines Ambulanzdokumentationssystems” beinhaltet fol -

gende drei Schwerpunkte:

• Begleitung des Modellversuches zur Ambulanzdokumentation

• Überarbeitung des Kataloges ambulanter Leistungen (KAL 98) und des “Hand -

   buchs zur Diagnosen -  und Leistungsdokumentation in den nichtbettenführenden

   Funktionseinrichtungen”

• Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz einer Dokumentation im spitalsambu -

   lanten Sektor

 

Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sind in der Beantwortung der Fragen 3 und

4 zusammengefasst.

 

Frage 9:

 

Es gibt Planungs -  und Versorgungskonzepte auf der jeweils institutionell zuständigen

Ebene für verschiedene extramurale Versorgungsbereiche (z.B. niedergelassener

Bereich, Pflegebereich, Rehabilitationsbereich, Prävention), die aber auf Grund un -

terschiedlicher Ansätze und Zielsetzungen sowie unterschiedlicher Datengrundlagen

nicht integriert bzw. nicht in jeder Hinsicht abgestimmt sind.

 

Eine Abstimmung der extramuralen Versorgung bedarf einheitlicher Datengrund -

lagen im ambulanten Bereich. Auf Grund eingehender Diskussionen in dem von der

Strukturkommission eingesetzten Arbeitskreis “Gesundheitsplanung” über die Ein -

führung einer spitalsambulanten Dokumentation wird von Seiten des Arbeitskreises

einhellig die Meinung vertreten, dass diese nur unter Miteinbeziehung des nieder -

gelassenen Bereichs erfolgen könne. Es sollte eine Dokumentation - reduziert auf

das erforderliche Ausmaß - sein, die sowohl für den Ambulanzbereich der Kranken -

anstalten als auch für den niedergelassenen Bereich angewendet werden kann.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen eines Pilotprojektes in einer (oder mehreren) Modell -

region(en) eine einheitliche Dokumentation durchzuführen und die daraus gewon -

nenen Erkenntnisse als Basis für die Abstimmung des Leistungsgeschehens zwi -

schen dem spitalsambulanten und dem niedergelassenen Sektor heranzuziehen.

Dazu werden demnächst Gespräche zwischen den betroffenen institutionellen Ebe -

nen stattfinden.

 

Fragen 10 und 11:

 

Im Rahmen des Modellprojekts war es auf Grund des Pilotcharakters und der be -

fristeten Dauer des Projekts nicht zweckmäßig, bestehende EDV - Systeme zu re -

organisieren. Um allfällige Doppelerfassungen zu vermeiden und eine vielseitige

Verwendung des Dokumentationssystems sicherzustellen, soll bei Umsetzung einer

bundesweiten Dokumentation im ambulanten Bereich der Einsatz von EDV - Syste -

men, die eine umfassende Integration der wesentlichen Auswertungen und Berichts -

routinen umfassen, verstärkt forciert werden.

 

Ungeachtet dessen ist jedoch - wie dies für die LKF - Dokumentation im stationären

Bereich gilt - davon auszugehen, dass - auch bei einem allfälligen zukünftigen ver -

bindlichen flächendeckenden Einsatz - diese Dokumentation bestehende Melde -

pflichten aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen nicht ersetzen wird können. Im

Zusammenhang mit Meldepflichten nach seuchenrechtlichen Vorschriften ist dies

schon deshalb nicht möglich, da diese Meldungen innerhalb kürzester Zeit an die

zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen müssen, damit diese sanitätspoli -

zeiliche Nachforschungen durchführen und Maßnahmen ergreifen kann.