1030/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1003/J - NR/2000 betreffend Fernreise von
SchulleiterInnen und InspektorInnen nach Australien, die die Abgeordneten Dieter Brosz,
Freundinnen und Freunde am 5. Juli 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Es handelte sich um eine privat bezahlte Fortbildungsreise.
Ad 2.:
Da im australischen Bundesstaat Victoria eine mit der österreichischen Situation vergleichbare
Schulentwicklung zu beobachten ist, diese jedoch mit einem zeitlichen Vorsprung wurden in den
Gesprächen und Präsentationen jene Entwicklungen diskutiert, die für die Weiterentwicklung des
österreichischen Schulwesens relevant sein können.
Ad 3.u. 4.:
Die Anzahl der benötigten Sonderurlaubstage lag bei maximal 5 wobei anzumerken ist dass allen
Lehrer/innen für Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr 15 Tage zur Verfügung stehen Für Schul -
aufsichtsbeamte gilt die normale Urlaubsregelung.
Ad5.:
Das detaillierte Programm befindet sich in der
Beilage.
Ad 6.:
Es nahmen 5 Personen an der Reise teil.
Ad 7. und 9.:
Die Kosten wurden von Teilnehmern persönlich getragen, dem Dienstgeber entstanden keine
Kosten.
Ad 8.:
Allfällige Unterrichtsstunden waren so einzutauschen, dass keine Supplierung nötig war
Ad 10.:
An der Reise konnten Direktor/innen und Schulaufsichtsbeamte teilnehmen.
Ad 11.:
Familienangehörige oder Freunde konnten an der Reise nicht teilnehmen.
Ad 12.:
Es gab keine Ermäßigungen.
Ad 13.:
Es hat keiner der Reiseteilnehmer bisher um Versetzung in den Ruhestand angesucht.
Ad 14.:
Die Genehmigung der Reise bei der wie bereits erwähnt - dem Dienstgeber keine Kosten
entstanden sind, fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Stadtschulrates für Wien.
Ad 15 u. 16.:
Der Direktorenverband veranstaltet keine Fortbildungsreisen; die Reise wurde auf Einladung des
Department of Education, Employment and Training in Victoria in Zusammenarbeit mit dem
Pädagogischen Institut Wien organisiert.