1043/AB XXI.GP
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Pittermann, Mag. Prammer, Reitsamer und Genossinnen
betreffend Mifegyne, Nr. 1091/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Nachdem die Arzneispezialität Mifegyne seit September 1999 auch in Österreich
zugelassen ist, müssen meinem Ressort im Rahmen der Einfuhr keine Angaben
über die anfordernde Krankenanstalt bzw. die benötigte Menge gemacht werden.
Dementsprechend liegen mir auch keine diesbezüglichen Daten vor.
Fragen 3 und 4:
In der Arzneimittelüberwachung sind keine Meldungen über unerwünschte Arznei -
mittelwirkungen im Zusammenhang mit Mifegyne eingelangt. Der Prozentsatz der
Fälle, in denen eine weitere Curettage durchgeführt werden musste, ist meinem
Ressort nicht bekannt.
5, 6 und 8:
Der Zulassungsinhaber hat einen Antrag auf Änderung der Zulassung im Hinblick auf
eine Freigabe für den niedergelassenen Bereich gestellt. Das gegenständliche Ver -
fahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass eine Aussagen über die letzt -
endliche Entscheidung eine Vorwegnahme des Verfahrensergebnisses darstellen
würde.
Frage 7:
Zu dieser Fragestellung liegt meinem Ministerium kein entsprechendes
Datenmaterial vor.