1032/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1000/J betreffend

Volkszählung 2001, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am

5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Gemeinsam mit der jeweiligen Volkszählung wurde in der Vergangenheit die

Arbeitsstättenzählung und die Gebäude -  und Wohnungszählung durchgeführt. Aus der Sicht

des Bundes sollen diese Zählungen im Jahre 2001 jedoch im folgenden reduzierten Umfang

durchgeführt werden:

 

a) die Volkszählung

     Die Volkszählung umfasste 1991 77 Fragen. Im Jahre 2001 soll die Volkszählung

     nunmehr auf folgende 14 Erhebungsmerkmale reduziert werden:

                               Geburtsdatum

                               Geschlecht

                               Familienstand

                               Geburtsland

                               Staatsbürgerschaft

                               Umgangssprache

                               Stellung im Haushalt

                               Religionsbekenntnis

                               Zahl der lebend geborenen Kinder

                               Schulbesuch/Ausbildung (derzeitiger Schulbesuch, abgeschlossene

                               Ausbildung)

                               Strukturdaten, Berufstätigkeit etc.

                               Berufliche Stellung

                               Genaue Berufsbezeichnung (vorläufig nicht aufgearbeitet)

                               Arbeitsstätte bzw. Dienststelle der Bürger

 

Aus der Sicht des Bundes ist die Erhebung der sogenannten Pendlerdaten (Angaben des

Weges zur Arbeitsstätte, Schule etc.) nicht erforderlich. Haben die Länder und Gemeinden

einen Bedarf an diesen Daten und übernehmen sie die Kosten dieser Erhebung (rund 10

Mio. S), hat die Bundesregierung in der Sitzung am 8. August 2000 beschlossen, dass

diese im Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt wird.

 

Dies falls erhöht sich die Anzahl der Erhebungsmerkmale auf 15.

 

b) die Gebäude -  und Wohnungszählungen

      Aus der Sicht des Bundes ist diese Erhebung nicht erforderlich. Seitens der Länder und

      Gemeinden wurde jedoch ein Interesse an dieser Erhebung bekundet. In den

      Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden wurde für den Fall der Durchführung

      dieser Zählung einvernehmlich der Fragenkatalog von ursprünglich 37 Fragen auf die

      folgenden 10 Fragen reduziert:

                               Eigentümer des Gebäudes

                               Zahl der Wohnungen im Gebäude

                               Überwiegende Nutzung des Gebäudes

                               Gebäudezentralheizung

                               Wurden in den letzten zehn Jahren bauliche Änderungen vorgenommen?

                               Nutzfläche der Wohnung

                               Lage und Ausstattung der Wohnung

                               Überwiegende Art der Heizung

                               Wird die Wohnung als Arbeitsstätte genutzt?

                               Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung

 

Sollten die Länder und Gemeinden die Durchführung dieser Zählung verlangen und die

damit anfallenden Kosten (rund 41 Mio. S) tragen, hat die Bundesregierung in der Sitzung

am 8. August 2000 beschlossen, dass diese im Rahmen der Volkszählung 2001

durchgeführt wird.

 

c) Arbeitsstättenzählung

    Im Rahmen der Arbeitsstättenzählung sollen folgende Daten erhoben werden:

                Name und Anschrift der Arbeitsstätte

                Bezeichnung der Arbeitsstätte

                Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsstätte

                Beschäftigte in dieser Arbeitsstätte

                Unternehmensstruktur

 

Die im Arbeitsstättengesetz vorgesehene Erhebung der gesetzlichen beruflichen

Vertretung ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der

Sitzung am 8. August 2000 eine entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des

Arbeitsstättenzählungsgesetzes beschlossen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bei den direkten Kosten ergeben sich folgende Einsparungen:

 

                Gebäude - Wohnungszählung                          41 Mio. S

                Verkehrsströme - Pendlerstatistik                    10 Mio. S

                Entfall der Auswertung der genauen

                Berufsbezeichnung                                               4 Mio. S

                Reduktion der Druckkosten                                 6 Mio. S

                Kostenreduktion bei Klassifikation

                der Arbeitsstätte                                                                   4 Mio. S

                sonstige Kosten                                                    0,5 Mio. S

 

Festzuhalten ist jedoch, dass die Reduzierung des Fragenkatalogs nicht nur aus Gründen der

Kostenersparnis, sondern auch aus der Sicht der Entlastung der Bürger und Unternehmungen

erfolgt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das IHS wurde nicht befasst. Im Statistikrat der Bundesanstalt “Statistik Österreich” befindet

sich jedoch ein Vertreter des WIFO. Das Fragenprogramm der Volkszählung wurde im

Statistikrat umfangreich erörtert, so dass das WIFO laufend Kenntnis über die vorgesehenen

Reduzierungen des Fragenprogramms haben musste.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Eine detaillierte volkswirtschaftliche Berechnung würde aufgrund der Komplexität der

Fragestellung eine eigene Studie erforderlich machen. Diese kann im Hinblick auf die Kürze

der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.

Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:

 

Die Gebäude -  und Wohnungszählung liefert in erster Linie statistische Daten für den

Vollzugsbereich der Länder und Gemeinden (z.B. Wohnbauförderung). Für die Vollziehung

des Bundes sind diese Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Aus der Sicht des Bundes wird

daher auf diese Zählung verzichtet. Sollten die Länder und Gemeinden jedoch einen Bedarf

an diesen Daten sehen und die diesbezüglichen Mehrkosten übernehmen, so wird diese

Erhebung im reduzierten Umfang durchgeführt. Im übrigen verweise ich auf die

Beantwortung der Frage 1.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die konkreten Auswirkungen der Reduzierung des Fragenkatalogs lassen sich nicht

quantifizieren, da nicht bestimmbar ist, in welchem Umfang welche Wirtschaftszweige die

veröffentlichten oder sonst öffentlich zugänglichen Daten der Bundesstatistik verwenden.

Bei der Reduzierung wurde darauf geachtet, dass der Bund die für die Wahrnehmung der

Bundesaufgaben notwendigen Daten erhält und die zur Erfüllung von internationalen

Verpflichtungen Österreichs erforderlichen Daten erhoben werden.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Reduzierung der Datenerhebung hat keine negativen Auswirkungen auf den

Wirtschaftsstandort Österreich. Gerade im Gegenteil, die Bürger und Unternehmungen

werden durch die Reduzierung weniger belastet als bisher.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Sofern mit “diverse EU - Ansuchen” Ansuchen um EU - Kofinanzierungen für Einzelprojekte

(z.B. im Rahmen der Regionalförderung) gemeint sein sollten, sind dafür

Volkszählungsdaten unmittelbar nicht von Bedeutung. Eine mittelbare Bedeutung für

Projektförderungen ergibt sich insofern, als die jeweils verfügbaren regionalstatistischen

Daten (aus welcher Quelle auch immer, darunter auch Daten der Volkszählung) bei der

Abgrenzung von Regionalförderungsgebieten oder zur Untermauerung von

Regionalförderungsprogrammen, wie sie z.B. im Bereich der EU - Strukturfonds vorgesehen

sind, verwendet werden. Das EU - Recht macht allerdings den Mitgliedstaaten keine

Vorschriften, aus welchen Quellen und nach welchen Erhebungsmethoden derartige Daten

generiert werden. In Österreich wurden Volkszählungsdaten zur Beurteilung längerfristiger

regionaler Trends und Strukturen herangezogen. Zur Beurteilung laufender bzw. kurzfristiger

Entwicklungen musste schon bisher auf andere Quellen zurückgegriffen werden, da die 10 -

jährigen Erhebungsintervalle dafür viel zu lang sind.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Gemeinde -  und Städtebund waren bei der Erstellung des Fragenkatalogs laufend

eingebunden. Der Gemeinde -  und Städtebund muss sich jedoch erklären, ob gegen

Kostenersatz die Erhebung der Pendlerdaten und die Durchführung der Gebäude -  und

Wohnungszählung durchgeführt werden soll.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Seitens der Bundesanstalt “Statistik Österreich” werden Schritte unternommen, um

Sponsoren aus der Privatwirtschaft für die Großzählung 2001 zu gewinnen.