1028/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
5. Juli 2000 unter der Nr. 999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Volkszählung 2001 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Gemeinsam mit der jeweiligen Volkszählung wurde in der Vergangenheit die
Arbeitsstättenzählung und die Gebäude - und Wohnungszählung durchgeführt. Aus
der Sicht des Bundes sollen diese Zählungen im Jahre 2001 jedoch im folgenden
reduzierten Umfang durchgeführt werden:
a. die Volkszählung
Die Volkszählung umfasste 1991 77 Fragen. Im Jahre 2001 soll die
Volkszählung nunmehr auf folgende 14 Erhebungsmerkmale reduziert
werden:
Geburtsdatum
Geschlecht
Familienstand
Geburtsland
Staatsbürgerschaft
Umgangssprache
Stellung im Haushalt
Religionsbekenntnis
Zahl der lebend geborenen Kinder
Schulbesuch/Ausbildung (derzeitiger Schulbesuch, abgeschlossene
Ausbildung)
Strukturdaten, Berufstätigkeit etc.
Berufliche Stellung
Genaue Berufsbezeichnung (vorläufig nicht aufgearbeitet)
Arbeitsstätte
bzw. Dienststelle der Bürger
Aus der Sicht des Bundes ist die Erhebung der sogenannten Pendlerdaten
(Angaben des Weges zur Arbeitsstätte, Schule etc.) nicht erforderlich. Sollten
die Länder und Gemeinden einen Bedarf an diesen Daten haben und die
Kosten für diese Erhebung (rund 10 Mio. S) übernehmen, kann diese im
Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt werden.
Diesfalls erhöht sich die Anzahl der Erhebungsmerkmale auf 15.
b. die Gebäude - und Wohnungszählung:
Aus der Sicht des Bundes ist diese Erhebung nicht erforderlich. Seitens der
Länder und Gemeinden wurde jedoch ein Interesse an dieser Erhebung
bekundet. In den Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden wurde für
den Fall der Durchführung dieser Zählung einvernehmlich der Fragenkatalog
von ursprünglich 37 Fragen auf die folgende 10 Fragen reduziert:
Eigentümer des Gebäudes
Zahl der Wohnungen im Gebäude
Überwiegende Nutzung des Gebäudes
Gebäudezentralheizung
Wurden in den letzten zehn Jahren bauliche Änderungen
vorgenommen?
Nutzfläche der Wohnung
Lage und Ausstattung der Wohnung
Überwiegende Art der Heizung
Wird die Wohnung als Arbeitsstätte genutzt?
Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung
Sollten die Länder und Gemeinden die Durchführung dieser Zählung
verlangen und die damit anfallenden Kosten (rund 41 Mio S) tragen, hat die
Bundesregierung in der Sitzung am 8. August 2000 beschlossen, daß diese
im Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt wird.
c. Arbeitsstättenzählung
Im Rahmen der Arbeitsstättenzählung sollen folgende Daten erhoben werden:
Name und Anschrift der Arbeitsstätte
Bezeichnung der Arbeitsstätte
Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsstätte
Beschäftigte in dieser Arbeitsstätte
Unternehmensstruktur
Die im Arbeitsstättengesetz vorgesehene Erhebung der gesetzlichen beruflichen
Vertretung ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in
der Sitzung am 8. August 2000 eine Regierungsvorlage zur Änderung des
Arbeitsstättenzählungsgesetzes
beschlossen.
Zu Frage 2:
Bei den direkten Kosten ergeben sich folgende Einsparungen:
Gebäude - Wohnungszählung 41 Mio S
Verkehrsströme Pendlerstatistik 10 Mio S
Entfall der Auswertung der genauen 4 Mio S
Berufsbezeichnung
Reduktion der Druckkosten 6 Mio S
Kostenreduktion bei Klassifikation der 4 Mio S
Arbeitsstätte
sonstige Kosten 0,5 Mio S
Festzuhalten ist jedoch, daß die Reduzierung des Fragenkatalogs nicht nur aus
Gründen der Kostenersparnis, sondern auch aus der Sicht der Entlastung der Bürger
und Unternehmungen erfolgt.
Zu Frage 3:
Das IHS wurde nicht befaßt. Das Fragenprogramm der Volkszählung wurde im
Statistikrat der Bundesanstalt “Statistik Österreich”, dem auch ein Vertreter des
WIFO als Mitglied angehört, erörtert.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Eine detaillierte volkswirtschaftliche Berechnung würde aufgrund der Komplexität der
Fragestellung eine eigene Studie erforderlich machen. Diese kann im Hinblick auf
die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Die Gebäude - und Wohnungszählung liefert in erster Linie statistische Daten für den
Vollzugsbereich der Länder und Gemeinden (z.B. Wohnbauförderung). Für die
Vollziehung des Bundes sind diese Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Aus der
Sicht des Bundes wird daher auf diese Zählung verzichtet. Sollten die Länder und
Gemeinden jedoch einen Bedarf an diesen Daten sehen und die diesbezüglichen
Mehrkosten übernehmen, so wird diese Erhebung im reduzierten Umfang
durchgeführt. Im übrigen verweise
ich auf die Beantwortung der Frage 1.
Zu Frage 11:
Die konkreten Auswirkungen der Reduzierung des Fragenkatalogs lassen sich nicht
quantifizieren, da nicht bestimmbar ist, in welchem Umfang welche
Wirtschaftszweige die veröffentlichten oder sonst öffentlich zugänglichen Daten der
Bundesstatistik verwenden.
Bei der Reduzierung wurde darauf geachtet, daß der Bund die für die Wahrnehmung
der Bundesaufgaben notwendigen Daten erhält und die zur Erfüllung von
internationalen Verpflichtungen Österreichs erforderlichen Daten erhoben werden.
Zu Frage 12:
Die Reduzierung der Datenerhebung hat keine negativen Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Österreich. Gerade im Gegenteil, die Bürger und
Unternehmungen werden durch die Reduzierung weniger belastet als bisher.
Zu Frage 13:
Sofern mit “diverse EU - Ansuchen" Ansuchen um EU - Kofinanzierungen für
Einzelprojekte (z.B. im Rahmen der Regionalförderung) gemeint sein sollten, sind
dafür Volkszählungsdaten unmittelbar nicht von Bedeutung. Eine mittelbare
Bedeutung für Projektförderungen ergibt sich insofern, als die jeweils verfügbaren
regionalstatistischen Daten (aus welcher Quelle auch immer, darunter auch Daten
der Volkszählung) bei der Abgrenzung von Regionalförderungsgebieten oder zur
Untermauerung von Regionalförderungsprogrammen, wie sie z.B. im Bereich der
EU - Strukturfonds vorgesehen sind, verwendet werden. Das EU - Recht macht
allerdings den Mitgliedstaaten keine Vorschriften, aus welchen Quellen und nach
welchen Erhebungsmethoden derartige Daten generiert werden. In Österreich
wurden Volkszählungsdaten zur Beurteilung längerfristiger regionaler Trends und
Strukturen herangezogen. Zur Beurteilung laufender bzw. kurzfristiger Entwicklungen
mußte schon bisher auf andere Quellen zurückgegriffen werden, da die 10-jährigen
Erhebungsintervalle dafür viel zu lang sind.
Zu Frage 14:
Gemeinde - und Städtebund waren bei der Erstellung des Fragenkatalogs laufend
eingebunden. Der Gemeinde - und Städtebund muß jedoch bindend erklären, ob
gegen Kostenersatz die Erhebung der Pendlerdaten und die Durchführung der
Gebäude - und Wohnungszählung
durchgeführt werden soll.
Zu Frage 15:
Seitens der Bundesanstalt “Statistik Österreich” werden Schritte unternommen, um
Sponsoren aus der Privatwirtschaft für die Großzählung 2001 zu gewinnen.