1037/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
6. Juli 2000, Nr. 1031/J, betreffend EU - Osterweiterung Kapitel Landwirtschaft, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Nach Verabschiedung der neuen Beitrittsverhandlungsstrategie der Europäischen Union
beim Europäischen Rat von Helsinki und im Hinblick auf den bisherigen Verlauf des Scree -
ningprozesses im Bereich des Agraracquis stand zu erwarten, dass das Verhandlungskapitel
Landwirtschaft im Jahr 2000 eröffnet wird und damit eine neue intensive Phase der Arbeiten
im Rahmen des Beitrittsprozesses beginnt, die auch für das Ressort zusätzliche neue Auf -
gabenstellungen mit sich bringt. Zur Bewältigung der Arbeiten in diesem Zusammenhang
und zur Sicherstellung einer zufriedenstellend koordinierten Arbeitsweise habe ich am
28. Dezember 1999 eine ressortinterne ,,Projektgruppe - Erweiterung” gemäß § 7 Abs. 3 des
Bundesministeriengesetz 1986 eingesetzt. Diese interne Arbeitsgruppe hat folgende Aufga -
ben:
1. Vorbereitung und Koordination der Ressorthaltung für die Beitrittsverhandlungen der
Beitrittskandidaten mit der Europäische Union, soweit die Land - , Forst - und Wasserwirt -
schaft betroffen ist. Dabei geht es insbesondere um:
- eine ressortinterne und inneragrarische Akkordierung der Verhandlungsposition im
Verhandlungskapitel Landwirtschaft und in den anderen ressortrelevanten Verhand -
lungskapiteln;
- die Auswertung, Analyse und Bewertung von Verhandlungsunterlagen sowie die Er -
stellung von Verhandlungspapieren sowie
- die Vertretung des Ressorts auf interministerieller Ebene.
2. Die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Ressorthaltung an den laufenden
Verhandlungsprozess sowie die Erstellung von Empfehlungen betreffend die öffentliche
Darstellung des Beitrittsprozesses im Rahmen des Verhandlungskapitels Landwirtschaft
und in anderen ressortrelevanten Verhandlungskapiteln.
3. Die Koordination der Ressortaktivitäten im Hinblick auf die Implementierung der Heran -
führungsstrategie der Europäischen Union in und mit den Beitrittskandidatenländern ins -
besondere auch im Hinblick auf die Erarbeitung einer Strategie des Ressorts zur Nutzung
der Entwicklungsmöglichkeiten für die österreichische Agrarwirtschaft in diesen Ländern.
4. Nutzung aller Möglichkeiten, den agrarpolitischen Entwicklungsprozess in den Beitritts -
kandidatenländern im Sinne einer multifunktionellen bäuerlichen Landwirtschaftspolitik zu
beeinflussen.
Die Projektgruppe umfasst Vertreter aller Sektionen des Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft. Für den Bereich Umwelt bestand vor der Zusammenführung der beiden
Ressorts ebenfalls eine Arbeitsgruppe, die weitergeführt wird. Beide Arbeitsgruppen haben
auch gemeinsame Sitzungen. Fallweise werden auch die Präsidentenkonferenz der Land -
wirtschaftskammern und das
Wirtschaftsforschungsinstitut eingebunden.
Folgende Personen gehören der ,,Projektgruppe - Erweiterung” an:
MR Dipl. Ing. Andrä Rupprechter (Leiter der Projektgruppe)
Dr. Gerhard Draxler (Koordination Ministerbüro)
MR Dipl. Ing. Matthias Reeh
MR Dr. Peter Hancvencl
MR Dr. Peter Lejeune
MR Dr. Gerhard Popp
MR Prof. Dr. Gerhard Poschacher
MR Ing. Ignaz Knöbl
MR Dipl. Ing. Ingwald Gschwandtl
OR Dr. Anna Zauner
OR DDr. Reinhard Mang
OR Dipl. Ing. Karl Schwaiger
Beamtin Mag. Barbara Wiesinger (Geschäftsführung)
Beamtin Isabella Hakenberg
Beamtin Eva Horak
Dipl. Ing. Karl Ortner (BAWI)
Ges. Dipl. Ing. Ernst Zimmerl (ÖBot. Budapest)
Der Leiter der Projektgruppe berichtet an den Bundesminister. Für die erste Phase der Ver -
handlungen wurden von der Projektgruppe Leitlinien erstellt, welche die Position des Bun -
desministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu den grund -
sätzlichen Fragen in diesem Zusammenhang wiedergeben. Diese Leitlinien übermittle ich in
der Anlage.
Zu Frage 4:
Gemäß Art 44 Abs 2 lit e des EU - Vertrages haben der Rat und die Kommission zur Verwirk -
lichung der Niederlassungsfreiheit insbesondere den Erwerb und die Nutzung von Grundbe -
sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates durch Angehörige eines anderen Mitgliedstaates
zu ermöglichen, soweit hiedurch die Grundsätze des Art 33 Abs 2, Gemeinsame Agrarpolitik,
nicht beeinträchtigt werden. Im Zuge des
Beitrittes neuer Mitgliedstaaten wird die Umsetzung
dieser Vorgabe des Primärrechtes für die neuen Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der in -
nerstaatlich für die Gesetzgebung des Grundverkehrs zuständigen Bundesländer zu diskutie -
ren sein.
Zu Frage 5:
Die für die Vorbereitung auf die Erweiterung der Europäischen Union wohl wichtigste Maß -
nahme stellt zweifellos das Programm für die ländliche Entwicklung dar. Mit diesem Pro -
gramm werden für die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Stärkung der Wettbe -
werbsfähigkeit und Modernisierung sowie Ökologisierung der österreichischen Landwirt -
schaft in der Periode 2000 bis 2006 mehr als 100 Mrd. ATS ausbezahlt. Mit diesem Konzept
sollte eine optimale Vorbereitung gewährleistet werden.
Zu Frage 6:
Wie aus der Präambel Ihrer Anfrage hervorgeht, wird der von der EU - Kommission geplante
Aktionsplan für die Regionen entlang der Grenze zu den Beitrittskandidaten die Bereiche
Technologie und die außerlandwirtschaftliche regionale Wirtschaftsförderung enthalten. Da
dieser spezifische nichtlandwirtschaftliche Aktionsplan das Mandat der Arbeitsgruppe zur
Vorbereitung der Erweiterung innerhalb des Bundesministeriums für Land - und Forstwirt -
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht berührt, wäre diese Frage an den für die Koordi -
nierung der regionalen Wirtschaftsförderung zuständigen Herrn Bundeskanzler zu richten.
Die Notwendigkeit der Vorbereitung der österreichischen Land - und Forstwirtschaft auf die
Erweiterung bleibt davon unberührt. Das wesentlichste Instrument dazu stellt - wie in der
Beantwortung zu Frage 5 bereits dargestellt - das Österreichische Programm für die Ent -
wicklung des ländlichen Raums dar. Dieses wurde am 14. Juli 2000 von der Kommission
formell beschlossen und enthält als horizontal konzipiertes Programm eine Vielzahl von För -
derungsmöglichkeiten auch für die an der Ostgrenze ansässigen Bauern zur nachhaltigen
Verbesserung ihrer Betriebe und damit zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Ge -
meinschaftsinitiative Leader +, deren Umsetzung in Österreich derzeit vom Bundesministeri -
um für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Europäischen Kom -
mission verhandelt wird, stellt sowohl im
Rahmen der lokalen Aktionsgruppen als auch im
Rahmen von grenzüberschreitenden Aktivitäten ein weiteres wichtiges Element für den länd -
lichen Raum dar und hat damit ihren Platz im Rahmen eines gesamthaften “Aktionsplanes”
für die österreichischen Grenzgebiete - die ja ausschließlich ländliche Gebiete sind - zu fin -
den.
Zu Frage 7:
Die Übernahme des Rechtsbestandes (Acquis) der Europäischen Union ist eine Grundvor -
aussetzung für den EU - Beitritt der Kandidatenländer. Es ist mittlerweile unbestritten, dass
die Übernahme des Umwelt - Acquis im Zuge des EU - Beitritts zu einer erheblichen Verbesse -
rung der ökologischen Situation in ganz Europa führen wird. Quantitative diesbezügliche
Daten sind jedoch selten. Daher hat das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
Umwelt und Wasserwirtschaft eine Studie mit dem Titel “Die Auswirkungen der EU -
Erweiterung auf die Luftqualität in Europa” an die IIASA (International Institute for Applied
Systems Analysis, Laxenburg) vergeben.
Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie können folgendermaßen zusammen gefasst wer -
den:
Die EU - Richtlinien erfordern eine strikte Begrenzung der NOx - und VOC - Emissionen aus
stationären Quellen und legen strenge Kriterien für die Qualität von Kraftstoffen (Benzin und
Diesel) sowie Abgasnormen für mobile Quellen fest.
In den Beitrittsländern würde die Übernahme der EU - Bestimmungen zumindest (d.h. bei ho -
hem Verkehrsaufkommen) dazu führen, dass die NOx - Emissionen 25% unter dem Niveau
von 1990 liegen. Die VOC - Emissionen könnten sich im schlimmsten Fall auf dem Niveau von
1990 einpendeln und vielleicht sogar um bis zu 21% sinken.
Die Anwendung der EU - Schadstoffnormen würde für die Beitrittsländer bedeuten, dass sich
die erhöhte Ozonbelastung ähnlich schnell verringern würde, wie dies derzeit von der Euro -
päischen Kommission in der EU - Ozonstrategie für die EU - Staaten vorgesehen ist. Je nach
Entwicklung des Verkehrs würden sich die
erhöhten Ozonwerte in den Kandidatenländern
bis zum Jahr 2010 um 62 - 69 % verringern. Das hat auch entscheidende Auswirkungen auf
die anderen Mitgliedstaaten. Den größten Nutzen hätten jene EU - Länder, die an die Beitritts -
staaten angrenzen. In Österreich zum Beispiel würde die Ozonbelastung um bis zu 50% re -
duziert.
für die Verhandlungen im Verhandlungskapitel 7 (Landwirtschaft)
Haltung Österreichs zu den horizontalen Fragen im Agrarbereich
Nach dem Abschluss des Acquisscreenings der Beitrittskandidatenländer der
Luxemburggruppe (Polen, Estland, Tschechien, Ungarn, Slowenien und Zypern) und der
Vorlage der Verhandlungspositionspapiere dieser Länder für das Verhandlungskapitel 7
(Landwirtschaft) beabsichtigt die Präsidentschaft dieses Verhandlungskapitel neben den
noch offenen Kapiteln Justiz und Inneres, Budget und Freizügigkeit im Rahmen der
Verhandlungsrunde auf Ebene der Stellvertreter am 19. Mai d.J. zu öffnen. Die sonstigen
noch nicht geöffneten Verhandlungskapitel Regionalpolitik und Finanzkontrolle werden
bereits am 6. April begonnen.
Damit ist es erforderlich, dass die Union sich ins Klare kommt wie sie mit den essentiellen
Verhandlungspunkten und Forderungen der Beitrittskandidaten umzugehen gedenkt und
welche Strategie sie im Rahmen dieses Kapitels einnehmen wird um die Verhandlungen
erfolgreich abschließen zu können.
Derzeit arbeitet die Kommission an der Erstellung der Entwürfe für Verhandlungspositionen
(draft common positions) zu den einzelnen Verhandlungsforderungen der Kandidatenländer.
Zugleich wird aber auch immer klarer, dass im wesentlichen drei horizontale Fragen einer
allgemeinen Klärung zugeführt werden müssen, da diese die generelle Beitrittsstrategie im
Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik betreffen. Es sind dies:
- die Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen;
- die Festlegung eines funktionierenden Systems der Quoten - und
Mengenregelungen und
- die Frage allfälliger Übergangsregelungen und damit zusammenhängend die
Frage der Notwendigkeit von Grenzkontrollen zu deren Administration.
1. Beschreibung der horizontalen Problembereiche
Hinsichtlich der Direktzahlungen war die Kommission in der Agenda 2000 davon
ausgegangen, dass die Direktzahlungen, welche 1992 als Kompensation für die Senkung
der institutionellen Preise eingeführt worden waren - es handelt sich im wesentlichen um die
Kulturpflanzenausgleichszahlung und die Prämien für Rinder in den Gemeinsamen
Marktorganisationen - während einer Übergangsperiode, welche nicht näher spezifiziert
wurde, nicht zur Anwendung zu bringen. Die
Beitrittskandidaten lehnen diese Haltung der
Kommission mit Nachdruck ab und verlangen die sofortige Übernahme des Acquis und
sehen jede andere Regelung als diskriminierend an. Alle Positionspapiere enthalten unisono
die Forderung der vollen Anwendung dieser Zahlungen.
Die bisherige Haltung der Kommission wird nicht aufrechtzuerhalten sein, da unter dieser
Bedingung kein Verhandlungsabschluss zu erreichen sein wird. Die Kommission ist daher
auch daran gegangen, ihren bisherigen Standpunkt zu modifizieren. Ein wesentliches
Argument liegt vor allem auch darin, dass auf lange Sicht gesehen diese Haltung auch die
Gefahr in sich birgt, die Direktzahlungen per se in Frage zu stellen. Und schließlich ist auch
zu konzedieren, dass die Direktzahlungen auch in Verbindung mit der Festlegung effizienter
Mengenregulative stehen, die nur in dieser Kombination sinnvoll funktionieren. Letztlich ist
auch festzustellen, dass mit der Reform der GAP im Rahmen der Agenda 2000 die
Direktzahlungen als Instrument ausgebaut und in ihrer Konzeption abgekoppelt von der
Preissenkung als Einkommenszahlung in der Marktorganisation verankert wurden.
Was die Mengenregulative anbelangt ist festzustellen, dass, wie schon vorhin festgestellt,
in den Marktorganisationen solche Regelungen weitestgehend mit den Direktzahlungen in
Verbindung stehen. So ist die Gewährung einer Flächenprämie für Kulturpflanzen an die
Verpflichtung der obligatorischen Stillegung von 10 % der Ackerfläche gebunden und die
Gewährung der Rinderprämie an die Einhaltung eines nationalen Höchstplafonds
prämienfähiger Rinder sowie einer maximalen Bestandesdichte von 2 GVE/ha.
Hinsichtlich der Mengenregelungen und Quoten stellt sich im Verhandlungsverlauf vor allem
die Frage der Ausgangsbasis. Es ist dabei ein Referenzzeitraum heranzuziehen, der
weitestgehend der Realität der derzeitigen Produktion entspricht. Es soll einerseits den
neuen Mitgliedstaaten ein fairer Rahmen zur Produktion geboten und andererseits verhindert
werden, dass durch künstliche Produktionssteigerung die Ausgangsbasis für die
Mengenbemessung in der Vorbeitrittsphase verzerrt wird. Die Produktionsdaten der früheren
Kommandowirtschaft waren sicherlich nicht vergleichbar mit der Situation in einem
marktwirtschaftlichen Rahmen. Weiters ist festzustellen, dass in vielen Ländern derzeit nach
wie vor kein funktionierendes agrarstatistisches System etabliert ist. In der Kommission geht
man daher von einer Referenzperiode zwischen 1995 und 1999 als am besten geeignet für
die Bemessungsgrundlage der Mengenregelungen und Quoten aus.
Was die Frage der Übergangsregelungen anbelangt geht man in der Analyse der
Kommission davon aus, dass ein erster Beitritt am wahrscheinlichsten zum 1. Jänner 2004
erfolgen wird. Im Hinblick auf die Preisentwicklung in den meisten MOEL und die Senkung
der institutionellen Preise im Rahmen der GAP vertritt man die Auffassung, dass die
Preisunterschiede bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zum
Beitrittszeitpunkt weitestgehend ausgeglichen sein dürften und daher keine
Preisausgleichsmechanismen notwendig wären. Dies steht aus Sicht der Kommission auch
im Einklang mit der Doppel - Null - Lösung im Rahmen der Europaabkommen. Die Kommission
geht daher davon aus, dass es keine spezifischen agrarische marktbezogene Gründe für die
Rechtfertigung von Grenzkontrollen während einer Übergangszeit gibt.
Zweifellos wird es im Zuge der Beitrittsverhandlungen im Rahmen anderer
Verhandlungskapitel die Notwendigkeit von an der Grenze administrierter Maßnahmen
geben. Dies dürfte sich im Bereich der Freizügigkeit des Personenverkehrs, des
Veterinärrechts, und im
Phytosanitärrecht als notwendig erweisen. In einem solchen Falle
könnte die Lösung allfälliger agrarischer Probleme über solche Mechanismen geprüft
werden.
Die Beitrittskandidaten verlangen im Rahmen ihrer Positionspapiere Übergangsregelungen,
die auf die Anwendung des Veterinäracquis, des Umweltacquis, die Normen für Tierschutz,
sowie den Phytosanitärbereich und insbesondere im Bereich des freien Grundverkehrs
abstellen. Aus Sicht der Kommission sollten diese Wünsche für Übergangsregelungen von
Fall zu Fall geprüft werden und so sich diese als notwendig erweisen unter der
Voraussetzung gewährt werden, dass die Akzeptanz des Acquis nicht generell in Frage
gestellt wird.
2. Bewertung der horizontalen Fragen aus österreichischer Sicht
2.1 Direktzahlungen
Österreich ist offen, den Beitrittskandidaten anzubieten, dass ihre Bauern nach dem Beitritt
während einer Übergangszeit Anspruch auf einen gewissen Prozentsatz der Direktzahlungen
haben, welche in den EU 15 Mitgliedstaaten angewendet werden. Dieser Prozentsatz wäre
so zu bemessen, dass die Etablierung eines effizienten Systems der Mengenregulierung zu
rechtfertigen ist und auf die aus dem Beitritt resultierende Preisentwicklung bedacht
genommen wird.
Außerdem ist bei Festlegung des Prozentsatzes die Einhaltung des Ausgabenplafonds des
Europäischen Rates von Berlin im Rahmen der Finanziellen Vorausschau für die EU 21 für
die Periode 2000 bis 2006 zu berücksichtigen. Die in der Rubrik 8 für die neuen
Mitgliedstaaten vorgesehenen Ausgaben für die gesamte Periode sollten der finanzielle
Rahmen für die Bemessung dieses Prozentsatzes sein.
Außerdem schlägt Österreich im Hinblick auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in
den meisten Kandidatenländern vor, die Direktzahlungen einer betriebsgrößenbezogenen
Degression zu unterwerfen. Einsparungen die sich aus dieser Modulierung ergeben, könnten
dann für ländliche Entwicklungsmaßnahmen verwendet werden.
2.2 Referenzperioden für Mengenregulative
Als Referenzperiode sollte der Zeitraum 1995 bis 1999 herangezogen werden.
Abweichungen davon sollten nur in begründeten Fällen vorgesehen werden.
2.3 Übergangsregelungen
Generell sollte hinsichtlich der Anwendung von Übergangsregelungen im Rahmen des
Umwelt - , Veterinär - , Hygiene - , Phytosanitär - und Tierschutzacquis eine restriktive Haltung
eingenommen werden. Die Nichtanwendung dieses Rechts läuft auf Wettbewerbsvorteile im
Bereich der Standards hinaus, die weder aus der Sicht der Landwirtschaft noch aus Gründen
des Umwelt - und Konsumentenschutzes gerechtfertigt werden können. Jedenfalls sollen
Produkte, die diesen Standards nicht entsprechen nur für die regionale Vermarktung
vorgesehen werden. Die Investitionen im
Bereich der Vorbeitritts - und
Heranführungsstrategie sollen für die Etablierung und Anwendung dieses Rechtsbestandes
genützt werden.
In Fällen wo Preisunterschiede zum Beitrittszeitpunkt mehr als 10 % ausmachen, sollte ein
System der schrittweisen Preisanpassung während einer Übergangsperiode vorgesehen
werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, diesen Ausgleichsmechanismus mittels
Grenzkontrollen zu administrieren. Es ist auch vorstellbar, das System der
Umsatzbesteuerung und der Meldeverpflichtungen der Unternehmungen für die
Administration somit ohne Grenzkontrollen heranzuziehen. Sollten unter anderen
Verhandlungskapiteln Regeln etabliert werden, die Grenzkontrollen erfordern, dann kann die
Preisanpassung auch darüber erfolgen.
Generell sollten möglichst kurze Übergangszeiten vorgesehen werden.
Den von einigen Beitrittskandidaten geforderten Ausnahmen vom freien Grundverkehr
kommt im Hinblick auf das Nichtvorhandensein eines freien Bodenmarktes auch im Hinblick
auf die Position zu den Direktzahlungen eine besondere Rolle zu. Eine schrittweise Öffnung
des Zugangs zum freien Grundverkehr sollte daher in einem gewissen Einklang zur
Gewährung der Direktzahlungen vorgenommen werden.