1025/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic betreffend

,,Softdrinks schwächen die Knochensubstanz” (Nr.1004/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6:

 

Phosphorsäure bzw. deren Salze, die Phosphate befinden sich als natürliche Bestandteile in ver -

schiedenen Lebensmitteln, z.B. Fleisch, Brot oder Käse.

Als Zusatzstoffe finden Phosphorsäure (E 338) und Phosphate (E 339 - E 341,

E 450 - E 452) in der Lebensmittelindustrie breite Anwendung, z.B.

• als Schmelzsalz

• als Backhilfsmittel

• als Kutterhilfsmittel bei der Wurstherstellung

• als Säuerungsmittel in Erfrischungsgetränken

 

Im Rahmen der Gesamtaufnahme mit der Nahrung stellen Zusatzstoffe allerdings nur eine kleine

Phosphatquelle dar.

 

Phosphorsäure und Phosphate wurden vor ihrer Zulassung strengen toxikologischen Prüfungen

unterzogen. Vom maßgeblichen internationalen Expertengremium, dem von der WHO und der

FAO gemeinsam eingesetzten “Joint Expert Committee on Food Additives” (JECFA), wurde ei -

ne maximal duldbare Aufnahmemenge (MTDI) von

70 mg/kg Körpergewicht (berechnet als Phosphor) ermittelt. Diese Menge wurde vom Wissen -

schaftlichen Lebensmittelausschuss der EG (SCF) bestätigt.

 

Auf Basis dieser Bewertungen sind Phosphate mit festgelegten Höchstmengen für bestimmte Le -

bensmitttel zugelassen. (EU Richtlinie über Zusatzstoffe bzw. Verordnung über andere Zusatz -

stoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel, BGBl. II Nr.132/2000). So ist z.B. Phosphorsäure in

nicht alkoholischen, aromatisierten Getränken (also auch Cola Limonaden) bis 700 mg/l zulässig;

für Schmelzkäse beträgt der zulässige Höchstwert 20 g/kg (jeweils berechnet als P205)

 

Die in der Anfrage zitierte Studie ist dem Ressort nicht bekannt.

Allerdings geht aus zahlreichen anderen Studien bereits hervor, dass eine übertriebene Phos -

phoraufnahme zur einer Erhöhung des Plasma - P und einer Senkung des Serum - Ca führt.

 

Diese Wechselwirkung Ca - P führt andererseits dazu, dass bei hoher Calciumaufnahme die ver -

tretbare Phosphataufnahme ebenfalls verhältnismäßig höher sein kann.

 

So wird bei Säuglingsanfangsnahrung bzw. Folgenahrung für Kinder bis zum Alter von 6 Mona -

ten 300 mg P/Tag und für das Alter von 6 - 12 Monaten 500 mg P/Tag (bei einem Ca: P Ver -

hältnis von mindestens 1‚2 :1) empfohlen (Recommended Dietary Allowance - RDA). Damit ist

die empfohlene Menge (RDA) für neugeborene Kinder etwa auf dem selben Niveau wie der

MTDI für Erwachsene. Der MTDI ist daher nach Ansicht des JECFA nicht als obere Grenze für

Kinder anzuwenden.

 

Eine vom Ressort in Auftrag gegebene Risikoabschätzung der Zusatzstoffbelastung in der öster -

reichischen Bevölkerung hat ergeben, dass in allen Altersgruppen die Phosphataufnahme auch für

sogenannte ,,high consumers” unter dem maximal tolerierbaren Wert liegt.

Zu Frage 5:

zu Punkt a:

Im Gegensatz zur eindeutig positiven Bewertung durch JECFA und SCF von Phosphorsäure und

Phosphaten werden pyrrolizidinalkaloidhaltige Produkte als kanzerogen eingestuft. Derartige Er -

zeugnisse stellen somit ein Risiko für den Konsumenten dar und sind daher zu verbieten.

 

 

zu Punkt b:

Gemäß der Verordnung (EG) Nr.258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

27. Jänner 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten ist Stevia rebau -

diana als Novel Food einzustufen. Ein Inverkehrbringen dieses Produktes in der Europäischen

Union als Lebensmittel bzw. als Lebensmittelzutat ist daher erst nach positiver Erledigung eines

entsprechenden Antrages auf Zulassung möglich.

 

Mit Entscheidung der Kommission vom 22.2.2000 (2000/196/EG) wurde die Zulassung von Stevia

rebaudiana Bertoni jedoch auf Grund unzureichender Unterlagen bis dato verweigert.