1028/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

5. Juli 2000 unter der Nr. 999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Volkszählung 2001 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Gemeinsam mit der jeweiligen Volkszählung wurde in der Vergangenheit die

Arbeitsstättenzählung und die Gebäude -  und Wohnungszählung durchgeführt. Aus

der Sicht des Bundes sollen diese Zählungen im Jahre 2001 jedoch im folgenden

reduzierten Umfang durchgeführt werden:

 

a. die Volkszählung

    Die Volkszählung umfasste 1991 77 Fragen. Im Jahre 2001 soll die

    Volkszählung nunmehr auf folgende 14 Erhebungsmerkmale reduziert

    werden:

 

                Geburtsdatum

                Geschlecht

                Familienstand

                Geburtsland

                Staatsbürgerschaft

                Umgangssprache

                Stellung im Haushalt

                Religionsbekenntnis

                Zahl der lebend geborenen Kinder

                Schulbesuch/Ausbildung (derzeitiger Schulbesuch, abgeschlossene

                Ausbildung)

                Strukturdaten, Berufstätigkeit etc.

                Berufliche Stellung

                Genaue Berufsbezeichnung (vorläufig nicht aufgearbeitet)

                Arbeitsstätte bzw. Dienststelle der Bürger

Aus der Sicht des Bundes ist die Erhebung der sogenannten Pendlerdaten

(Angaben des Weges zur Arbeitsstätte, Schule etc.) nicht erforderlich. Sollten

die Länder und Gemeinden einen Bedarf an diesen Daten haben und die

Kosten für diese Erhebung (rund 10 Mio. S) übernehmen, kann diese im

Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt werden.

 

Diesfalls erhöht sich die Anzahl der Erhebungsmerkmale auf 15.

 

b. die Gebäude - und Wohnungszählung: 

     Aus der Sicht des Bundes ist diese Erhebung nicht erforderlich. Seitens der

     Länder und Gemeinden wurde jedoch ein Interesse an dieser Erhebung

     bekundet. In den Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden wurde für

     den Fall der Durchführung dieser Zählung einvernehmlich der Fragenkatalog

     von ursprünglich 37 Fragen auf die folgende 10 Fragen reduziert:

 

                Eigentümer des Gebäudes

                Zahl der Wohnungen im Gebäude

                Überwiegende Nutzung des Gebäudes

                Gebäudezentralheizung

                Wurden in den letzten zehn Jahren bauliche Änderungen

                vorgenommen?

                Nutzfläche der Wohnung

                Lage und Ausstattung der Wohnung

                Überwiegende Art der Heizung

                Wird die Wohnung als Arbeitsstätte genutzt?

                Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung

 

Sollten die Länder und Gemeinden die Durchführung dieser Zählung

verlangen und die damit anfallenden Kosten (rund 41 Mio S) tragen, hat die

Bundesregierung in der Sitzung am 8. August 2000 beschlossen, daß diese

im Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt wird.

 

c. Arbeitsstättenzählung

 

Im Rahmen der Arbeitsstättenzählung sollen folgende Daten erhoben werden:

Name und Anschrift der Arbeitsstätte

Bezeichnung der Arbeitsstätte

Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsstätte

Beschäftigte in dieser Arbeitsstätte

Unternehmensstruktur

 

Die im Arbeitsstättengesetz vorgesehene Erhebung der gesetzlichen beruflichen

Vertretung ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in

der Sitzung am 8. August 2000 eine Regierungsvorlage zur Änderung des

Arbeitsstättenzählungsgesetzes beschlossen.

Zu Frage 2:

Bei den direkten Kosten ergeben sich folgende Einsparungen:

                Gebäude - Wohnungszählung                          41 Mio S

                Verkehrsströme Pendlerstatistik                       10 Mio S

                Entfall der Auswertung der genauen                 4 Mio S

                Berufsbezeichnung

                Reduktion der Druckkosten                                 6 Mio S

                Kostenreduktion bei Klassifikation der             4 Mio S

                Arbeitsstätte

                sonstige Kosten                                                  0,5 Mio S

 

Festzuhalten ist jedoch, daß die Reduzierung des Fragenkatalogs nicht nur aus

Gründen der Kostenersparnis, sondern auch aus der Sicht der Entlastung der Bürger

und Unternehmungen erfolgt.

 

Zu Frage 3:

Das IHS wurde nicht befaßt. Das Fragenprogramm der Volkszählung wurde im

Statistikrat der Bundesanstalt “Statistik Österreich”, dem auch ein Vertreter des

WIFO als Mitglied angehört, erörtert.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Eine detaillierte volkswirtschaftliche Berechnung würde aufgrund der Komplexität der

Fragestellung eine eigene Studie erforderlich machen. Diese kann im Hinblick auf

die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Die Gebäude -  und Wohnungszählung liefert in erster Linie statistische Daten für den

Vollzugsbereich der Länder und Gemeinden (z.B. Wohnbauförderung). Für die

Vollziehung des Bundes sind diese Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Aus der

Sicht des Bundes wird daher auf diese Zählung verzichtet. Sollten die Länder und

Gemeinden jedoch einen Bedarf an diesen Daten sehen und die diesbezüglichen

Mehrkosten übernehmen, so wird diese Erhebung im reduzierten Umfang

durchgeführt. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 11:

 

Die konkreten Auswirkungen der Reduzierung des Fragenkatalogs lassen sich nicht

quantifizieren, da nicht bestimmbar ist, in welchem Umfang welche

Wirtschaftszweige die veröffentlichten oder sonst öffentlich zugänglichen Daten der

Bundesstatistik verwenden.

 

Bei der Reduzierung wurde darauf geachtet, daß der Bund die für die Wahrnehmung

der Bundesaufgaben notwendigen Daten erhält und die zur Erfüllung von

internationalen Verpflichtungen Österreichs erforderlichen Daten erhoben werden.

 

Zu Frage 12:

 

Die Reduzierung der Datenerhebung hat keine negativen Auswirkungen auf den

Wirtschaftsstandort Österreich. Gerade im Gegenteil, die Bürger und

Unternehmungen werden durch die Reduzierung weniger belastet als bisher.

 

Zu Frage 13:

 

Sofern mit “diverse EU - Ansuchen" Ansuchen um EU - Kofinanzierungen für

Einzelprojekte (z.B. im Rahmen der Regionalförderung) gemeint sein sollten, sind

dafür Volkszählungsdaten unmittelbar nicht von Bedeutung. Eine mittelbare

Bedeutung für Projektförderungen ergibt sich insofern, als die jeweils verfügbaren

regionalstatistischen Daten (aus welcher Quelle auch immer, darunter auch Daten

der Volkszählung) bei der Abgrenzung von Regionalförderungsgebieten oder zur

Untermauerung von Regionalförderungsprogrammen, wie sie z.B. im Bereich der

EU - Strukturfonds vorgesehen sind, verwendet werden. Das EU - Recht macht

allerdings den Mitgliedstaaten keine Vorschriften, aus welchen Quellen und nach

welchen Erhebungsmethoden derartige Daten generiert werden. In Österreich

wurden Volkszählungsdaten zur Beurteilung längerfristiger regionaler Trends und

Strukturen herangezogen. Zur Beurteilung laufender bzw. kurzfristiger Entwicklungen

mußte schon bisher auf andere Quellen zurückgegriffen werden, da die 10-jährigen

Erhebungsintervalle dafür viel zu lang sind.

 

Zu Frage 14:

 

Gemeinde -  und Städtebund waren bei der Erstellung des Fragenkatalogs laufend

eingebunden. Der Gemeinde -  und Städtebund muß jedoch bindend erklären, ob

gegen Kostenersatz die Erhebung der Pendlerdaten und die Durchführung der

Gebäude -  und Wohnungszählung durchgeführt werden soll.

Zu Frage 15:

 

Seitens der Bundesanstalt “Statistik Österreich” werden Schritte unternommen, um

Sponsoren aus der Privatwirtschaft für die Großzählung 2001 zu gewinnen.