1032/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1000/J betreffend
Volkszählung 2001, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am
5. Juli 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Gemeinsam mit der jeweiligen Volkszählung wurde in der Vergangenheit die
Arbeitsstättenzählung und die Gebäude - und Wohnungszählung durchgeführt. Aus der Sicht
des Bundes sollen diese Zählungen im Jahre 2001 jedoch im folgenden reduzierten Umfang
durchgeführt werden:
a) die Volkszählung
Die Volkszählung umfasste 1991 77 Fragen. Im Jahre 2001 soll die Volkszählung
nunmehr auf folgende
14 Erhebungsmerkmale reduziert werden:
Geburtsdatum
Geschlecht
Familienstand
Geburtsland
Staatsbürgerschaft
Umgangssprache
Stellung im Haushalt
Religionsbekenntnis
Zahl der lebend geborenen Kinder
Schulbesuch/Ausbildung (derzeitiger Schulbesuch, abgeschlossene
Ausbildung)
Strukturdaten, Berufstätigkeit etc.
Berufliche Stellung
Genaue Berufsbezeichnung (vorläufig nicht aufgearbeitet)
Arbeitsstätte bzw. Dienststelle der Bürger
Aus der Sicht des Bundes ist die Erhebung der sogenannten Pendlerdaten (Angaben des
Weges zur Arbeitsstätte, Schule etc.) nicht erforderlich. Haben die Länder und Gemeinden
einen Bedarf an diesen Daten und übernehmen sie die Kosten dieser Erhebung (rund 10
Mio. S), hat die Bundesregierung in der Sitzung am 8. August 2000 beschlossen, dass
diese im Rahmen der Volkszählung 2001 durchgeführt wird.
Dies falls erhöht sich die Anzahl der Erhebungsmerkmale auf 15.
b) die Gebäude - und Wohnungszählungen
Aus der Sicht des Bundes ist diese Erhebung nicht erforderlich. Seitens der Länder und
Gemeinden wurde jedoch ein Interesse an dieser Erhebung bekundet. In den
Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden wurde für den Fall der Durchführung
dieser Zählung einvernehmlich der Fragenkatalog von ursprünglich 37 Fragen auf die
folgenden 10
Fragen reduziert:
Eigentümer des Gebäudes
Zahl der Wohnungen im Gebäude
Überwiegende Nutzung des Gebäudes
Gebäudezentralheizung
Wurden in den letzten zehn Jahren bauliche Änderungen vorgenommen?
Nutzfläche der Wohnung
Lage und Ausstattung der Wohnung
Überwiegende Art der Heizung
Wird die Wohnung als Arbeitsstätte genutzt?
Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung
Sollten die Länder und Gemeinden die Durchführung dieser Zählung verlangen und die
damit anfallenden Kosten (rund 41 Mio. S) tragen, hat die Bundesregierung in der Sitzung
am 8. August 2000 beschlossen, dass diese im Rahmen der Volkszählung 2001
durchgeführt wird.
c) Arbeitsstättenzählung
Im Rahmen der Arbeitsstättenzählung sollen folgende Daten erhoben werden:
Name und Anschrift der Arbeitsstätte
Bezeichnung der Arbeitsstätte
Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsstätte
Beschäftigte in dieser Arbeitsstätte
Unternehmensstruktur
Die im Arbeitsstättengesetz vorgesehene Erhebung der gesetzlichen beruflichen
Vertretung ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der
Sitzung am 8. August 2000 eine entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des
Arbeitsstättenzählungsgesetzes
beschlossen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bei den direkten Kosten ergeben sich folgende Einsparungen:
Gebäude - Wohnungszählung 41 Mio. S
Verkehrsströme - Pendlerstatistik 10 Mio. S
Entfall der Auswertung der genauen
Berufsbezeichnung 4 Mio. S
Reduktion der Druckkosten 6 Mio. S
Kostenreduktion bei Klassifikation
der Arbeitsstätte 4 Mio. S
sonstige Kosten 0,5 Mio. S
Festzuhalten ist jedoch, dass die Reduzierung des Fragenkatalogs nicht nur aus Gründen der
Kostenersparnis, sondern auch aus der Sicht der Entlastung der Bürger und Unternehmungen
erfolgt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das IHS wurde nicht befasst. Im Statistikrat der Bundesanstalt “Statistik Österreich” befindet
sich jedoch ein Vertreter des WIFO. Das Fragenprogramm der Volkszählung wurde im
Statistikrat umfangreich erörtert, so dass das WIFO laufend Kenntnis über die vorgesehenen
Reduzierungen des Fragenprogramms haben musste.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Eine detaillierte volkswirtschaftliche Berechnung würde aufgrund der Komplexität der
Fragestellung eine eigene Studie erforderlich machen. Diese kann im Hinblick auf die Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht
erstellt werden.
Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:
Die Gebäude - und Wohnungszählung liefert in erster Linie statistische Daten für den
Vollzugsbereich der Länder und Gemeinden (z.B. Wohnbauförderung). Für die Vollziehung
des Bundes sind diese Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Aus der Sicht des Bundes wird
daher auf diese Zählung verzichtet. Sollten die Länder und Gemeinden jedoch einen Bedarf
an diesen Daten sehen und die diesbezüglichen Mehrkosten übernehmen, so wird diese
Erhebung im reduzierten Umfang durchgeführt. Im übrigen verweise ich auf die
Beantwortung der Frage 1.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die konkreten Auswirkungen der Reduzierung des Fragenkatalogs lassen sich nicht
quantifizieren, da nicht bestimmbar ist, in welchem Umfang welche Wirtschaftszweige die
veröffentlichten oder sonst öffentlich zugänglichen Daten der Bundesstatistik verwenden.
Bei der Reduzierung wurde darauf geachtet, dass der Bund die für die Wahrnehmung der
Bundesaufgaben notwendigen Daten erhält und die zur Erfüllung von internationalen
Verpflichtungen Österreichs erforderlichen Daten erhoben werden.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Reduzierung der Datenerhebung hat keine negativen Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Österreich. Gerade im Gegenteil, die Bürger und Unternehmungen
werden durch die Reduzierung weniger belastet als bisher.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Sofern mit “diverse EU - Ansuchen” Ansuchen um EU - Kofinanzierungen für Einzelprojekte
(z.B. im Rahmen der Regionalförderung) gemeint sein sollten, sind dafür
Volkszählungsdaten unmittelbar nicht von
Bedeutung. Eine mittelbare Bedeutung für
Projektförderungen ergibt sich insofern, als die jeweils verfügbaren regionalstatistischen
Daten (aus welcher Quelle auch immer, darunter auch Daten der Volkszählung) bei der
Abgrenzung von Regionalförderungsgebieten oder zur Untermauerung von
Regionalförderungsprogrammen, wie sie z.B. im Bereich der EU - Strukturfonds vorgesehen
sind, verwendet werden. Das EU - Recht macht allerdings den Mitgliedstaaten keine
Vorschriften, aus welchen Quellen und nach welchen Erhebungsmethoden derartige Daten
generiert werden. In Österreich wurden Volkszählungsdaten zur Beurteilung längerfristiger
regionaler Trends und Strukturen herangezogen. Zur Beurteilung laufender bzw. kurzfristiger
Entwicklungen musste schon bisher auf andere Quellen zurückgegriffen werden, da die 10 -
jährigen Erhebungsintervalle dafür viel zu lang sind.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Gemeinde - und Städtebund waren bei der Erstellung des Fragenkatalogs laufend
eingebunden. Der Gemeinde - und Städtebund muss sich jedoch erklären, ob gegen
Kostenersatz die Erhebung der Pendlerdaten und die Durchführung der Gebäude - und
Wohnungszählung durchgeführt werden soll.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Seitens der Bundesanstalt “Statistik Österreich” werden Schritte unternommen, um
Sponsoren aus der Privatwirtschaft für die Großzählung 2001 zu gewinnen.