1040/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

6. Juli 2000, Nr. 1038/J, betreffend strengere Bestimmungen für Lebendtiertransporte, beeh -

re ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die schwedische Amtskollegin Margareta Winberg hat für den Agrarministerrat vom Juni

2000 eine Orientierungsdebatte zur Tiertransportproblematik beantragt, die auch durchge -

führt wurde. Hierbei führte die schwedische Ministerin aus, dass die Tiertransportrichtlinie

nicht in allen Mitgliedsstaaten entsprechend umgesetzt sei und befragte den Rat, ob die be -

stehenden Tiertransportvorschriften überarbeitet werden sollten. Österreich unterstützte das

schwedische Anliegen und kann allen Verbesserungsvorschlägen zustimmen.

 

Zu Frage 2:

 

Österreich hat immer die Position vertreten, dass in der Erstattungspolitik Exporte von

Fleisch jenen von Schlachttiertransporten vorzuziehen sind. Österreich begrüßt daher grund -

sätzlich auch eine Streichung der Erstattungen für Schlachtrinder.

Es wird in diesem Zusammenhang aber wiederum darauf hingewiesen, dass Abnehmer in

traditionellen Lieferländern aus bestimmten religiösen und ethischen Gründen Lebendrin -

derimporte bevorzugen. Sollten diese Abnehmer aus der EU keine Lebendrinder mehr er -

halten, würden sie auf andere Lieferländer, wie z.B. Australien zurückgreifen.

 

Für einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt der Lebendexport einen wichtigen

Einkommensbestandteil dar, der im Endeffekt allen europäischen Rinderhaltern zu Gute

kommt, da der Angebotsüberschuss exportiert wird und damit eine stabile Markt -  und Preis -

lage gegeben ist.

 

Wie bereits erwähnt, bekennt sich Österreich auch zur Streichung der Erstattungen für

Schlachtrinder, wobei dies unter Bedachtnahme einer stabilen Marktiage in kontinuierlichen

Schritten vorzunehmen wäre.

 

Zu Frage 3:

 

Diese Frage liegt in der Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

 

Zu Frage 4:

 

Die letzten Änderungen bei Exporterstattungen für Rinder erfolgten im Verwaltungsaus -

schuss für Rindfleisch vom 12.05.2000, wobei die Erstattung für Schlachtrinderexporte um

25 % und die Erstattung für Zuchtrinderexporte um 20 % gesenkt wurde.

 

Der österreichische Vertreter forderte eine höhere Reduktion der Erstattungen für Schlacht -

rinderexporte und enthielt sich daher bei der Abstimmung.

 

Aktuelle Erstattungshöhe bestimmter Kategorien in Euro/100 kg:

Bestimmungszone: Rußland, Naher u. Mittlerer Osten

 

                Schlachtrinder:                                             Zuchtrinder (reinrassig):

Schlachtrinder mehr als 220 kg

 41,50

 

 Kalbinnen ab 250 kg bis 36  Monate

 46,00

Kalbinnen über 300 kg

 16,00

 

 Kalbinnen über 36 Monate

 16,00

Kühe über 300 kg

 16,00

 

 Kühe ab 250kg

 46,00

Männliche Rinder über 300 kg

 41,50

 

Männliche Rinder über 300 kg

 46,00

 

Zu Frage 5:

 

Eine genaue Auflistung aller Bestimmungsländer stellt eine zu detaillierte Auswertung dar.

Zusammenfassend darf aber eine Übersicht (in Stück) über Exporte in die wichtigsten Be -

stimmungsländer angeführt werden:

 

1999

 Zuchtrinder

 Schlachtrinder

 Summe

 % an Gesamt

Libanon

 1.822

 190.758

 192.580

 60,05

Ägypten

 8.175

 21.593

 29.768

 9,28

Algerien

 19.852

 0

 19.852

 6,20

Marokko

 17.953

 0

 17.953

 5,60

andere Länder

 53.966

 6.559

 60.525

 18,87

Gesamt

 101.768

 218.910

 320.678

 

 

 

 

 

 

1998

 Zuchtrinder

 Schlachtrinder

 Summe

 % an Gesamt

Libanon

 2.121

 144.249

 146.370

 55,44

Marokko

 29.067

 16

 29.083

 11,01

Algerien

 16.196

 0

 16.196

 6,13

Bosnien

 13.529

 59

 13.588

 5,15

andere Länder

 44.015

 14.785

 58.800

 22,27

Gesamt

 104.928

 159.109

 264.037

 


 

1997

 Zuchtrinder

 Schlachtrinder

 Summe

 % an Gesamt

Libanon

 2.780

 171.093

 173.873

 61,10

Kroatien

 19.475

 121

 19.596

 6,89

Ägypten

 1.930

 7.694

 9.624

 3,38

Tunesien

 6.214

 1.315

 7.529

 2,64

andere Länder

 60.731

 13.224

 73.955

 25,99

Gesamt

 91.130

 193.447

 284.577

 

 

 

 

 

 

1996

 Zuchtrinder

 Schlachtrinder

 Summe

 % an Gesamt

Libanon

 2.160

 132.462

 134.622

 27,37

Ägypten

 1.259

 111.080

 112.339

 22,84

Türkei

 53.259

 53.508

 106.767

 21,70

Libyen

 1.111

 37.235

 38.346

 7,79

andere Länder

 82.687

 17.174

 99.861

 20,30

Gesamt

 140.476

 351.459

 491.935

 

 

 

 

 

 

1995

 Zuchtrinder

 Schlachtrinder

 Summe

 % an Gesamt

Türkei

 69.663

 123.174

 192.837

 29,39

Ägypten

 2.043

 155.486

 157.529

 24,01

Libanon

 569

 110.597

 111.166

 16,95

Libyen

 2.476

 103.506

 105.982

 16,15

andere Länder

 60.194

 28.346

 88.540

 13,50

Gesamt

 134.945

 521.109

 656.054

 


 

Zu Frage 6:

 

Wie schon erwähnt ist eine Forcierung der Fleischtransporte gegenüber dem Lebendtier -

transport auf Grund der Erstattungspolitik eine Möglichkeit. Zusätzlich könnten durch noch

strengere Kontrollen der bestehenden Tiertransportvorschriften die Missstände beim Le -

bendtiertransport verringert werden.

 

Zu Frage 7:

 

Die Konzentration von Schlachthöfen erfolgte überwiegend auf Grund betriebswirtschaftli -

cher Überlegungen. Außerdem trug die erforderliche Erfüllung der strengen Hygieneauflagen

mit dem EU - Beitritt wesentlich dazu bei, dass Betreiber kleiner Schlachtanlagen die hohen

Investitionskosten scheuten und den Betrieb zusperrten.

Gerade Österreich hat eine flächendeckende Struktur von Schlachthöfen, sodass hier der

Anteil an überflüssigen Transporten nicht gegeben ist.

 

Zu Frage 8:

 

Durch den Vertrag von Amsterdam konnte der Tierschutz im Primärrecht der Europäischen

Union verankert werden. Inwieweit eine darüber hinausgehende Aufnahme in die EU -

Verträge durchsetzbar wäre, kann derzeit nicht beurteilt werden.