1037/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

6. Juli 2000, Nr. 1031/J, betreffend EU - Osterweiterung Kapitel Landwirtschaft, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Nach Verabschiedung der neuen Beitrittsverhandlungsstrategie der Europäischen Union

beim Europäischen Rat von Helsinki und im Hinblick auf den bisherigen Verlauf des Scree -

ningprozesses im Bereich des Agraracquis stand zu erwarten, dass das Verhandlungskapitel

Landwirtschaft im Jahr 2000 eröffnet wird und damit eine neue intensive Phase der Arbeiten

im Rahmen des Beitrittsprozesses beginnt, die auch für das Ressort zusätzliche neue Auf -

gabenstellungen mit sich bringt. Zur Bewältigung der Arbeiten in diesem Zusammenhang

und zur Sicherstellung einer zufriedenstellend koordinierten Arbeitsweise habe ich am

28. Dezember 1999 eine ressortinterne ,,Projektgruppe - Erweiterung” gemäß § 7 Abs. 3 des

Bundesministeriengesetz 1986 eingesetzt. Diese interne Arbeitsgruppe hat folgende Aufga -

ben:

1. Vorbereitung und Koordination der Ressorthaltung für die Beitrittsverhandlungen der

    Beitrittskandidaten mit der Europäische Union, soweit die Land - , Forst -  und Wasserwirt -

    schaft betroffen ist. Dabei geht es insbesondere um:

    - eine ressortinterne und inneragrarische Akkordierung der Verhandlungsposition im

      Verhandlungskapitel Landwirtschaft und in den anderen ressortrelevanten Verhand -

      lungskapiteln;

    - die Auswertung, Analyse und Bewertung von Verhandlungsunterlagen sowie die Er -

      stellung von Verhandlungspapieren sowie

    - die Vertretung des Ressorts auf interministerieller Ebene.

 

2. Die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Ressorthaltung an den laufenden

    Verhandlungsprozess sowie die Erstellung von Empfehlungen betreffend die öffentliche

    Darstellung des Beitrittsprozesses im Rahmen des Verhandlungskapitels Landwirtschaft

    und in anderen ressortrelevanten Verhandlungskapiteln.

 

3. Die Koordination der Ressortaktivitäten im Hinblick auf die Implementierung der Heran -

     führungsstrategie der Europäischen Union in und mit den Beitrittskandidatenländern ins -

     besondere auch im Hinblick auf die Erarbeitung einer Strategie des Ressorts zur Nutzung

     der Entwicklungsmöglichkeiten für die österreichische Agrarwirtschaft in diesen Ländern.

 

4. Nutzung aller Möglichkeiten, den agrarpolitischen Entwicklungsprozess in den Beitritts -

    kandidatenländern im Sinne einer multifunktionellen bäuerlichen Landwirtschaftspolitik zu

    beeinflussen.

 

Die Projektgruppe umfasst Vertreter aller Sektionen des Bundesministerium für Land -  und

Forstwirtschaft. Für den Bereich Umwelt bestand vor der Zusammenführung der beiden

Ressorts ebenfalls eine Arbeitsgruppe, die weitergeführt wird. Beide Arbeitsgruppen haben

auch gemeinsame Sitzungen. Fallweise werden auch die Präsidentenkonferenz der Land -

wirtschaftskammern und das Wirtschaftsforschungsinstitut eingebunden.

Folgende Personen gehören der ,,Projektgruppe - Erweiterung” an:

 

MR Dipl. Ing. Andrä Rupprechter (Leiter der Projektgruppe)

Dr. Gerhard Draxler (Koordination Ministerbüro)

MR Dipl. Ing. Matthias Reeh

MR Dr. Peter Hancvencl

MR Dr. Peter Lejeune

MR Dr. Gerhard Popp

MR Prof. Dr. Gerhard Poschacher

MR Ing. Ignaz Knöbl

MR Dipl. Ing. Ingwald Gschwandtl

OR Dr. Anna Zauner

OR DDr. Reinhard Mang

OR Dipl. Ing. Karl Schwaiger

Beamtin Mag. Barbara Wiesinger (Geschäftsführung)

Beamtin Isabella Hakenberg

Beamtin Eva Horak

Dipl. Ing. Karl Ortner (BAWI)

Ges. Dipl. Ing. Ernst Zimmerl (ÖBot. Budapest)

 

Der Leiter der Projektgruppe berichtet an den Bundesminister. Für die erste Phase der Ver -

handlungen wurden von der Projektgruppe Leitlinien erstellt, welche die Position des Bun -

desministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu den grund -

sätzlichen Fragen in diesem Zusammenhang wiedergeben. Diese Leitlinien übermittle ich in

der Anlage.

 

Zu Frage 4:

 

Gemäß Art 44 Abs 2 lit e des EU - Vertrages haben der Rat und die Kommission zur Verwirk -

lichung der Niederlassungsfreiheit insbesondere den Erwerb und die Nutzung von Grundbe -

sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates durch Angehörige eines anderen Mitgliedstaates

zu ermöglichen, soweit hiedurch die Grundsätze des Art 33 Abs 2, Gemeinsame Agrarpolitik,

nicht beeinträchtigt werden. Im Zuge des Beitrittes neuer Mitgliedstaaten wird die Umsetzung

dieser Vorgabe des Primärrechtes für die neuen Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der in -

nerstaatlich für die Gesetzgebung des Grundverkehrs zuständigen Bundesländer zu diskutie -

ren sein.

 

Zu Frage 5:

 

Die für die Vorbereitung auf die Erweiterung der Europäischen Union wohl wichtigste Maß -

nahme stellt zweifellos das Programm für die ländliche Entwicklung dar. Mit diesem Pro -

gramm werden für die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Stärkung der Wettbe -

werbsfähigkeit und Modernisierung sowie Ökologisierung der österreichischen Landwirt -

schaft in der Periode 2000 bis 2006 mehr als 100 Mrd. ATS ausbezahlt. Mit diesem Konzept

sollte eine optimale Vorbereitung gewährleistet werden.

 

Zu Frage 6:

 

Wie aus der Präambel Ihrer Anfrage hervorgeht, wird der von der EU - Kommission geplante

Aktionsplan für die Regionen entlang der Grenze zu den Beitrittskandidaten die Bereiche

Technologie und die außerlandwirtschaftliche regionale Wirtschaftsförderung enthalten. Da

dieser spezifische nichtlandwirtschaftliche Aktionsplan das Mandat der Arbeitsgruppe zur

Vorbereitung der Erweiterung innerhalb des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirt -

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht berührt, wäre diese Frage an den für die Koordi -

nierung der regionalen Wirtschaftsförderung zuständigen Herrn Bundeskanzler zu richten.

Die Notwendigkeit der Vorbereitung der österreichischen Land -  und Forstwirtschaft auf die

Erweiterung bleibt davon unberührt. Das wesentlichste Instrument dazu stellt - wie in der

Beantwortung zu Frage 5 bereits dargestellt - das Österreichische Programm für die Ent -

wicklung des ländlichen Raums dar. Dieses wurde am 14. Juli 2000 von der Kommission

formell beschlossen und enthält als horizontal konzipiertes Programm eine Vielzahl von För -

derungsmöglichkeiten auch für die an der Ostgrenze ansässigen Bauern zur nachhaltigen

Verbesserung ihrer Betriebe und damit zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Ge -

meinschaftsinitiative Leader +, deren Umsetzung in Österreich derzeit vom Bundesministeri -

um für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Europäischen Kom -

mission verhandelt wird, stellt sowohl im Rahmen der lokalen Aktionsgruppen als auch im

Rahmen von grenzüberschreitenden Aktivitäten ein weiteres wichtiges Element für den länd -

lichen Raum dar und hat damit ihren Platz im Rahmen eines gesamthaften “Aktionsplanes”

für die österreichischen Grenzgebiete - die ja ausschließlich ländliche Gebiete sind - zu fin -

den.

 

Zu Frage 7:

 

Die Übernahme des Rechtsbestandes (Acquis) der Europäischen Union ist eine Grundvor -

aussetzung für den EU - Beitritt der Kandidatenländer. Es ist mittlerweile unbestritten, dass

die Übernahme des Umwelt - Acquis im Zuge des EU - Beitritts zu einer erheblichen Verbesse -

rung der ökologischen Situation in ganz Europa führen wird. Quantitative diesbezügliche

Daten sind jedoch selten. Daher hat das Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft

Umwelt und Wasserwirtschaft eine Studie mit dem Titel “Die Auswirkungen der EU -

Erweiterung auf die Luftqualität in Europa” an die IIASA (International Institute for Applied

Systems Analysis, Laxenburg) vergeben.

 

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie können folgendermaßen zusammen gefasst wer -

den:

 

Die EU - Richtlinien erfordern eine strikte Begrenzung der NOx -  und VOC - Emissionen aus

stationären Quellen und legen strenge Kriterien für die Qualität von Kraftstoffen (Benzin und

Diesel) sowie Abgasnormen für mobile Quellen fest.

 

In den Beitrittsländern würde die Übernahme der EU - Bestimmungen zumindest (d.h. bei ho -

hem Verkehrsaufkommen) dazu führen, dass die NOx - Emissionen 25% unter dem Niveau

von 1990 liegen. Die VOC - Emissionen könnten sich im schlimmsten Fall auf dem Niveau von

1990 einpendeln und vielleicht sogar um bis zu 21% sinken.

 

Die Anwendung der EU - Schadstoffnormen würde für die Beitrittsländer bedeuten, dass sich

die erhöhte Ozonbelastung ähnlich schnell verringern würde, wie dies derzeit von der Euro -

päischen Kommission in der EU - Ozonstrategie für die EU - Staaten vorgesehen ist. Je nach

Entwicklung des Verkehrs würden sich die erhöhten Ozonwerte in den Kandidatenländern

bis zum Jahr 2010 um 62 - 69 % verringern. Das hat auch entscheidende Auswirkungen auf

die anderen Mitgliedstaaten. Den größten Nutzen hätten jene EU - Länder, die an die Beitritts -

staaten angrenzen. In Österreich zum Beispiel würde die Ozonbelastung um bis zu 50% re -

duziert.

Leitlinien

für die Verhandlungen im Verhandlungskapitel 7 (Landwirtschaft)

Haltung Österreichs zu den horizontalen Fragen im Agrarbereich

 

Nach dem Abschluss des Acquisscreenings der Beitrittskandidatenländer der

Luxemburggruppe (Polen, Estland, Tschechien, Ungarn, Slowenien und Zypern) und der

Vorlage der Verhandlungspositionspapiere dieser Länder für das Verhandlungskapitel 7

(Landwirtschaft) beabsichtigt die Präsidentschaft dieses Verhandlungskapitel neben den

noch offenen Kapiteln Justiz und Inneres, Budget und Freizügigkeit im Rahmen der

Verhandlungsrunde auf Ebene der Stellvertreter am 19. Mai d.J. zu öffnen. Die sonstigen

noch nicht geöffneten Verhandlungskapitel Regionalpolitik und Finanzkontrolle werden

bereits am 6. April begonnen.

 

Damit ist es erforderlich, dass die Union sich ins Klare kommt wie sie mit den essentiellen

Verhandlungspunkten und Forderungen der Beitrittskandidaten umzugehen gedenkt und

welche Strategie sie im Rahmen dieses Kapitels einnehmen wird um die Verhandlungen

erfolgreich abschließen zu können.

 

Derzeit arbeitet die Kommission an der Erstellung der Entwürfe für Verhandlungspositionen

(draft common positions) zu den einzelnen Verhandlungsforderungen der Kandidatenländer.

Zugleich wird aber auch immer klarer, dass im wesentlichen drei horizontale Fragen einer

allgemeinen Klärung zugeführt werden müssen, da diese die generelle Beitrittsstrategie im

Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik betreffen. Es sind dies:

 

                - die Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen;

 

                - die Festlegung eines funktionierenden Systems der Quoten -  und

                   Mengenregelungen und

 

                - die Frage allfälliger Übergangsregelungen und damit zusammenhängend die

                   Frage der Notwendigkeit von Grenzkontrollen zu deren Administration.

 

1. Beschreibung der horizontalen Problembereiche

 

Hinsichtlich der Direktzahlungen war die Kommission in der Agenda 2000 davon

ausgegangen, dass die Direktzahlungen, welche 1992 als Kompensation für die Senkung

der institutionellen Preise eingeführt worden waren - es handelt sich im wesentlichen um die

Kulturpflanzenausgleichszahlung und die Prämien für Rinder in den Gemeinsamen

Marktorganisationen - während einer Übergangsperiode, welche nicht näher spezifiziert

wurde, nicht zur Anwendung zu bringen. Die Beitrittskandidaten lehnen diese Haltung der

Kommission mit Nachdruck ab und verlangen die sofortige Übernahme des Acquis und

sehen jede andere Regelung als diskriminierend an. Alle Positionspapiere enthalten unisono

die Forderung der vollen Anwendung dieser Zahlungen.

 

Die bisherige Haltung der Kommission wird nicht aufrechtzuerhalten sein, da unter dieser

Bedingung kein Verhandlungsabschluss zu erreichen sein wird. Die Kommission ist daher

auch daran gegangen, ihren bisherigen Standpunkt zu modifizieren. Ein wesentliches

Argument liegt vor allem auch darin, dass auf lange Sicht gesehen diese Haltung auch die

Gefahr in sich birgt, die Direktzahlungen per se in Frage zu stellen. Und schließlich ist auch

zu konzedieren, dass die Direktzahlungen auch in Verbindung mit der Festlegung effizienter

Mengenregulative stehen, die nur in dieser Kombination sinnvoll funktionieren. Letztlich ist

auch festzustellen, dass mit der Reform der GAP im Rahmen der Agenda 2000 die

Direktzahlungen als Instrument ausgebaut und in ihrer Konzeption abgekoppelt von der

Preissenkung als Einkommenszahlung in der Marktorganisation verankert wurden.

 

Was die Mengenregulative anbelangt ist festzustellen, dass, wie schon vorhin festgestellt,

in den Marktorganisationen solche Regelungen weitestgehend mit den Direktzahlungen in

Verbindung stehen. So ist die Gewährung einer Flächenprämie für Kulturpflanzen an die

Verpflichtung der obligatorischen Stillegung von 10 % der Ackerfläche gebunden und die

Gewährung der Rinderprämie an die Einhaltung eines nationalen Höchstplafonds

prämienfähiger Rinder sowie einer maximalen Bestandesdichte von 2 GVE/ha.

 

Hinsichtlich der Mengenregelungen und Quoten stellt sich im Verhandlungsverlauf vor allem

die Frage der Ausgangsbasis. Es ist dabei ein Referenzzeitraum heranzuziehen, der

weitestgehend der Realität der derzeitigen Produktion entspricht. Es soll einerseits den

neuen Mitgliedstaaten ein fairer Rahmen zur Produktion geboten und andererseits verhindert

werden, dass durch künstliche Produktionssteigerung die Ausgangsbasis für die

Mengenbemessung in der Vorbeitrittsphase verzerrt wird. Die Produktionsdaten der früheren

Kommandowirtschaft waren sicherlich nicht vergleichbar mit der Situation in einem

marktwirtschaftlichen Rahmen. Weiters ist festzustellen, dass in vielen Ländern derzeit nach

wie vor kein funktionierendes agrarstatistisches System etabliert ist. In der Kommission geht

man daher von einer Referenzperiode zwischen 1995 und 1999 als am besten geeignet für

die Bemessungsgrundlage der Mengenregelungen und Quoten aus.

 

Was die Frage der Übergangsregelungen anbelangt geht man in der Analyse der

Kommission davon aus, dass ein erster Beitritt am wahrscheinlichsten zum 1. Jänner 2004

erfolgen wird. Im Hinblick auf die Preisentwicklung in den meisten MOEL und die Senkung

der institutionellen Preise im Rahmen der GAP vertritt man die Auffassung, dass die

Preisunterschiede bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zum

Beitrittszeitpunkt weitestgehend ausgeglichen sein dürften und daher keine

Preisausgleichsmechanismen notwendig wären. Dies steht aus Sicht der Kommission auch

im Einklang mit der Doppel - Null - Lösung im Rahmen der Europaabkommen. Die Kommission

geht daher davon aus, dass es keine spezifischen agrarische marktbezogene Gründe für die

Rechtfertigung von Grenzkontrollen während einer Übergangszeit gibt.

 

Zweifellos wird es im Zuge der Beitrittsverhandlungen im Rahmen anderer

Verhandlungskapitel die Notwendigkeit von an der Grenze administrierter Maßnahmen

geben. Dies dürfte sich im Bereich der Freizügigkeit des Personenverkehrs, des

Veterinärrechts, und im Phytosanitärrecht als notwendig erweisen. In einem solchen Falle

könnte die Lösung allfälliger agrarischer Probleme über solche Mechanismen geprüft

werden.

 

Die Beitrittskandidaten verlangen im Rahmen ihrer Positionspapiere Übergangsregelungen,

die auf die Anwendung des Veterinäracquis, des Umweltacquis, die Normen für Tierschutz,

sowie den Phytosanitärbereich und insbesondere im Bereich des freien Grundverkehrs

abstellen. Aus Sicht der Kommission sollten diese Wünsche für Übergangsregelungen von

Fall zu Fall geprüft werden und so sich diese als notwendig erweisen unter der

Voraussetzung gewährt werden, dass die Akzeptanz des Acquis nicht generell in Frage

gestellt wird.

 

2. Bewertung der horizontalen Fragen aus österreichischer Sicht

 

2.1 Direktzahlungen

 

Österreich ist offen, den Beitrittskandidaten anzubieten, dass ihre Bauern nach dem Beitritt

während einer Übergangszeit Anspruch auf einen gewissen Prozentsatz der Direktzahlungen

haben, welche in den EU 15 Mitgliedstaaten angewendet werden. Dieser Prozentsatz wäre

so zu bemessen, dass die Etablierung eines effizienten Systems der Mengenregulierung zu

rechtfertigen ist und auf die aus dem Beitritt resultierende Preisentwicklung bedacht

genommen wird.

 

Außerdem ist bei Festlegung des Prozentsatzes die Einhaltung des Ausgabenplafonds des

Europäischen Rates von Berlin im Rahmen der Finanziellen Vorausschau für die EU 21 für

die Periode 2000 bis 2006 zu berücksichtigen. Die in der Rubrik 8 für die neuen

Mitgliedstaaten vorgesehenen Ausgaben für die gesamte Periode sollten der finanzielle

Rahmen für die Bemessung dieses Prozentsatzes sein.

 

Außerdem schlägt Österreich im Hinblick auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in

den meisten Kandidatenländern vor, die Direktzahlungen einer betriebsgrößenbezogenen

Degression zu unterwerfen. Einsparungen die sich aus dieser Modulierung ergeben, könnten

dann für ländliche Entwicklungsmaßnahmen verwendet werden.

 

2.2 Referenzperioden für Mengenregulative

 

Als Referenzperiode sollte der Zeitraum 1995 bis 1999 herangezogen werden.

Abweichungen davon sollten nur in begründeten Fällen vorgesehen werden.

 

2.3 Übergangsregelungen

 

Generell sollte hinsichtlich der Anwendung von Übergangsregelungen im Rahmen des

Umwelt - , Veterinär - , Hygiene - , Phytosanitär -  und Tierschutzacquis eine restriktive Haltung

eingenommen werden. Die Nichtanwendung dieses Rechts läuft auf Wettbewerbsvorteile im

Bereich der Standards hinaus, die weder aus der Sicht der Landwirtschaft noch aus Gründen

des Umwelt -  und Konsumentenschutzes gerechtfertigt werden können. Jedenfalls sollen

Produkte, die diesen Standards nicht entsprechen nur für die regionale Vermarktung

vorgesehen werden. Die Investitionen im Bereich der Vorbeitritts -  und

Heranführungsstrategie sollen für die Etablierung und Anwendung dieses Rechtsbestandes

genützt werden.

 

In Fällen wo Preisunterschiede zum Beitrittszeitpunkt mehr als 10 % ausmachen, sollte ein

System der schrittweisen Preisanpassung während einer Übergangsperiode vorgesehen

werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, diesen Ausgleichsmechanismus mittels

Grenzkontrollen zu administrieren. Es ist auch vorstellbar, das System der

Umsatzbesteuerung und der Meldeverpflichtungen der Unternehmungen für die

Administration somit ohne Grenzkontrollen heranzuziehen. Sollten unter anderen

Verhandlungskapiteln Regeln etabliert werden, die Grenzkontrollen erfordern, dann kann die

Preisanpassung auch darüber erfolgen.

 

Generell sollten möglichst kurze Übergangszeiten vorgesehen werden.

 

Den von einigen Beitrittskandidaten geforderten Ausnahmen vom freien Grundverkehr

kommt im Hinblick auf das Nichtvorhandensein eines freien Bodenmarktes auch im Hinblick

auf die Position zu den Direktzahlungen eine besondere Rolle zu. Eine schrittweise Öffnung

des Zugangs zum freien Grundverkehr sollte daher in einem gewissen Einklang zur

Gewährung der Direktzahlungen vorgenommen werden.