1043/AB XXI.GP

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Pittermann, Mag. Prammer, Reitsamer und Genossinnen

betreffend Mifegyne, Nr. 1091/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Nachdem die Arzneispezialität Mifegyne seit September 1999 auch in Österreich

zugelassen ist, müssen meinem Ressort im Rahmen der Einfuhr keine Angaben

über die anfordernde Krankenanstalt bzw. die benötigte Menge gemacht werden.

Dementsprechend liegen mir auch keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Fragen 3 und 4:

 

In der Arzneimittelüberwachung sind keine Meldungen über unerwünschte Arznei -

mittelwirkungen im Zusammenhang mit Mifegyne eingelangt. Der Prozentsatz der

Fälle, in denen eine weitere Curettage durchgeführt werden musste, ist meinem

Ressort nicht bekannt.

 

5, 6 und 8:

 

Der Zulassungsinhaber hat einen Antrag auf Änderung der Zulassung im Hinblick auf

eine Freigabe für den niedergelassenen Bereich gestellt. Das gegenständliche Ver -

fahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass eine Aussagen über die letzt -

endliche Entscheidung eine Vorwegnahme des Verfahrensergebnisses darstellen

würde.

Frage 7:

 

Zu dieser Fragestellung liegt meinem Ministerium kein entsprechendes

Datenmaterial vor.